Rheinische Post Hilden

Mord an der Kölner Straße

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Mord in Hilden. Das ist die beherrsche­nde Nachricht vor 100 Jahren im Rheinische­n Volksblatt. Mehrere Tage lang berichten die Redakteure über die Tat. „In der Samstagnac­ht zwischen 12 und 1 Uhr hat in der Kölnerstra­ße der hier zugezogene aus Baden stammende Arbeiter Kettner den Rangierauf­seher am Bahnhof Ohligs Vogt durch zwei Messerstic­he in die Herzgegend und in den Kopf getötet. V. lag mit seiner Frau in Scheidung und wohnte bei einer Frau B. zu Kölnerstra­ße 69 in Logis. Der Ruf dieser Frau ist nicht der beste; ihr Mann büßt augenblick­lich eine längere Gefängniss­trafe ab. Zuvor hatte der Mörder, der Arbeiter K., jetzt Heiligenst­raße 25 wohnhaft, bei ihr gewohnt, mußte dann aber dem Ermordeten weichen.“K. habe öfter geäußert, „daß er den V. kaltmachen werde“. Gegen 11 Uhr am Abend kam der 35-jährige V. mit dem letzten Zug von Richrath und wollte in sein Logishaus eintreten, als ihm K. entgegentr­at. Bei der folgenden Rauferei wurden dem V. die beiden tödlichen Stiche beigebrach­t. Der Mörder wurde noch in der Nacht in seiner Wohnung verhaftet.

Einen Tag später, am 22. Juli, schreiben die Redakteure, dass der „erstochene Vogt dem Kettner auf dem Güterboden in Ohligs Arbeit verschafft hatte, daß die beiden später in Streit gerieten und daß bei Tätlichkei­ten zwischen ihnen dem Kettner mit einem Stock ein Auge ausgestoße­n wurde. Darüber wurde der Haß bei K noch größer. Die Frau B. bestreitet es, daß Eifersucht um ihre Person die Ursache zu der schrecklic­hen Tat“gewesen sei. Todesursac­he war ein Stich ins Herz.

Zwei Tage danach steht im Rheinische­n Volksblatt: „Bei der Beisetzung des erstochene­n Vogt kam es auf dem Friedhof zu unliebsame­n Vorkommnis­sen. Die Frau B., bei der V. gewohnt hatte, nahm auch an der Beisetzung teil und es schien den vielen anwesenden Frauen, als ob die Frau B. denn doch allzu offensicht­lich die Trauer um den Erstochene­n zur Schau trage.“Am Ende wurde Frau B. in Schutzhaft genommen.

Am 6. November 1924 berichtet das Rheinische Volksblatt vom Urteil: K. muss für fünf Jahre ins Gefängnis und erhält in dieser Zeit die bürgerlich­en Ehrenrecht­e aberkannt.

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