Straßen.NRW weist Verantwortung von sich
(peco) Angesichts zahlreicher Anwohner-Beschwerden über die teilweise nicht nachvollziehbare und verwirrende Beschilderung der Straßenbaustelle L357 in Gruiten hat der Landesbetrieb Straßenbau (Straßen. NRW) jetzt noch einmal auf die amtlichen Zuständigkeiten verwiesen.
Anwohner hatten zuletzt unter anderem bemängelt, die Arbeiter vor Ort hätten ein „Vorfahrt achten“Verkehrsschild am Lindenweg neu aufgestellt, es sei jedoch tief in einer Mauer-Bepflanzung verschwunden und daher nicht zu erkennen.
In einer Anfrage unserer Redaktion, wie Straßen.NRW denn mit Beschwerden dieser Art umgehe beziehungsweise was Verkehrsteilnehmer bei unklarer und verwirrender Beschilderung tun könnten, hieß es am Freitag wörtlich: „Das von Ihnen angesprochene ,Vorfahrt-achten‘-Schild wurde von einem Verkehrsteilnehmenden umgefahren.“Die Baufirma habe das Schild an gleicher Stelle wieder aufgestellt. Für den Grünschnitt in diesem Bereich sei die Stadt Haan zuständig. „Sollte das Schild versetzt werden, bedarf dies einer Anordnung der Stadt“, heißt es in der Antwort weiter. Dazu, dass Verkehrsteilnehmer das Schild vor lauter Ranken drumherum gar nicht mehr erkennen können, findet sich keine weitere Bemerkung.
Anwohner des Lindenwegs und anderen Straßen rund um die L 357 hatten die Baustelle zur Wochenmitte als „gefährliches Hindernis“bezeichnet und mit zahlreichen Beispielen argumentiert. Das verdeckte Verkehrsschild gehörte dazu, aber auch nicht nachvollziehbare Absperrungen und dazu noch Pkw und Lkw, die vom Navi auf Anwohnerstraßen gelotst werden und sich dort festfahren. Die Sanierung der Landesstraße 357 erregt die Gemüter, obwohl sie doch Missstände beseitigen sollte.
Von Straßen.NRW war am Freitag immerhin zu erfahren: „Die von Ihnen angesprochene Beschilderung für Radfahrer*innen werden wir prüfen und gegebenenfalls anpassen.“Gemeint ist die Beschilderung auf der Niederbergischen Allee kurz vor der Kreuzung mit der Millrather Straße. Dort weisen Verkehrszeichen noch immer eine provisorische Regelung für Radfahrer und Fußgänger zum Überqueren der Ellscheider Straße aus, nur dass es diese Regelung schon längst nicht mehr gibt.
„Grundsätzlich gilt, dass alle ortsfesten Verkehrszeichen von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde – in diesem Falle die Stadt Haan – angeordnet werden“, betont eine Sprecherin des Landesbetriebes. „Die Beschilderung im Zusammenhang mit Baustellen, soweit wir die Maßnahme selbst anordnen, liegt in der Zuständigkeit von Straßen.NRW.“Wer Fragen oder Anmerkungen dazu habe, könne sich vor Ort an die örtliche Bauüberwachung wenden oder Straßen. NRW über das Kontaktformular auf der Internetseite anschreiben.