Ab morgen nur noch Formschnitt
Ab 1. März ist das Fällen von Bäumen und Roden von Hecken nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten. Nur Ziergehölz darf in seiner Form beschnitten werden, auch Obstbaumschnitte sind erlaubt, so Stadtgärtner Andreas Böing.
REES (ha) Der Baubetriebshof hat seine Hausarbeiten gemacht. Musste er auch, denn heute ist der letzte Tag, an dem er Gehölz und Co. zu Leibe rücken kann. Ab 1. März darf nach dem Bundesnaturschutzgesetz kein Baum mehr gefällt, keine Hecke gerodet, kein Gehölz radikal beschnitten werden.
Ralf Landmann war gestern mit seinem Heckenschneidegerät auf dem Melatenweg in Höhe der Stadtwerke unterwegs. Beim Wallheckenschnitt schafft es die Maschine, dass das Gehölz sofort gehäckselt und gemulcht wird. „Dadurch, dass es friert, ist der Boden hart und gut befahrbar“, freut sich Andreas Böing, Leiter des Baubetriebshofs. Bereits in den vergangenen Monaten haben seine Mitarbeiter mit dem Gehölzschnitt begonnen, beispielsweise am Sportplatz Ebentalstaße und am Freibad. Auch die Erdwälle entlang der L7 sind geschnitten, beziehungsweise auf Stock gesetzt und so gelichtet, dass sich Pflanzen und Bäume wieder ausdehnen können und so den Lärmschutz gewährleisten.
Wer plant, im Sommer im Garten einen Carport zu errichten oder ein Gartenhaus zu bauen und ein Baum oder Gehölz sind im Weg, muss ab Donnerstag bei der Unteren Landschaftsbehörde einen Antrag auf Fällung stellen.
„Es sei denn, es handelt sich nur um einen Formschnitt“, erklärt Böing. Was heißt: „Ich kann ein Ziergehölz, wie die Forsythien, noch später schneiden, was auch Sinn macht, weil man dann auch die jungen Austriebe sehen kann.“Auch Formschnitte der Hecken, die mehrfach im Jahr geschnitten werden müssen, sind nach dem 1. März erlaubt, es sei denn, die Brutzeit hat begonnen.
Anders sieht es bei freien Landschaftshecken aus, die beispielsweise Äcker begrenzen. Hier gilt das strikte Verbot. Obstbäume dürfen hingegen auch nach dem 1. März noch geschnitten werden, auch in den Sommermonaten. „Wenn es wärmer ist, geht auch die ‘Wundbehandlung’ schneller“, weiß der Fachmann. Dennoch schadet der momentan starke Frost den Bäumen nicht, wenn sie beschnitten werden. „Sie haben derzeit noch Saftruhe, hätten wir bereits April könnten sie die Frostrisse abbekommen.“Was im vergangenen Jahr geschehen ist.
Wer Gehölz geschnitten hat, kann es gut durch eine Häckselmaschine schicken und die gehäckselte Masse beispielsweise in ein Gemüsehochbeet geben. Auch auf dem Bauhof an der Bergswickerstraße häufen sich Berge von kleingeschnittenem Holz, das die Mitarbeiter auf städtische Flächen aufbringen. „Das empfehle ich auch den Bürgern im eigenen Garten. Kleingeschnittenes Totholz eignet sich hervorragend als Nistraum. Hierin fühlen sich Igel ebenso wohl wie Wildbienen.“, so Böing. Wenn der Frost nachlässt, empfiehlt er den heimischen Rasen gerade zu harken, damit er Luft bekommt. Manche bringen dann bereits eine Grunddüngung auf, um sich bei den ersten Sonnenstrahlen auf einen frischgrünen Rasen zu freuen. Noch ist es kalt, so dass die Vögel nicht brüten. Doch bevor man die Heckenschere ansetzt, sollte man dennoch das Strauchwerk inspizieren und sich sputen, denn in der kommenden Woche wird es wieder wärmer.