Wasser auf Grill: Wird der Fall neu aufgerollt?
Im Juli 2016 soll eine Frau Wasser auf den Balkon ihres Nachbarn geschüttet und einen 55-Jährigen so verbrüht haben.
Der Freispruch im Grillstreit für eine Frau (52) aus Niederkassel soll noch mal geprüft werden. Der Frau war vorgeworfen worden, an einem Juliabend 2016 aus Ärger über die Grilldüfte eines Nachbarn einen Schwall Wasser von ihrem darüber liegenden Balkon hinunter gegossen und den unter ihr grillenden Manager (55) durch die nachfolgen- de Wasserdampf-Fett-Explosion an Händen, Armen und Beinen verbrüht zu haben. Eine Amtsrichterin hatte die Frau jedoch freigesprochen – weil die Angeklagte laut einer Alibi-Zeugin am Tatabend gar nicht zu Hause gewesen sei. Wie die Staatsanwaltschaft gestern bestätigte, soll dieses Urteil aber demnächst per Berufung vom Landgericht überprüft, der Fall also neu aufgerollt werden.
Der Manager und seine Frau hatten erklärt, beim damaligen Wasserschwall hätten sie bloß eine Hand gesehen und dunkles Haar, die angeklagte Nachbarin aber nicht erkannt. Und die Angeklagte trug vor, sie sei (laut eigenhändig verfasstem Fahrtenbuch) zu der Zeit beim Golfspielen gewesen, hat dafür eine 55 Jahre alte Ex-Arbeitskollegin als Entlastungszeugin aufgeboten. Die Richterin hat alle drei Zeugen Ende August für „sehr glaubhaft“erklärt. Demnach könne zwar als sicher gelten, dass der Wasserguss vom Balkon der Angeklagten stammte. Aber damit, so die Richterin weiter, sei noch lange nicht bewiesen, ob die in der obersten Etage allein lebende Angeklagte auch wirklich die Täterin war.
Die Staatsanwaltschaft, die von der Schuld der 52-Jährigen überzeugt war und acht Monate Bewäh- rungsstrafe gefordert hatte, begründet ihre Berufung jetzt unter anderem damit, dass jene Alibi-Zeugin intensiver befragt werden müsste. Auch war die Angeklagte im ersten Prozess mit keinem Wort danach gefragt worden, ob sie zur Tatzeit (als sie auf dem Golfplatz gewesen sei) ihre Wohnung womöglich Besuchern überlassen hatte. Das alles soll demnächst beim Landgericht nachgeholt werden.