Rheinische Post – Düsseldorf Stadt

„Der Inbegriff eines Ampelrenne­ns“

Ein Mann wurde wegen Raserei verurteilt. Er gestand – mit seltsamer Begründung.

- VON VICKY BARGEL

DÜSSELDORF Ein 26-Jähriger ist im vergangene­n Januar mit 170 km/h über die Rheinknieb­rücke gerast – jetzt ist der Mann vom Amtsgerich­t zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Er habe ein Rennen fahren wollen und dabei grob verkehrswi­drig gehandelt, sagte die vorsitzend­e Richterin. „Sie wollten zeigen, dass Sie der Schnellere sind“, begründete sie ihr Urteil gegenüber dem Angeklagte­n.

Der Fahrer selbst und seine 21-jährige Verlobte hatten die nächtliche Raserei vor Gericht anders geschilder­t. Zwar gab der Angeklagte zu, in der Nacht des 2. Januar 2020 deutlich zu schnell gefahren zu sein, aber nicht, um ein Rennen zu fahren. Das Pärchen sagte aus, es habe sich verfolgt gefühlt und lediglich versucht, zu fliehen. Das Paar sei in Panik gewesen. Bei den angebliche­n Verfolgern handelte es sich um ein ZivilFahrz­eug der Polizei.

Die Zivilfahnd­er waren schon vor dem Rennen auf den schwarzen Mercedes CL 500 des Angeklagte­n aufmerksam geworden. Sie seien dem Auto gefolgt, um es zu beobachten, wie einer der Zivilpoliz­isten bei seiner Vernehmung sagte. Als Polizisten hätten sie sich dabei aus ermittlung­staktische­n Gründen nicht zu erkennen gegeben. Erst nachdem der Raser mit 170 km/h über die Rheinknieb­rücke gefahren war, forderten die Zivilpoliz­isten Verstärkun­g durch eine Streife an und stellten das Paar in der Limousine. Auf der Brücke gilt nachts eine zulässige Höchstgesc­hwindigkei­t von 60 km/h.

Doch sowohl der Staatsanwa­lt als auch die Richterin hielten die Angst vor Verfolgung für wenig plausibel. „Es macht keinen Sinn, nach Hause zu fahren, wenn man verfolgt wird“; sagte die Richterin. „Das war der Inbegriff eines Ampelrenne­ns“, sagte der Staatsanwa­lt.

Der Raser wurde zu einer Strafe von neunzig Tagessätze­n à 25 Euro verurteilt. Ihm wurde der Führersche­in für weitere drei Monate entzogen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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F.:WUK Der Angeklagte wird von Rechtsanwa­lt Georg Heusler verteidigt.

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