Verurteilter Junge (15) soll doch in Haft
Der 15-Jährige gilt als einer der Rädelsführer aus der bekannten Problemjugendbande. Im März wurde er wegen zahlreicher Straftaten verurteilt. Er sollte noch eine letzte Chance auf eine Bewährungsstrafe bekommen. Doch die hat er nun offenbar vertan.
MÖNCHENGLADBACH Schwerer räuberischer Diebstahl, gefährliche Körperverletzung, räuberische Erpressung, Hehlerei, Sachbeschädigung,
Beleidigung, Notruf-Missbrauch – die Liste der vorgeworfenen Straftaten ist lang, sehr lang. Vor allem, wenn man bedenkt, dass der mutmaßliche Täter bei seiner Festnahme gerade einmal 14 Jahre alt war. Seinen 15. Geburtstag verbrachte er in Untersuchungshaft. Im März wurde er zu einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Der Richter wollte dem Jungen dennoch eine letzte Chance geben.
Im Jugendstrafrecht besteht die Möglichkeit, erst nach sechs Monaten zu entscheiden, ob der Verurteilte ins Gefängnis muss oder sich in Freiheit bewährt. Der 15-Jährige erfüllte die ihm erteilten Auflagen offenbar nicht. Im Gegenteil. Nach dem Urteil fiel der Jugendliche wieder auf, wie Landgerichtssprecher Justus Waßenberg bestätigte. Der 15-Jährige sei dringend verdächtig, im März eine Körperverletzung begangen und im April einen Menschen mit einem Messer bedroht zu haben. Und so entschied der Richter jetzt, drei Monate nach dem Urteil: keine Bewährungsstrafe, sondern Haft. Der Junge soll nun also ins Gefängnis. Seine Verteidigerin hat dagegen allerdings Beschwerde eingelegt.
Für das Gericht hat der Minderjährige aber mit seinem Verhalten gezeigt, dass der 15-Jährige mit einer Bewährungsstrafe „erzieherisch nicht erreichbar ist“. Seine Verurteilung habe ihn offenbar überhaupt nicht beeindruckt.
Nachdem die Jugendbande monatelang vornehmlich in den Innenstädten von Rheydt und Gladbach gestohlen, geraubt, beleidigt und geprügelt hat, griffen Polizei und Justiz härter durch. Seit November wurden vier mutmaßliche Rädelsführer in Untersuchungshaft geschickt. In der Zelle sitzen zurzeit ein 14-Jähriger, ein weiterer 15-Jähriger und ein 17-Jähriger. Wie der Landgerichtssprecher sagte, gebe es im Fall des 15-Jährigen bereits eine Anklageschrift. Unter anderem wird dem Jungen schwere räuberische Erpressung, Raub und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. In diesem Verfahren geht es um drei Taten im September 2021 an der Gartenstraße (hier soll der Junge ein Messer gezückt haben), im Februar 2022 an der Hindenburgstraße (in diesem Fall soll er jemanden mit Pfefferspray verletzt haben) und im Mai 2022 an der Bismarckstraße, wo er an einem Raub beteiligt gewesen sein soll. Das Verfahren ist noch nicht eröffnet.
Allerdings gibt es laut Waßenberg noch weitere Vorwürfe gegen den 15-Jährigen, die möglicherweise noch mitangebunden werden. Dabei geht es um gemeinschaftlichen räuberischen Diebstahl und um Körperverletzung, die der Jugendliche zusammen mit einem 15 und einem 16 Jahre alten Komplizen begangen haben soll. Diese beiden befinden sich nicht in U-Haft.
Bei einer Tat hätten die drei sich spontan an der Hindenburgstraße ein Opfer gesucht, ihm Geld gestohlen und einen Faustschlag versetzt. Die Täter hätten dann noch auf das am Boden liegende Opfer eingeschlagen und getreten – laut Vorwurf auch ins Gesicht, wie der Landgerichtssprecher sagt.