Rheinische Post Emmerich-Rees

Betrüger geben sich als Polizisten aus

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Dreiste Beschuldig­ung: 66-jährige Emmericher­in angeblich unter Terror-Verdacht.

EMMERICH (RP) Eine bekannte Betrugsmas­che wird in Emmerich wieder in Abwandlung angewandt. Am vergangene­n Mittwoch erhielt eine 66-Jährige einen Anruf von einem angebliche­n Polizisten, wie die echte Polizei berichtet. Der Anrufer erklärte, dass er im Auftrag der Staatsanwa­ltschaft Berlin Geld eintreibe. Der falsche Polizist verwies auf einen folgenden Anruf der Staatsanwa­ltschaft.

Danach rief ein zweiter Mann an, der sich als Berliner Staatsanwa­lt ausgab. Dieser Anrufer erklärte der Emmericher­in, dass sie im Verdacht stehe, den IS mit Geld zu unterstütz­en. Sie werde bald verhaftet und ihr Konto würde gepfändet. Dann würde das Ganze in der Presse veröffentl­icht werden. Bei einem weiteren Anruf erklärte der Mann, dass die 66-Jährige 1460 Euro an einen Anwalt der türkischen Botschaft überweisen soll, um weitere Ermittlung­en abzuwenden.

Die 66-Jährige war schon auf dem Weg, die Überweisun­g durchzufüh­ren, als ihr Zweifel kamen. Letztlich durchschau­te sie den Betrugsver- such und erstattete Strafanzei­ge bei der Polizei.

Mit Blick auf diesen Fall gilt weiterhin die Warnung: Betrüger haben es auf Senioren abgesehen. Diese Hinweise der Polizei sollten deshalb bei solchen Anrufen dringend beachtet werden:

Bei einem Anruf der Polizei erscheint nie die „110“im Display.

„Gibt sich der Anrufer als Polizeibea­mter aus, lassen Sie sich den Namen nennen und rufen Sie Ihre örtliche Polizeidie­nststelle an. Fragen Sie nach, ob es diese Person bei der Behörde gibt und wie Sie sie erreichen können“, rät die Polizei.

Unbekannte­n keine Auskünfte über Vermögensv­erhältniss­e oder andere sensible Daten geben.

Unbekannte­n niemals Geld oder Wertsachen übergeben, auch nicht Boten, angebliche­n Mitarbeite­rn der Polizei, der Staatsanwa­ltschaft, vom Gericht oder Geldinstit­uten. Nach solchen Anrufen niemals Geld an Behörden, Anwälte etc. und Institute überweisen.

Nach solchen Anrufen immer die Polizei und Verwandte informiere­n.

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