Rheinische Post – Düsseldorf Stadt
„Der Inbegriff eines Ampelrennens“
Ein Mann wurde wegen Raserei verurteilt. Er gestand – mit seltsamer Begründung.
DÜSSELDORF Ein 26-Jähriger ist im vergangenen Januar mit 170 km/h über die Rheinkniebrücke gerast – jetzt ist der Mann vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Er habe ein Rennen fahren wollen und dabei grob verkehrswidrig gehandelt, sagte die vorsitzende Richterin. „Sie wollten zeigen, dass Sie der Schnellere sind“, begründete sie ihr Urteil gegenüber dem Angeklagten.
Der Fahrer selbst und seine 21-jährige Verlobte hatten die nächtliche Raserei vor Gericht anders geschildert. Zwar gab der Angeklagte zu, in der Nacht des 2. Januar 2020 deutlich zu schnell gefahren zu sein, aber nicht, um ein Rennen zu fahren. Das Pärchen sagte aus, es habe sich verfolgt gefühlt und lediglich versucht, zu fliehen. Das Paar sei in Panik gewesen. Bei den angeblichen Verfolgern handelte es sich um ein ZivilFahrzeug der Polizei.
Die Zivilfahnder waren schon vor dem Rennen auf den schwarzen Mercedes CL 500 des Angeklagten aufmerksam geworden. Sie seien dem Auto gefolgt, um es zu beobachten, wie einer der Zivilpolizisten bei seiner Vernehmung sagte. Als Polizisten hätten sie sich dabei aus ermittlungstaktischen Gründen nicht zu erkennen gegeben. Erst nachdem der Raser mit 170 km/h über die Rheinkniebrücke gefahren war, forderten die Zivilpolizisten Verstärkung durch eine Streife an und stellten das Paar in der Limousine. Auf der Brücke gilt nachts eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h.
Doch sowohl der Staatsanwalt als auch die Richterin hielten die Angst vor Verfolgung für wenig plausibel. „Es macht keinen Sinn, nach Hause zu fahren, wenn man verfolgt wird“; sagte die Richterin. „Das war der Inbegriff eines Ampelrennens“, sagte der Staatsanwalt.
Der Raser wurde zu einer Strafe von neunzig Tagessätzen à 25 Euro verurteilt. Ihm wurde der Führerschein für weitere drei Monate entzogen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.