Illegales Casino aufgeflogen
FLINGERN-SÜD (csr) In einer Gaststätte in Flingern-Süd hat der Polizeieinsatztrupp Prios in der Nacht zu Samstag mehrere Personen beim unerlaubten Glücksspiel ertappt. Zudem fanden die Beamten hohe Summen Bargeld und auch Drogen und ahndeten mehrere Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung. Das Lokal an der Albertstraße war ihnen aufgefallen, weil es zwar komplett verdunkelt war, aber viele Personen ein und aus gingen. Und es roch deutlich nach Cannabis. Mit einem rasch erlassenen Durchsuchungsbeschluss und Verstärkung auch in Gestalt eines Diensthundes wurde dann die Gaststätte durchsucht, in der drei Spieltische für illegales Glücksspiel hergerichtet waren. Zwischen den Sitzpolstern und in anderen Verstecken spürte der Hund größere Bargeldmengen auf. Die Ermittlungen dauern an.
Nun soll er 17.000 Euro für die Auswertung der bei ihm gefundenen Festplatten und Handys zahlen.
DÜSSELDORF Den „Schock seines Lebens“hat ein 35-jähriger Kaufmann angeblich mehrfach erlitten. Wegen der Verdachts auf Besitz und Verbreitung kinderpornografischer Bilddateien war seine Wohnung im März 2019 von der Polizei durchsucht worden. Das sei für ihn sehr traumatisch gewesen, so sein Anwalt am Montag im Prozess. Mindestens genauso schockierend sei gewesen, dass der Angeklagte die Kosten für die Auswertung der bei ihm beschlagnahmten Datenträger tragen soll.
Nach Ermittlungen in InternetKreisen waren die Beamten auf den jetzt 35-Jährigen aufmerksam geworden. Bei der Razzia unter seiner Wohnanschrift wurden zwei
Smartphones sowie eine Festplatte beschlagnahmt. Darauf fanden sich 222 Bilddateien sowie ein Video mit Sex-Szenen mit Kindern, hier vorwiegend Mädchen, die zwischen vier und elf Jahre alt gewesen sein sollen. Wie viele dieser Aufnahmen der Angeklagte getauscht hatte, wurde in der Anklage nicht aufgelistet. Zumal der 35-Jährige über seinen Verteidiger pauschal „alle Vorwürfe“als richtig bestätigt hat.
Nachhaltig beeindruckt habe den Angeklagten die Durchsuchung seiner Wohnung: „Das war der Schock seines Lebens!“Danach habe sich der Angeklagte zwar nicht in eine Sexual-Therapie begeben, sich jedoch ernsthafte „Gedanken darüber gemacht, was das für die Opfer bedeutet“, bei solchen Aufnahmen mitmachen zu müssen. Den zweiten großen Schock habe der 35-Jährige bei der Rechnung für die Auswertung der Datenträger erlitten. Sobald Ermittlungsbehörden technisch oder personell nicht in der Lage sind, solche Datenträger gerichtsfest auszuwerten, können diese Aufgaben an Privatfirmen vergeben werden. Und hier stellten jene Analytiker dem 35-Jährigen eine Rechnung von 17.000 Euro. Dass der Angeklagte dafür aufkommen muss, fand der Staatsanwalt nur „recht und billig“, beantragte nicht nur sechs Monate Bewährungsstrafe, sondern auch eine Auflage von weiteren 5000 Euro.
Dem hat die Richterin im Urteil nicht ganz entsprochen: Sie verhängte zwar die Bewährungsstrafe, senkte den als Auflage zu zahlenden Betrag auf 3000 Euro, der jetzt an einen Verein für Missbrauchsopfer fließen soll. Im Ergebnis heißt das für den Angeklagten, dass er damit nicht nur vorbestraft ist, sondern als Folge seiner Taten 20.000 Euro auf den Tisch legen muss.