Ryanair streicht am Freitag 190 Flüge
Flugbegleiter in sechs europäischen Ländern rufen zum Streik auf. Unterdessen stärkt ein Gericht die Rechte der Verbraucher.
FRANKFURT (dpa/rtr) Passagiere von Ryanair müssen sich zum Beginn der Herbstferien in einigen deutschen Bundesländern auf weitere Streiks einrichten. Die irische Fluggesellschaft hat 190 Europa-Flüge abgesagt, die für Freitag diese Woche geplant waren. Neben bereits bekannten Streikländern wie Spanien, Portugal, Italien, den Niederlanden und Belgien nannte das Unternehmen auch Deutschland als Platz des Arbeitskampfes der Flugbegleiter. Die Gewerkschaft Verdi bestätigte das bislang nicht. Betroffen sind laut der Airline rund 30.000 von 450.000 Passagieren, die an diesem Tag mit Ryanair fliegen wollen. Sie seien bereits über die Ausfälle informiert worden.
Gleichzeitig hat nun das Amtsgericht Nürnberg die Rechte der Fluggäste gestärkt. Demnach dürfen verspätete Passagiere des Billigfliegers Ryanair in Deutschland ihre Erstattungsansprüche an Flugrechtsportale abtreten. Das geht aus einem rechtskräftigen Urteil hervor, das gegenteilige Bestimmungen in den Ryanair-Geschäftsbedingungen für rechtswidrig erklärt hat. Die Iren haben laut Mitteilung der bayerischen Justiz ihre Berufung zurückgenommen, nachdem das Landgericht Nürnberg seine Zustimmung zum Urteil der ersten Instanz hatte erkennen lassen.
Erstritten hat das Urteil der Hamburger Fluggast-Sofortentschädiger EUflight.de, der regelmäßig mögliche Entschädigungsansprüche von Passagieren ankauft und dann auf eigene Rechnung durchsetzt. Andere Portale vertreten gegen eine pauschale Provision die Passagiere gegenüber den Fluggesellschaften. Ryanair will diese Unternehmen möglichst von Entschädigungen ausschließen und hält ihnen vor, von Kunden überhöhte Preise zu verlangen. Zunächst hatte Ryanair in den AGB eine Abtretung von Ansprüchen etwa nach Verspätungen komplett untersagt. Nachdem diese Klausel vor deutschen Gerichten nicht standgehalten hatte, sollten Übertragungen laut geänderten AGB nur an andere natürliche Personen möglich sein, die ebenfalls den verspäteten Flug genutzt hatten.
EUflight-Geschäftsführer Lars Watermann hielt Ryanair „dreistes und kundenunfreundliches Verhalten“vor. Die Iren ließen es häufig auf Klagen ankommen. EUflight habe aber von bislang mehr als 800 Verfahren gegen die Airline erst 4 verloren. Ryanair äußerte sich zunächst nicht zu der Nürnberger Entscheidung.