Rheinische Post – Düsseldorf Stadt
Schon Rot-grün wollte Hambach räumen
Bereits 2013 verlangte eine Landesbehörde die Entfernung von Baumhäusern im Hambacher Forst. Neue Fragen wirft die seltsame Kostensteigerung bei einem Gutachten auf, das Innenminister Herbert Reul (CDU) in Auftrag gab.
DÜSSELDORF Die umstrittene Räumung des Hambacher Forsts im September 2018 hat eine längere Vorgeschichte als bislang bekannt. Nach unserer Redaktion vorliegenden Dokumenten wurde der Rwe-konzern schon zu Zeiten der rot-grünen Vorgängerregierung aufgefordert, etwaige Baumhäuser jeweils unverzüglich zu entfernen.
Nrw-innenminister Herbert Reul (CDU) steht wegen der von ihm im vergangenen Jahr veranlassten Räumung unter Druck. Der vielleicht größte Polizeieinsatz der Landesgeschichte sollte die Rodung des Waldstücks vorbereiten, damit RWE dort den Braunkohletagebau vorantreiben kann. Kritiker werfen Reul vor, sich zum Handlanger des Energiekonzerns gemacht zu haben. In dem Wald hatten sich Aktivisten in rund 80 Baumhäusern verschanzt.
Unserer Redaktion liegt eine „Beseitigungsverfügung mit der Anordnung der sofortigen Vollziehung“vor, die der Landesbetrieb Wald und Holz schon am 10. Dezember 2013 gegenüber RWE erlassen hat. Dort heißt es: „Ich fordere Sie auf, bis spätestens 23. 12. 2013 das unten näher beschriebene ,Wald-protestcamp’ auf Ihrer Waldfläche im Hambacher Forst (…) abzubauen und alle waldfremden Materialien aus dem Wald zu entfernen (…).“Die Landesbehörde forderte, „Barrikaden und sonstige Sperren auf Ihren Waldwegen in der näheren und weiteren Umgebung des Wald-protestcamps abzubauen (...) und alle waldfremden Materialien aus dem Wald zu entfernen“. Ausdrücklich wird auch auf dortige Baumhäuser Bezug genommen.
Tatsächlich wurde der Wald damals mehrfach geräumt. Aber die Verfügung aus der rot-grünen Regierungsvergangenheit machte auch Vorgaben für den künftigen Umgang mit Baumhäusern: „Ich fordere Sie weiter auf, zukünftig auf Ihren Waldflächen bzw. Waldwegen die Bauten, Anlagen und Sperren im gesamten Tagebauvorfeld des Braunkohlenplangebietes Tagebau Hambach, die widerrechtlich errichtet werden, abzubauen (…).“Reuls umstrittene Räumungsaktion steht also in einer Tradition, die schon unter Rot-grün begann.
Die These von Reul als willfährigem Rwe-handlanger steht auch im Widerspruch zu anderen Akten des Innenministeriums, die unserer Redaktion vorliegen. Der vertrauliche Schriftwechsel zwischen Reuls Innenministerium und dem RWE Konzern belegt eine scharfe Auseinandersetzung um die Lastenverteilung der Räumung. So wurde darüber gestritten, wie viel Polizei das Land und wie viele Sicherheitskräfte der Konzern abstellen muss.
So heißt es in einer frühen Protokollfassung des Innenministeriums, die später mehrfach verändert wurde, dass die „Verringerung der Rwe-sicherheitsmitarbeiter von 900 auf 400 bis 500 aus Sicht des IM (Innenministeriums) nicht nachvollziehbar sei“. Vertreter des Innenministeriums machten in den Gesprächen offenbar deutlich, dass die Räumung die Nrw-polizei an ihre Kapazitätsgrenze bringen würde: „Seitens der Polizei werden andere Maßnahmen auf Null reduziert (...) Seitens RWE muss ein Bemühen ebenfalls erkennbar sein. Ein Bemühen, 900 Sicherheitsbeamte zu bekommen, ist nicht zu sehen. Das irritiert.“
Die Akten werfen auch neue Fragen auf. So hatte die Landesregierung eine Kanzlei beauftragt, nach Rechtsgründen für die Räumung zu suchen. Einem internen Vergabevermerk vom 3. August 2018 zufolge wurden die Kosten dafür mit gut 8000 Euro kalkuliert. Tatsächlich rechnete die Kanzlei später über 30.000 Euro ab.
Dazu erklärt das Innenministerium auf Anfrage: „Die (…) beschriebene Kostensteigerung hat sich dadurch ergeben, dass sich der juristische Beratungsbedarf im Nachhinein als deutlich größer herausstellte, als dies zum Zeitpunkt der Durchführung der Vergabe vorauszusehen war.“Bei gutachterlichen Beratungen lasse sich der tatsächliche Aufwand zu Beginn eines Mandats regelmäßig nur schwer schätzen. Der Spd-innenpolitiker Hartmut Ganzke sagt: „Das wirft viele Fragen auf und lässt Spekulationen im Raum, die das Vergaberecht so eigentlich verhindern möchte.“