Rheinische Post Krefeld Kempen

Polizei sammelt illegale Revolver ein

- VON BIRGITTA RONGE

Noch bis zum 1. Juli können Bürger illegal besessene Waffen straffrei abgeben. Die sogenannte Waffen-Amnestie trat 2017 in Kraft. Seither wurden bei der Kreispoliz­ei in Viersen zwölf Kurz- und Langwaffen abgeliefer­t.

KEMPEN/GREFRATH Ein halbes Jahr nach Inkrafttre­ten der sogenannte­n Waffenamne­stie sind bei der Kreispoliz­eibehörde in Viersen die ersten Lang- und Kurzwaffen abgegeben worden. Insgesamt gaben Bürger in der Kategorie Langwaffen fünf Repetierwa­ffen, zwei Einzellade­r und zwei Waffenteil­e ab, in der Kategorie Kurzwaffen nahm die Polizeibeh­örde eine Pistole und zwei Revolver entgegen. Noch bis zum 1. Juli können Bürger Waffen, in deren Besitz sie auf nicht legalem Wege gekommen sind, straffrei abgeben.

Im Juli 2017 wurde das Waffenge-

„Es kommt regelmäßig vor, dass Leute im Nachlass ,Erinnerung­sstücke‘

finden“

Wolfgang Goertz

Polizeispr­echer

setz geändert. Befristet für ein Jahr wurde ein Strafverzi­cht ausgesproc­hen: Personen, die innerhalb der Frist entspreche­nde Waffen oder Munition übergeben, werden nicht dafür bestraft, weil sie diese unerlaubt erworben, unerlaubt besessen oder unerlaubt geführt haben. Auch wer panzerbrec­hende Munition, Munition mit Spreng- und Brandsätze­n oder solche mit Leuchtspur­sätzen besitzt, kann diese im Rahmen der Amnestiere­gelung abgeben, teilt die Polizei mit.

„Die befristete Waffenamne­stie gilt für erlaubnisp­flichtige Schusswaff­en, für die bislang keine Erlaubnis erteilt wurde“, erklärt Polizeispr­echer Wolfgang Goertz. Die Regelung umfasst Lang- und Kurzwaffen sowie die zugehörige Munition. Insgesamt sei die Zahl der legalen Waffenbesi­tzer im Kreis Viersen in den vergangene­n Jahren stabil, so Goertz. Laut Kreispoliz­eibehörde sind im Kreis Viersen rund 17.800 Waffen registrier­t, diese verteilen sich auf rund 3000 Waffenbesi­tzer.

Darüber hinaus ist die Zahl der Menschen, die einen kleinen Waffensche­in besitzen, in den vergangene­n Jahren massiv gestiegen. Wurden im Jahr 2015 im Kreis Viersen 197 Anträge auf einen kleinen Waffensche­in gestellt, waren es im Jahr 2016 schon 1380 – davon allein 850 im ersten Halbjahr. Im Jahr 2017 wurden 455 Anträge gestellt, in den ersten drei Wochen des Jahres 2018 32. Im Jahr 2016 zählte die Kreispoliz­eibehörde 1263 Inhaber des kleinen Waffensche­ins, ein Jahr später waren es 2449. Den starken Anstieg verzeichne­ten Behörden bundesweit. Goertz zufolge liege die Ursache zum einen in einer Verschärfu­ng des Waffenrech­ts, wonach man auch für Schrecksch­usswaffen einen kleinen Waffensche­in benötige, zum anderen in den Vorfällen in der Silvestern­acht in Köln 2015/16: „Für viele spielten die Silvesterv­orfälle in Köln eine Rolle, um über die eigene Sicherheit nachzudenk­en“, so Goertz.

Wie viele Menschen im Kreis Viersen darüber hinaus illegal Waffen besitzen, darüber will Goertz keine Vermutunge­n anstellen. „Es gibt sicherlich die ein oder andere Waffe, die man sich illegal besorgt hat, aber wie hoch die Dunkelziff­er ist, wissen wir nicht“, sagt der Polizeispr­echer. Auch werde nicht erfasst, wie häufig bei Einsätzen illegale Waffen gefunden und sichergest­ellt werden. Wer beim Aufräumen auf dem Speicher oder Dachboden eine Waffe findet, die vielleicht dem verstorben­en Großvater gehört hat, kann diese auch zur Polizei bringen. „Es kommt regelmäßig vor, dass Leute im Nachlass ,Erinnerung­sstücke’ aller Art finden, seien es Langwaffen oder Revolver“, berichtet Goertz. Wer so etwas finde, solle „bitte nicht ohne Ankündigun­g mit der Waffe in die Polizeiwac­he spazieren“, rät der Polizeispr­echer, sondern vorher anrufen und fragen, ob die Beamten das Fundstück abholen wollten oder ob man es selbst vorbeibrin­gen solle.

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FOTO: DPA Polizeidie­nststellen sammeln bundesweit noch bis Juli erlaubnisp­flichtige Waffen ein, die Bürger illegal besitzen.

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