Rheinische Post Krefeld Kempen
Geiselgangster Degowski zum Jahresende vielleicht frei
ARNSBERG (dpa) Im Fall des nach dem Geiseldrama von Gladbeck zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilten Dieter Degowski prüft das Landgericht Arnsberg, ob er auf Bewährung freikommen kann. Seit kurzem liege dem Gericht in NRW ein Antrag von Degowskis Verteidigung auf Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung vor, sagte Gerichtssprecher Johannes Kamp. „Jetzt muss die zuständige Strafvollstreckungskammer prüfen, wie weiter vorzugehen ist.“Das Gesetz mache bestimmte Vorgaben. Wenn die Kammer etwa erwäge, die Vollstreckung des Restes der Freiheitsstrafe auszusetzen, sei ein Gutachten einzuholen. Wie lange die Prüfung dauere, sei offen. Die Erstellung derartiger Gutachten dauert oft Monate.
Ein Sprecher des NRW-Justizministeriums hatte vor gut drei Wochen die Chancen, dass Degowski bis Jahresende wieder auf freien Fuß kommt, als „gut“bezeichnet. Er hatte aber betont, dass die Strafvollstreckungskammer in Arnsberg das letzte Wort habe. Das Landgericht hatte die Justizvollzugsanstalt Werl, in der Degowski inhaftiert ist, bereits 2013 aufgefordert, ihn schrittweise auf die Entlassung vorzubereiten.
Im August 1988 hatten Degowski und sein Komplize Hans-Jürgen Rösner die Republik in Atem gehalten. Drei Tage lang flüchteten sie mit Geiseln nach einem missglückten Bankraub. Drei Menschen starben. Rösner, zu lebenslanger Haft mit Sicherungsverwahrung verurteilt, sitzt weiter im Gefängnis.
Nach dem Geiseldrama
von Gladbeck zu lebenslanger Freiheits
strafe verurteilt