Erst geschlagen, dann vertragen
Eine junge Mutter aus Rees gestand, im Stadtgarten eine 16-Jährige geschlagen zu haben. Mittlerweile sind die beiden offenbar beste Freundinnen.
(tia) An Drogen nehme sie das, „was Jugendliche eben so einwerfen, um cool zu sein.“Trotzdem beteuerte die 21-Jährige, während der Tat im vergangenem September nicht unter Betäubungsmitteleinfluss gestanden zu haben. Weil sie ein minderjähriges Mädchen im Stadtgarten „laut schreiend und grundlos – so die Anklage – geschlagen, geohrfeigt und gekratzt hatte, musste sie sich jetzt vor dem Ememricher Amtsgericht verantworten.
Gleich zu Beginn räumte die Mutter eines jungen Sohnes ein, unter Aggressionen zu leiden. Sie könne ihre Impulse nicht leicht kontrollieren. „Als ich sie dann sah, konnte ich es einfach nicht zurückhalten.“In der 16-Jährigen, auf die sie los gegangen war, sah die Bürgergeldempfängerin
die Ursache für den Sorgerechtsentzug ihres Kindes. Zudem glaubte sie, eine Beleidigung aus ihrer Richtung vernommen zu haben. „Ich hab sie also an mich gezogen und ihr eine Ohrfeige verpasst. Mehr aber auch nicht“, sagte die Angeklagte. Faustschläge seien nicht im Spiel gewesen.
Mittlerweile sind Täterin und Opfer offenbar sogar beste Freundinnen
geworden. „Wir haben das unter uns geklärt, sowas kann mal passieren. Danach haben wir gemerkt, dass wir uns doch gut verstehen und viel gemeinsam haben“, sagte die Minderjährige im Zeugenstand aus. Sie sei am Tattag auf dem Weg zu ihrer Ausbildung gewesen, als es zur Auseinandersetzung kam. Eine Ohrfeige habe es dabei nicht gegeben. „Doch, eine Backpfeife, überleg nochmal. Wer hätte denn sonst die Polizei gerufen?“, reif die Angeklagte dazwischen.
Eine Zeugin hatte die Tat von einer Parkbank beobachtet. „Es wurde handgreiflich, mehr weiß ich nicht“, offenbarte sie. Plötzlich zückte sie ihr Telefon, auf dem sie den Angriff gefilmt haben wollte. Nach zwei Sekunden endete der Ausschnitt jedoch ohne große Erkenntnisse.
„Eine Körperverletzung kann bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe bedeuten“, erklärte die Vertretung der Staatsanwaltschaft der Angeklagten. Schluchzend flossen bei der jungen Mutter daraufhin die Tränen: „Bitte kein Gefängnis.“Entwarnung folgte aber schon wenige Sekunden später: Das Gericht in Emmerich verhängte lediglich eine Geldstrafe in Höhe von 450 Euro.