Debatte um Wohnungsbau auf Kleingartenflächen
DÜSSELDORF (dpa) Angesichts der Wohnungsnot in vielen Großstädten steigt der Druck auf Kleingärten. Die kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen lehnen allgemeine Garantien für den Erhalt von Schrebergärten ab. Überlegungen, aus bisherigen Kleingartenflächen Bauland zu gewinnen, sollten aber „nur in Ausnahmefällen und nach sorgfältiger Abwägung erfolgen“, heißt es in einer Stellungnahme für eine Expertenanhörung zur Zukunft der Kleingärten am Mittwoch im Landtag.
Die Forderung der SPD, Kleingärten bei der Planung neuer Wohngebiete als unverzichtbaren Bestandteil zu berücksichtigen, weisen die Verbände zurück. Die Kommunen dürften durch „zu konkrete Vorfestlegungen“in ihrer Planungshoheit nicht beschränkt werden. Auch die Idee des dauerhaften Wohnens im eigenen Schrebergarten, was bisher verboten ist, kommt für die Spitzenverbände als Maßnahme gegen den Wohnungsmangel in Großstädten nicht in Frage.
In einer Studie zur Entwicklung der Kleingärten in Deutschland kommt das Berliner Institut für Stadtplanung und Sozialforschung W+P GmbH zu dem Schluss, dass es trotz steigenden Drucks auf Kleingartenflächen bisher zu keinen nennenswerten Bestandsreduzierungen durch Flächenumwidmungen gekommen sei.
Nach Ansicht der Gartenamtsleiterkonferenz sollten Kleingärten dort baurechtlich als dauerhafte Anlagen ausgewiesen werden, wo andere schützende Rechtspositionen nicht ausreichten. Sowohl die Studie als auch Verbände empfehlen, dass sich Schrebergärten zu öffentlich zugänglichen „Kleingartenparks“entwickeln.
Sie sollten keine oder wenig Zäune haben, dafür Spielplätze, einladende Eingangsbereiche, Gastronomie und Lehrpfade. Positive Beispiele für eine Öffnung seien etwa die Kleingartenanlage „Glück auf“in Dortmund oder „Martini“in Münster. Galt der Schrebergarten früher als spießig, so ist nach Ansicht der Studienautoren jetzt ein Imagewandel spürbar.
In NRW gibt es insgesamt rund 1600 Kleingartenanlagen mit etwa 118.000 Parzellen. NRW ist das einzige Bundesland, in dem die Förderung des Kleingartenwesens in der Landesverfassung verankert ist.