Schlüsseldienste: Die Geschäfte liefen gut
Millionengewinne, Immobiliengeschäfte und fragwürdige Werbemethoden: Am zweiten Tag im Prozess am Landgericht Kleve um mutmaßlich betrügerische Schlüsseldienste sagte der 39-jährige Angeklagte aus Weeze ausführlich aus.
GELDERN/WEEZE Der 57-Jährige aus Geldern schwieg weiter vor Gericht. Der 39-jährige Geschäftsführer der „Deutschen Schlüsseldienst Zentrale“hingegen machte ausführliche Angaben. Bereitwillig sprach er über die Vielzahl von Unternehmen, die er gegründet habe – einige, um etwas „auszuprobieren“, andere, um die Unternehmens-Namen für Werbung zu benutzen, wieder andere für tatsächliche Geschäftstätigkeit.
„Kann eine Million sein, können auch zwei
Millionen sein“
Angeklagter (39)
aus Weeze
Und die Geschäfte liefen anscheinend mehr als gut. Neben seiner Geschäftsführer-Funktion, durch die er auf ein Jahres-Einkommen von etwa 250.000 Euro kam, gründete der 39-jährige Weezer einen eigenen Schlüsseldienst in Geldern. Den älteren Mitangeklagten stellte er darin ein. „Er hat mich in den Schlüsseldienst-Fragen beraten“, erklärte der 39-Jährige: „Er war ganz normal angestellt als Mitarbeiter.“Zwar hatte der Ältere gerade eine Haftstrafe wegen unlauterer Machenschaften als Schlüsseldienstleister hinter sich, aber das war für ihn kein Hindernis.
Dazu gab es weiteres Entgegenkommen: Der Jüngere stellte dem Älteren Luxuskarossen zur Verfügung, seit ein paar Jahren auch ein Haus. Warum? „Um ihm einen Gefallen zu tun“, begründete er.
Um sein Geld anzulegen, habe er jeden Monat tausende Euro Bargeld als Darlehen an Immobilienfirmen gegeben – einerseits an eine selbst gegründete Firma, aber auch an solche, die Angehörigen seines Mitangeklagten gehörten. Das Gesamtvolumen dieser Darlehen hatte er nicht parat: „Kann eine Million sein, können auch zwei Millionen sein“, sagte er. Das Geld wechselte in bar den Besitzer. Zudem hatte der 57Jährige eine Vollmacht, um für ihn Immobilien zu kaufen.
Richter Christian Henckel hielt dem Weezer vor Augen, dass einige Mitarbeiter wohl nicht den 39-Jährigen als Chef sahen, sondern entweder beide Angeklagten als gleichberechtigte Partner oder sogar den Älteren als Boss erlebt hätten. Der 39Jährige betonte aber, er sei als Ge- schäftsführer in der Verantwortung gewesen. Sein Mitangeklagter habe „einfach eine etwas andere Ausstrahlung als ich“, wegen Alter und Erfahrung. Richter Henckel fragte auch kritisch nach Werbung, die die „Deutsche Schlüsseldienst Zentrale“geschaltet hatte: Anzeigen, die den Anschein erweckten, es gebe viele verschiedene Unternehmen, aus denen ein Anrufer auswählen könne. „Warum brauchen Sie eine ganze Seite mit irgendwelchen fiktiven Schlüsseldiensten?“, fragte Henckel. Das sei seine „freie unternehmerische Entscheidung“, meinte der Befragte: „Das ist doch jeder Firma selbst überlassen, wie sie ihre Werbung gestaltet.“
Während der 57-jährige Angeklagte schwieg, legte sein Anwalt Professor Falk Würfele die Ansicht der Verteidigung dar. Es habe bei den Not-Öffnungen von Türen keinen Wucher gegeben, denn dafür reiche es nicht aus, „dass etwas teuer oder zu teuer ist“, sagte er: Es müsse eine Zwangslage ausgenutzt werden. Und die habe es nicht gegeben. „Das Ausgesperrtsein ist sicherlich unangenehm, aber in der Regel keine Zwangslage“, so Würfele. Aber selbst wenn, dann läge der Fehler nicht bei der Zentrale, sondern bei den Monteuren vor Ort. Zudem ist die Verteidigung der Ansicht, dass diese Monteure allesamt wirklich selbstständige Handwerker waren. Auf dem Vorwurf der „Scheinselbstständigkeit“basiert aber die Anschuldigung, die Angeklagten hätten knapp 10,5 Millionen Euro Lohnnebenkosten vorenthalten, und ebenso der Vorwurf der Steuerhinterziehung. Anstelle der Schlüsseldienst-Zentrale hätten jedoch die Handwerker ihre Einkünf- te als Selbstständige versteuert, führte Würfele aus, und für den Staat sei es egal, von welcher Seite die Umsatzsteuer kommt. Dem Fiskus sei kein Schaden entstanden.