Rheinische Post - Geldern an Kevelaer
Gutachten mahnt AfD zur Vorsicht
Arbeitsgruppe Eine von der AfD eingesetzte Arbeitsgruppe unter der Leitung des Bundestagsabgeordneten Roland Hartwig soll Vorkehrungen gegen eine mögliche Beobachtung durch den Verfassungsschutz treffen. Diese Gruppe hat etwa ein Gutachten beim Freiburger Staatsrechtler Dietrich Murswiek in Auftrag gegeben. Darin wurde die Frage erörtert, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine Partei beobachtet werden kann.
Empfehlungen In diesem Gutachten befinden sich Handlungsempfehlungen. So warnt Murswiek AfD-Politiker etwa davor, Begriffe wie „Überfremdung“, „Umvolkung“und „Volkstod“zu verwenden, da diese Anhaltspunkte für eine Beobachtung liefern könnten. Zudem solle man vermeiden, Pauschalurteile wie „Flüchtlinge sind kriminell“oder „Altparteien sind korrupt“zu benutzen, die bestimmte Gruppen herabwürdigen.
Niedersachsen Die niedersächsische AfD hat ihren Mitgliedern bereits Anweisungen gegeben. In einer „Handreichung“warnt der Landesvorstand: „Beobachtet der Verfassungsschutz eine Partei, verlassen in kürzester Zeit nahezu alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes diese Partei.“ wieder amzumelden.
Seit Jahren experimentieren Kommunalpolitiker, Landtags- und Bundestagsabgeordnete auf sozialen Kommunikationsplattformen. Dabei schrammen sie nicht selten knapp an der Fremdschamgrenze vorbei oder leisten sich, wie Habeck, grobe Schnitzer. So weit, so normal. Nun gibt es zwei Möglichkeiten, mit Rückschlägen umzugehen. Variante eins: Man wirft hin und sucht die Schuld bei a) der bösen Plattform, b) den bösen Nutzern oder c) überall außer bei sich selbst. Variante zwei: Man versucht, die neue Kulturtechnik zu lernen.
Das erfordert Neugier, Fleiß, auch ein bisschen Demut. Denn wenn wir