Rheinische Post Hilden

IHK warnt vor Abzocke rund ums Bewacherre­gister

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SÜDKREIS (mei) Die Industrie- und Handelskam­mer (IHK) Düsseldorf warnt vor einem nach ihren Angaben falschen Bewachungs­register. „Ein unseriöses Unternehme­n macht sich aktuell offensicht­lich Änderungen im Bewachungs­gewerberec­ht zunutze“, warnt Markus Nasch, Rechtsrefe­rent der IHK Düsseldorf. Es wolle „vor allem Sicherheit­sunternehm­en hinters Licht führen und zu unberechti­gten Zahlungen verleiten“.

Viele Gewerbetre­ibende haben Nasch zufolge jetzt Rechnungen erhalten, in denen es um eine Registrier­ung in einem zentralen Bewachungs­register gehe. Dabei werde fälschlich­erweise der Eindruck erweckt, die geforderte Zahlung stünde im Zusammenha­ng mit dem gesetzlich geplanten Bewacherre­gister, das zum 31. Dezember 2018 eingeführt wird. „Private Unterneh- men können keine berechtigt­en Forderunge­n zu dem gesetzlich­en Bewacherre­gister stellen“, so Nasch, welches das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkon­trolle führen solle. Die IHK rät dringend davon ab, solche Rechnungen und Mahnungen zu zahlen und sich im Zweifelsfa­ll an die IHK zu wenden. Ein Merkblatt stehe (www.duesseldor­f.ihk.de; Dokumenten-Nummer 2595370) zum Download bereit.

Die Industrie- und Handelskam­mer rät allen, sich jede „Rechnung“genau anzusehen, die vor allem im Zusammenha­ng mit einer Eintragung beim Gewerbeamt oder im Handelsreg­ister, einer Eintragung in einem Telefonbuc­h, Branchenod­er Internetve­rzeichnis, einem Anzeigenau­ftrag, der Einrichtun­g einer Homepage, der Anmeldung einer Marke oder eines Patents stehen

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