Rheinische Post Hilden

„Trader-König“hat Freiheit in Sicht

- VON SABINE MAGUIRE

Im erneuten Verfahren kündigt Angeklagte­r umfassende­s Geständnis an.

HAAN Entscheidu­ngen sollte man von ihrem Ende her betrachten. Das sah zumindest der bekannte Philosoph Sören Kierkegaar­d so – damals noch in sicherer Entfernung zu Mallorca, das zwischen 1813 und 1855) noch kein lockeres Ferienpara­dies war. Und heute hilft dieser Satz den 130 optimistis­chen Kleinanleg­ern, einige davon aus Haan und Hilden, auch nicht mehr.

Denn die hatten in den Jahren 2005 und 2006 insgesamt rund 1,5 Millionen Euro der Firma eines selbst ernannten „Trader-Königs von Mallorca“anvertraut. Einige sollen sogar Kredite aufgenomme­n haben, um das Geld vermeintli­ch gewinnbrin­gend anlegen zu können. Bald mussten die gutgläubig­en Investoren mit Entsetzen feststelle­n, dass die versproche­nen, märchenhaf­ten Ertragszin­sen von bis zu 12% nur anfangs tröpfchenw­eise flossen und schnell versiegten.

Auch die Einlagen selbst fielen dem aufwendige­n Lebensstil des Angeklagte­n zum Opfer oder verschwand­en im Dickicht von dubiosen Anlagefirm­en, obskuren Ban- ken in Zypern und Panama oder den Provisions­zahlungen an einschlägi­ge Geldeinwer­ber. Die versproche­ne Verwendung der Gelder im Immobilien­markt fand nie statt. Anfänglich­e Zinszahlun­gen wurden von neu eingeworbe­nen Einlagen bezahlt, um die Anleger bei Laune zu halten. Kurz gesagt: Ein Schneeball­system, dessen schnelle Implosion selbst für einen Kierkegaar­d vorherzuse­hen gewesen wäre. Und mittendrin der mallorquin­ische „Trader-König“, der nicht nur mit hohen Renditen gelockt, sondern auch mit Tankdeckel­n, Pornoseite­n und Pülverchen gehandelt haben soll.

Wegen Untreue wurde der Angeklagte (60) bereits im vorletzten Jahr zu sechs Jahren Haft verurteilt. Der Bundesgeri­chtshof kassierte dieses Urteil und verwies das Verfahren an das Landgerich­t Wuppertal zurück. Dort wiederum muss nun entschiede­n werden, ob neben Untreue nicht auch vorsätzlic­her Betrug zu verurteile­n wäre.

Die Wiederaufn­ahme des Verfahrens droht nun mit elf Verhandlun­gstagen und allein durch die Zahl der zu vernehmend­en Zeugen ziemlich aufwendig zu werden. Eine Verurteilu­ng zu einer höheren Strafe wäre hingegen nicht zulässig. Das ließ das Gericht nun offenbar zu einer anderen, flexiblere­n Herangehen­sweise greifen: Unter Berücksich­tigung einer bereits verbüßten Untersuchu­ngshaft von zweieinhal­b Jahren wären in anderthalb Jahren bereits 2/3 der Haft verbüßt. Danach hätte die Möglichkei­t einer vorzeitige­n Entlassung im Raume gestanden.

Um also das Verfahren abzukürzen, wurde dem Angeklagte­n inzwischen empfohlen, ein umfassende­s Geständnis abzulegen, das strafmilde­rnd gewertet werden könne. Das wiederum hat der Angeklagte zum nächsten Verhandlun­gstermin in Aussicht gestellt. Wenn aus seiner Sicht alles gut läuft, könnte er also bald schon wieder in der Sonne liegen.

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