Mord an der Kölner Straße
Mord in Hilden. Das ist die beherrschende Nachricht vor 100 Jahren im Rheinischen Volksblatt. Mehrere Tage lang berichten die Redakteure über die Tat. „In der Samstagnacht zwischen 12 und 1 Uhr hat in der Kölnerstraße der hier zugezogene aus Baden stammende Arbeiter Kettner den Rangieraufseher am Bahnhof Ohligs Vogt durch zwei Messerstiche in die Herzgegend und in den Kopf getötet. V. lag mit seiner Frau in Scheidung und wohnte bei einer Frau B. zu Kölnerstraße 69 in Logis. Der Ruf dieser Frau ist nicht der beste; ihr Mann büßt augenblicklich eine längere Gefängnisstrafe ab. Zuvor hatte der Mörder, der Arbeiter K., jetzt Heiligenstraße 25 wohnhaft, bei ihr gewohnt, mußte dann aber dem Ermordeten weichen.“K. habe öfter geäußert, „daß er den V. kaltmachen werde“. Gegen 11 Uhr am Abend kam der 35-jährige V. mit dem letzten Zug von Richrath und wollte in sein Logishaus eintreten, als ihm K. entgegentrat. Bei der folgenden Rauferei wurden dem V. die beiden tödlichen Stiche beigebracht. Der Mörder wurde noch in der Nacht in seiner Wohnung verhaftet.
Einen Tag später, am 22. Juli, schreiben die Redakteure, dass der „erstochene Vogt dem Kettner auf dem Güterboden in Ohligs Arbeit verschafft hatte, daß die beiden später in Streit gerieten und daß bei Tätlichkeiten zwischen ihnen dem Kettner mit einem Stock ein Auge ausgestoßen wurde. Darüber wurde der Haß bei K noch größer. Die Frau B. bestreitet es, daß Eifersucht um ihre Person die Ursache zu der schrecklichen Tat“gewesen sei. Todesursache war ein Stich ins Herz.
Zwei Tage danach steht im Rheinischen Volksblatt: „Bei der Beisetzung des erstochenen Vogt kam es auf dem Friedhof zu unliebsamen Vorkommnissen. Die Frau B., bei der V. gewohnt hatte, nahm auch an der Beisetzung teil und es schien den vielen anwesenden Frauen, als ob die Frau B. denn doch allzu offensichtlich die Trauer um den Erstochenen zur Schau trage.“Am Ende wurde Frau B. in Schutzhaft genommen.
Am 6. November 1924 berichtet das Rheinische Volksblatt vom Urteil: K. muss für fünf Jahre ins Gefängnis und erhält in dieser Zeit die bürgerlichen Ehrenrechte aberkannt.