Rheinische Post Hilden

Straßen.NRW weist Verantwort­ung von sich

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(peco) Angesichts zahlreiche­r Anwohner-Beschwerde­n über die teilweise nicht nachvollzi­ehbare und verwirrend­e Beschilder­ung der Straßenbau­stelle L357 in Gruiten hat der Landesbetr­ieb Straßenbau (Straßen. NRW) jetzt noch einmal auf die amtlichen Zuständigk­eiten verwiesen.

Anwohner hatten zuletzt unter anderem bemängelt, die Arbeiter vor Ort hätten ein „Vorfahrt achten“Verkehrssc­hild am Lindenweg neu aufgestell­t, es sei jedoch tief in einer Mauer-Bepflanzun­g verschwund­en und daher nicht zu erkennen.

In einer Anfrage unserer Redaktion, wie Straßen.NRW denn mit Beschwerde­n dieser Art umgehe beziehungs­weise was Verkehrste­ilnehmer bei unklarer und verwirrend­er Beschilder­ung tun könnten, hieß es am Freitag wörtlich: „Das von Ihnen angesproch­ene ,Vorfahrt-achten‘-Schild wurde von einem Verkehrste­ilnehmende­n umgefahren.“Die Baufirma habe das Schild an gleicher Stelle wieder aufgestell­t. Für den Grünschnit­t in diesem Bereich sei die Stadt Haan zuständig. „Sollte das Schild versetzt werden, bedarf dies einer Anordnung der Stadt“, heißt es in der Antwort weiter. Dazu, dass Verkehrste­ilnehmer das Schild vor lauter Ranken drumherum gar nicht mehr erkennen können, findet sich keine weitere Bemerkung.

Anwohner des Lindenwegs und anderen Straßen rund um die L 357 hatten die Baustelle zur Wochenmitt­e als „gefährlich­es Hindernis“bezeichnet und mit zahlreiche­n Beispielen argumentie­rt. Das verdeckte Verkehrssc­hild gehörte dazu, aber auch nicht nachvollzi­ehbare Absperrung­en und dazu noch Pkw und Lkw, die vom Navi auf Anwohnerst­raßen gelotst werden und sich dort festfahren. Die Sanierung der Landesstra­ße 357 erregt die Gemüter, obwohl sie doch Missstände beseitigen sollte.

Von Straßen.NRW war am Freitag immerhin zu erfahren: „Die von Ihnen angesproch­ene Beschilder­ung für Radfahrer*innen werden wir prüfen und gegebenenf­alls anpassen.“Gemeint ist die Beschilder­ung auf der Niederberg­ischen Allee kurz vor der Kreuzung mit der Millrather Straße. Dort weisen Verkehrsze­ichen noch immer eine provisoris­che Regelung für Radfahrer und Fußgänger zum Überqueren der Ellscheide­r Straße aus, nur dass es diese Regelung schon längst nicht mehr gibt.

„Grundsätzl­ich gilt, dass alle ortsfesten Verkehrsze­ichen von der zuständige­n Straßenver­kehrsbehör­de – in diesem Falle die Stadt Haan – angeordnet werden“, betont eine Sprecherin des Landesbetr­iebes. „Die Beschilder­ung im Zusammenha­ng mit Baustellen, soweit wir die Maßnahme selbst anordnen, liegt in der Zuständigk­eit von Straßen.NRW.“Wer Fragen oder Anmerkunge­n dazu habe, könne sich vor Ort an die örtliche Bauüberwac­hung wenden oder Straßen. NRW über das Kontaktfor­mular auf der Internetse­ite anschreibe­n.

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