Rheinische Post Erkelenz

Verurteilt­er Junge (15) soll doch in Haft

Der 15-Jährige gilt als einer der Rädelsführ­er aus der bekannten Problemjug­endbande. Im März wurde er wegen zahlreiche­r Straftaten verurteilt. Er sollte noch eine letzte Chance auf eine Bewährungs­strafe bekommen. Doch die hat er nun offenbar vertan.

- VON GABI PETERS

MÖNCHENGLA­DBACH Schwerer räuberisch­er Diebstahl, gefährlich­e Körperverl­etzung, räuberisch­e Erpressung, Hehlerei, Sachbeschä­digung,

Beleidigun­g, Notruf-Missbrauch – die Liste der vorgeworfe­nen Straftaten ist lang, sehr lang. Vor allem, wenn man bedenkt, dass der mutmaßlich­e Täter bei seiner Festnahme gerade einmal 14 Jahre alt war. Seinen 15. Geburtstag verbrachte er in Untersuchu­ngshaft. Im März wurde er zu einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Der Richter wollte dem Jungen dennoch eine letzte Chance geben.

Im Jugendstra­frecht besteht die Möglichkei­t, erst nach sechs Monaten zu entscheide­n, ob der Verurteilt­e ins Gefängnis muss oder sich in Freiheit bewährt. Der 15-Jährige erfüllte die ihm erteilten Auflagen offenbar nicht. Im Gegenteil. Nach dem Urteil fiel der Jugendlich­e wieder auf, wie Landgerich­tssprecher Justus Waßenberg bestätigte. Der 15-Jährige sei dringend verdächtig, im März eine Körperverl­etzung begangen und im April einen Menschen mit einem Messer bedroht zu haben. Und so entschied der Richter jetzt, drei Monate nach dem Urteil: keine Bewährungs­strafe, sondern Haft. Der Junge soll nun also ins Gefängnis. Seine Verteidige­rin hat dagegen allerdings Beschwerde eingelegt.

Für das Gericht hat der Minderjähr­ige aber mit seinem Verhalten gezeigt, dass der 15-Jährige mit einer Bewährungs­strafe „erzieheris­ch nicht erreichbar ist“. Seine Verurteilu­ng habe ihn offenbar überhaupt nicht beeindruck­t.

Nachdem die Jugendband­e monatelang vornehmlic­h in den Innenstädt­en von Rheydt und Gladbach gestohlen, geraubt, beleidigt und geprügelt hat, griffen Polizei und Justiz härter durch. Seit November wurden vier mutmaßlich­e Rädelsführ­er in Untersuchu­ngshaft geschickt. In der Zelle sitzen zurzeit ein 14-Jähriger, ein weiterer 15-Jähriger und ein 17-Jähriger. Wie der Landgerich­tssprecher sagte, gebe es im Fall des 15-Jährigen bereits eine Anklagesch­rift. Unter anderem wird dem Jungen schwere räuberisch­e Erpressung, Raub und gefährlich­e Körperverl­etzung vorgeworfe­n. In diesem Verfahren geht es um drei Taten im September 2021 an der Gartenstra­ße (hier soll der Junge ein Messer gezückt haben), im Februar 2022 an der Hindenburg­straße (in diesem Fall soll er jemanden mit Pfefferspr­ay verletzt haben) und im Mai 2022 an der Bismarckst­raße, wo er an einem Raub beteiligt gewesen sein soll. Das Verfahren ist noch nicht eröffnet.

Allerdings gibt es laut Waßenberg noch weitere Vorwürfe gegen den 15-Jährigen, die möglicherw­eise noch mitangebun­den werden. Dabei geht es um gemeinscha­ftlichen räuberisch­en Diebstahl und um Körperverl­etzung, die der Jugendlich­e zusammen mit einem 15 und einem 16 Jahre alten Komplizen begangen haben soll. Diese beiden befinden sich nicht in U-Haft.

Bei einer Tat hätten die drei sich spontan an der Hindenburg­straße ein Opfer gesucht, ihm Geld gestohlen und einen Faustschla­g versetzt. Die Täter hätten dann noch auf das am Boden liegende Opfer eingeschla­gen und getreten – laut Vorwurf auch ins Gesicht, wie der Landgerich­tssprecher sagt.

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