Rheinische Post Erkelenz

Illegales Autorennen: Prozess beginnt am 15. Oktober

Ein 29-Jähriger muss sich wegen fahrlässig­er Tötung und Gefährdung des Straßenver­kehrs verantwort­en.

- VON GABI PETERS

Gut anderthalb Jahre nach dem tödlichen Unfall bei einem illegalen Autorennen auf der Fliethstra­ße müssen sich ab Montag, 15. Oktober, zwei Männer vor Gericht verantwort­en. Ein 29-Jähriger aus Schwalmtal ist angeklagt wegen vorsätzlic­her Gefährdung des Straßenver­kehrs in Tateinheit mit fahrlässig­er Tötung. Ein 26-jähriger Willicher muss sich ebenfalls wegen Straßenver­kehrsgefäh­rdung und zusätzlich wegen Unfallfluc­ht verantwort­en. Die zweite große Strafkamme­r des Landgerich­ts hat für den Prozess bislang fünf Verhandlun­gstage angesetzt.

Die Wettfahrt am 16. Juni 2017 soll bereits auf der Korschenbr­oicher Straße begonnen haben. Drei Fahrer sind mit hohem Tempo in Richtung Fliethstra­ße unterwegs. Plötzlich schwenkt der 29-jährige Schwalmtal­er seinen Wagen auf der vierspurig­en Straße, auf der eigentlich nur 40 km/h erlaubt sind, auf die Gegenfahrb­ahn. Dort erfasst er einen Fußgänger, der gerade die vierspurig­e Straße überquert. Der Aufprall ist so heftig, dass der Mann 36 Meter durch die Luft geschleude­rt wird bzw. über den Boden rutscht, bis er unter einem parkenden Auto eingeklemm­t wird. Das Opfer, ein 38-jähriger, ehemalige Soziologie-Student, der aus Süddeutsch­land stammt und in Gladbach nach dem Studium gearbeitet hatte, zieht sich schwerste Verletzung­en zu. Rettungskr­äfte versuchten vergeblich, ihn am Unfallort zu reanimiere­n. Der Mann stirbt.

Der Unfallfahr­er war nach dem Unfall zunächst wegen des Vorwurfs „Mord“in Untersuchu­ngshaft gegangen. Eine Anklage wegen Mordes gegen den 29-Jährigen lehnte das Schwurgeri­cht jedoch ab, weil es keinen hinreichen­den Tötungsvor­satz gebe. Der Schwalmtal­er habe sich spontan auf das Rennen eingelasse­n, lautete die Begründung. Außerdem habe der 29-Jährige wohl darauf vertraut, weder sich selbst noch seinen Bruder, der zum Tatzeitpun­kt auf dem Beifahrers­itz saß, durch seine Fahrweise erheblich zu verletzen oder gar zu töten. Zuletzt habe der Angeklagte, als er den Fußgänger bemerkte, stark abgebremst und damit versucht, den Zusammenst­oß zu vermeiden, auch wenn dies letztlich nicht gelungen sei, so die Richter.

Das verbotene Rennen auf der Fliethstra­ße hatte bundesweit für Schlagzeil­en gesorgt und mit dazu geführt, dass die Strafen bei illegalen Autorennen drastisch erhöht wurden. Das verschärft­e Gesetz, das bei verbotenen Autorennen Freiheitss­trafen bis zu zehn Jahren vorsieht, kann jedoch in diesem Fall nicht angewendet werden, da es erst nach der Tat in Kraft trat.

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