„Baby-Kino“ab 2021 verboten
Eine neue Strahlenschutzverordnung verbietet Ultraschallaufnahmen, die nicht medizinisch notwendig sind. Damit will die Bundesregierung den Missbrauch der Technik zur kommerziellen Erstellung von Erinnerungsfotos verhindern.
DÜSSELDORF Das eigene Baby schon vor der Geburt ganz nah vor Augen haben – vielen Schwangeren ist das so wichtig, dass sie für ein dreidimensionales Ultraschallbild viel Geld ausgeben. Ab Ende 2020 ist „Babykino“– wie medizinisch nicht notwenige Ultraschalluntersuchungen genannt werden – eine bußgeldpflichtige Ordnungswidrigkeit. Die Bundesregierung will damit das Baby vor unnötiger Schallbelastung schützen.
Grundlage ist eine neue Strahlenschutzverordnung des Umweltministeriums, die zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist. Sie erlaubt nur noch Ultraschallbilder des ungeborenen Babys, die zur gesetzlichen Schwangerschaftsvorsorge gehören – das sind drei von der Krankenkasse finanzierte Untersuchungen. Außerdem sind Ultraschallanwendungen erlaubt, wenn sie zur Abklärung von medizinischen Fragestellungen dienen. Ultraschall, der nur schöne Erinnerungsbilder bringt, ist verboten.
Die Schwangeren in den Praxen seien heute internetaffin, erläutert der Saarbrücker Frauenarzt und Pränatalmediziner Jochen Frenzel im Zusammenhang des Fortbildungskongresses der Frauenärztlichen Bundesakademie (Foko), der ab heute in Düsseldorf tagt. „Für sie gehört es quasi zum Standard, die Fotos ihrer Babys in ihrer Umgebung und ihren sozialen Netzwerken zeigen zu können.“Ultraschall aber erhitze das Gewebe. „Der Effekt ist zwar normalerweise nur minimal. Aber je höher die angewandte Energie und je länger die Untersuchung, desto höher wird auch der Erwärmungseffekt. Dadurch könnte das beschallte Gewebe durchaus Schaden nehmen. Deshalb sollte diese Untersuchung auch immer nur wenige Sekunden dauern.“
Frauenärzte argumentieren, dass 3-D- und 4-D-Aufnahmen ohnehin keinen Mehrwert in der Diagnostik bieten. Die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin sieht das Verbot kritisch. „Trotz jahrzehntelanger intensiver Forschungsarbeit gibt es nach wie vor keine Studienergebnisse, die darauf hindeuten, dass Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft eine Gesundheitsbelastung für das ungeborene Kind darstellen“, sagt Vizepräsident Kai-Sven Heling in einer Stellungnahme. Aktuelle Studien hätten sogar gezeigt, dass eine Temperaturerhöhung durch Ultraschall immer noch unter dem Temperaturanstieg liege, der durch Fieber oder starke
körperliche Aktivität ausgelöst wird.
Solange das nur kurze medizinische Untersuchungen betrifft, sei das auch korrekt, sagt Frauenarzt Jochen Frenzel. Das gelte auch für medizinisch notwendige 3D- und 4D-Aufnahmen mit höherer Schallbelastung. Bisherige Studien hätten immer nur medizinisch notwendige und möglichst kurze Untersuchungen abgebildet. Hoch problematisch findet er es, wenn Paare sich ihr Babykino außermedizinisch holen, etwa indem sie sich Ultraschallgeräte ausleihen oder den Ultraschall von nichtmedizinischen Anbietern durchführen lassen. „Man muss schon alles richtig machen, um dem Baby nicht zu schaden“, so Frenzel. Nicht umsonst müssen Frauenärzte dafür eine spezielle Qualifikation erwerben. „Nur weil einige Anbieter derzeit noch unter dem Radar des europäischen Regelwerkes durchfliegen, bedeutet das keineswegs, dass deren Angebote medizinisch unbedenklich wären.“