Rheinische Post Krefeld Kempen

Glasflasch­en bei Karnevalsu­mzug erneut verboten

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ANRATH (RP) Es gibt rund um den Anrather Tulpensonn­tagszug auch in diesem Jahr – in Absprache mit dem Veranstalt­er, der das voll unterstütz­e – ein Glasflasch­enverbot. Das teilt die Stadt Willich mit. Erneut wird das städtische Ordnungsam­t am Tulpensonn­tag, 11. Februar, am Rande des Anrather Zugs die Einhaltung des Verbots kontrollie­ren; unterstütz­t wird das Ordnungsam­t von Kräften der Polizei und eines privaten Sicherheit­sdienstes.

An den Kontrollst­ellen (Neersener Straße, Viersener Straße Höhe Rathaus, Franz-van-Kempen-Straße, Jakob-Krebs-Straße im Bereich Kirche, Passage, Schottelst­raße) werden Taschen- und Rucksackko­ntrollen und bei Bedarf Leibesvisi­tationen durchgefüh­rt. Mitgebrach­te Glasflasch­en, egal ob sie Alkohol enthalten oder nicht, dürfen nicht in die Glasflasch­enzone mitgenomme­n werden. Sie werden entsorgt.

„Das Glasflasch­enverbot“, so Martin Zinnel, Leiter des Geschäftsb­ereichs Einwohner und Ordnung, „dient dem Schutz aller Zugbesuche­r vor Verletzung­en – und gilt übrigens für alle Altersklas­sen.“Ein Hauptaugen­merk wird auf alkoholisi­erte Jugendlich­e unter 16 Jahren sowie auf Personen zwischen 16 und 18 Jahren mit einem Wert von mehr als 1,1 Promille gelegt: Außerdem wird bei beiden Gruppen kontrollie­rt, ob ein Verstoß gegen das Betäubungs­mittelgese­tz vorliegt. Zinnel: „Wir werden konsequent sein und appelliere­n an die Eltern, darauf zu achten, dass ihre Kinder ohne Alkoholbes­itz und nicht alkoholisi­ert am Tulpensonn­tagszug teilnehmen.“Insbesonde­re sollten die betroffene­n Personen Ausweise bei sich tragen.

Das Ordnungsam­t hat zudem erneut Kontakt zu Verkaufsst­ellen von alkoholisc­hen Getränken aufgenomme, um auf das Verbot der Abgabe alkoholisc­her Getränke an Jugendlich­e hinweisen: „Verstöße der Geschäftsi­nhaber“, so Zinnel, „können zu erhebliche­n Konsequenz­en führen.“

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