Laumann nennt Grundrente der SPD „ungerecht“
BERLIN Im Streit um die Grundrente hat der Chef des CDU-Arbeitnehmerflügels, Karl-Josef Laumann, das Konzept der SPD als ungerecht bezeichnet. „Nur 35 Jahre Beitragszeit zur Bedingung für eine Grundrente zu machen und nicht einzubeziehen, in welchem Umfang die Menschen dafür gearbeitet haben, ist ungerecht. Sie soll ja Leistung belohnen“, sagte Laumann unserer Redaktion.
Einig sind sich Union und SPD, dass eine Grundrente für langjährig Beschäftigte eingeführt werden soll, die sonst auf Grundsicherung im Alter angewiesen wären. Hartnäckig umstritten ist zwischen den Koalitionspartnern aber, ob auch die tatsächliche Bedürftigkeit geprüft werden soll, bevor eine Grundrente gewährt wird. Der Koalitionsvertrag sieht diese Grundrente vor. Davon ist Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) in seinem Gesetzentwurf abgerückt.
Laumann erteilte dem Ansinnen der SPD nun eine klare Absage: „Eine Grundsicherung ohne Bedürftigkeitsprüfung kann ich mir nicht vorstellen.“Der NRW-Gesundheitsminister erinnerte daran, dass ein ähnliches Modell bereits vor 27 Jahren schon einmal außer Kraft gesetzt worden sei. „Wir haben aus gutem Grund 1992 die Rente nach Mindesteinkommen abgeschafft, weil schon damals immer Menschen mit gut bezahlten Teilzeitjobs genauso davon profitierten wie Menschen, die zu niedrigen Löhnen 40 Stunden die Woche malochen gehen“, erklärte Laumann.
Der Chef der christdemokratischen Arbeitnehmerschaft sprach sich für eine großzügige Form der Bedürftigkeitsprüfung aus. „Ich bin aber dafür, die Bedürftigkeitsprüfung einfacher und unbürokratischer zu gestalten: Nur die laufenden Einnahmen – sowohl die eigenen als auch die des Partners – sollten einberechnet werden“, sagte Laumann. Vermögen und selbst genutzte Immobilien blieben frei von der Prüfung durch die Ämter.
Die Frage der Bedürftigkeitsprüfung ist erheblich dafür, wie viele Menschen von der Grundrente profitieren. Mit einer solchen Prüfung der persönlichen Verhältnisse oder nur des Einkommens kämen 100.000 bis 200.000 Senioren in den Genuss der Grundrente. Ohne eine solche Regelung könnten rund vier Millionen Menschen die Grundrente in Anspruch nehmen. Dafür müssten pro Jahr zusätzlich fünf bis sechs Milliarden Euro aufgebracht werden.
Union und SPD haben bereits in den vergangenen Jahren mit der Mütterrente und der Rente ab 63 Jahre zusätzliche Leistungen beschlossen, die die Rentenkasse stark belasten. Aktuell tagt eine Rentenkommission aus Politik, Wissenschaft, Arbeitgebern und Gewerkschaften, die 2020 ein Gesamtkonzept für die Sicherung der Altersversorgung vorlegen soll.
„Grundsicherung ohne Bedürftigkeit kann ich mir nicht vorstellen“
Karl-Josef Laumann Chef CDU-Arbeitnehmerflügel