Illegales Autorennen: Prozess beginnt am 15. Oktober
Ein 29-Jähriger muss sich wegen fahrlässiger Tötung und Gefährdung des Straßenverkehrs verantworten.
Gut anderthalb Jahre nach dem tödlichen Unfall bei einem illegalen Autorennen auf der Fliethstraße müssen sich ab Montag, 15. Oktober, zwei Männer vor Gericht verantworten. Ein 29-Jähriger aus Schwalmtal ist angeklagt wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung. Ein 26-jähriger Willicher muss sich ebenfalls wegen Straßenverkehrsgefährdung und zusätzlich wegen Unfallflucht verantworten. Die zweite große Strafkammer des Landgerichts hat für den Prozess bislang fünf Verhandlungstage angesetzt.
Die Wettfahrt am 16. Juni 2017 soll bereits auf der Korschenbroicher Straße begonnen haben. Drei Fahrer sind mit hohem Tempo in Richtung Fliethstraße unterwegs. Plötzlich schwenkt der 29-jährige Schwalmtaler seinen Wagen auf der vierspurigen Straße, auf der eigentlich nur 40 km/h erlaubt sind, auf die Gegenfahrbahn. Dort erfasst er einen Fußgänger, der gerade die vierspurige Straße überquert. Der Aufprall ist so heftig, dass der Mann 36 Meter durch die Luft geschleudert wird bzw. über den Boden rutscht, bis er unter einem parkenden Auto eingeklemmt wird. Das Opfer, ein 38-jähriger, ehemalige Soziologie-Student, der aus Süddeutschland stammt und in Gladbach nach dem Studium gearbeitet hatte, zieht sich schwerste Verletzungen zu. Rettungskräfte versuchten vergeblich, ihn am Unfallort zu reanimieren. Der Mann stirbt.
Der Unfallfahrer war nach dem Unfall zunächst wegen des Vorwurfs „Mord“in Untersuchungshaft gegangen. Eine Anklage wegen Mordes gegen den 29-Jährigen lehnte das Schwurgericht jedoch ab, weil es keinen hinreichenden Tötungsvorsatz gebe. Der Schwalmtaler habe sich spontan auf das Rennen eingelassen, lautete die Begründung. Außerdem habe der 29-Jährige wohl darauf vertraut, weder sich selbst noch seinen Bruder, der zum Tatzeitpunkt auf dem Beifahrersitz saß, durch seine Fahrweise erheblich zu verletzen oder gar zu töten. Zuletzt habe der Angeklagte, als er den Fußgänger bemerkte, stark abgebremst und damit versucht, den Zusammenstoß zu vermeiden, auch wenn dies letztlich nicht gelungen sei, so die Richter.
Das verbotene Rennen auf der Fliethstraße hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt und mit dazu geführt, dass die Strafen bei illegalen Autorennen drastisch erhöht wurden. Das verschärfte Gesetz, das bei verbotenen Autorennen Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren vorsieht, kann jedoch in diesem Fall nicht angewendet werden, da es erst nach der Tat in Kraft trat.