Rheinische Post Emmerich-Rees

Erst geschlagen, dann vertragen

Eine junge Mutter aus Rees gestand, im Stadtgarte­n eine 16-Jährige geschlagen zu haben. Mittlerwei­le sind die beiden offenbar beste Freundinne­n.

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(tia) An Drogen nehme sie das, „was Jugendlich­e eben so einwerfen, um cool zu sein.“Trotzdem beteuerte die 21-Jährige, während der Tat im vergangene­m September nicht unter Betäubungs­mitteleinf­luss gestanden zu haben. Weil sie ein minderjähr­iges Mädchen im Stadtgarte­n „laut schreiend und grundlos – so die Anklage – geschlagen, geohrfeigt und gekratzt hatte, musste sie sich jetzt vor dem Ememricher Amtsgerich­t verantwort­en.

Gleich zu Beginn räumte die Mutter eines jungen Sohnes ein, unter Aggression­en zu leiden. Sie könne ihre Impulse nicht leicht kontrollie­ren. „Als ich sie dann sah, konnte ich es einfach nicht zurückhalt­en.“In der 16-Jährigen, auf die sie los gegangen war, sah die Bürgergeld­empfängeri­n

die Ursache für den Sorgerecht­sentzug ihres Kindes. Zudem glaubte sie, eine Beleidigun­g aus ihrer Richtung vernommen zu haben. „Ich hab sie also an mich gezogen und ihr eine Ohrfeige verpasst. Mehr aber auch nicht“, sagte die Angeklagte. Faustschlä­ge seien nicht im Spiel gewesen.

Mittlerwei­le sind Täterin und Opfer offenbar sogar beste Freundinne­n

geworden. „Wir haben das unter uns geklärt, sowas kann mal passieren. Danach haben wir gemerkt, dass wir uns doch gut verstehen und viel gemeinsam haben“, sagte die Minderjähr­ige im Zeugenstan­d aus. Sie sei am Tattag auf dem Weg zu ihrer Ausbildung gewesen, als es zur Auseinande­rsetzung kam. Eine Ohrfeige habe es dabei nicht gegeben. „Doch, eine Backpfeife, überleg nochmal. Wer hätte denn sonst die Polizei gerufen?“, reif die Angeklagte dazwischen.

Eine Zeugin hatte die Tat von einer Parkbank beobachtet. „Es wurde handgreifl­ich, mehr weiß ich nicht“, offenbarte sie. Plötzlich zückte sie ihr Telefon, auf dem sie den Angriff gefilmt haben wollte. Nach zwei Sekunden endete der Ausschnitt jedoch ohne große Erkenntnis­se.

„Eine Körperverl­etzung kann bis zu fünf Jahre Freiheitss­trafe bedeuten“, erklärte die Vertretung der Staatsanwa­ltschaft der Angeklagte­n. Schluchzen­d flossen bei der jungen Mutter daraufhin die Tränen: „Bitte kein Gefängnis.“Entwarnung folgte aber schon wenige Sekunden später: Das Gericht in Emmerich verhängte lediglich eine Geldstrafe in Höhe von 450 Euro.

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