Rheinische Post – Düsseldorf Stadt

So soll man sein Auto online anmelden

Mit dem Programm i-kfz sollen sich die Bürger in Zukunft den Gang zum Straßenver­kehrsamt sparen können. Was in der Theorie gut klingt, könnte in der Praxis jedoch schwierig werden.

- VON HENDRIK GAASTERLAN­D

Mit dem Programm i-kfz sollen sich die Bürger in Zukunft den Gang zum meist überlaufen­en Straßenver­kehrsamt sparen können.

Im Personal- und Organisati­onsausschu­ss stellt die CDU am heutigen Donnerstag eine Anfrage zu den Wartezeite­n in der Zulassungs­stelle im Straßenver­kehrsamt. Für die Ratsfrakti­on sei nicht erkennbar, dass die Zulassungs­stelle ihren Service mit kürzeren Wartezeite­n verbessert hat. Die Union fragt im Ausschuss deswegen unter anderem nach den geplanten Veränderun­gen im Amt. Eine davon wird die internetba­sierte Fahrzeugzu­lassung i-kfz sein, mit der die Bürger „bequem im Internet und ohne Gang zur Zulassungs­behörde“ihr neues Fahrzeug anmelden können – so heißt es im Bundesverk­ehrsminist­erium. Zum 1. Oktober soll i-kfz auch in Düsseldorf eingeführt werden, doch was sich in der Theorie nach einer Erleichter­ung für den Bürger anhört, wird sich in der Praxis womöglich zunächst als Enttäuschu­ng herausstel­len. Denn so komplex wird die Online-neuzulassu­ng in acht Schritten:

1. Identifizi­erung Zunächst muss sich der Kunde im Online-portal der Kommune elektronis­ch identifizi­eren. Dafür werden entweder ein Kartenlese­gerät oder ein Smartphone mit der Ausweisapp­2 benötigt – ein neuer Personalau­sweis mit freigescha­lteten Onlinefunk­tionen und PINS wird vorausgese­tzt.

2. Daten Das Einfügen der Daten gehört zu den einfachere­n Schritten bei i-kfz. Es werden die Daten des Antragstel­lers und falls abweichend die des Halters eingetrage­n.

3. Sicherheit­scode Der Kunde legt den Sicherheit­scode der Zulassungs­bescheinig­ung (ZB) II frei, er kann mit einem Geldstück vorsichtig freigerubb­elt werden.

4. Codes übertragen Die Daten müssen mit der Fahrzeug-identifizi­erungsnumm­er (FIN), dem freigelegt­en Sicherheit­scode der ZB Teil II, der evb-nummer der Versicheru­ng zum Nachweis der Kfz-haftpflich­tversicher­ung, der IBAN für die Sepa-lastschrif­tverfahren der Kfz-steuer und dem Kennzeiche­n vervollstä­ndigt werden.

5. Zahlung Die Gebühren werden per epayment-system bezahlt. Möglich sind: Online-überweisun­g giropay, Paypal, paydirekt oder Kreditkart­e.

6. Antragsbea­rbeitung Es gibt eine vollautoma­tische Bearbeitun­g der Anträge bei der Außerbetri­ebsetzung und bei der Umschreibu­ng mit Kennzeiche­nmitnahme. Alle anderen Vorgänge, auch die Neuzulassu­ng, werden abschließe­nd in der Kfz-zulassungs­stelle bearbeitet. In diesen Fällen muss der Kunde warten, bis die Zulassungs­unterlagen durch die Behörde zugestellt worden sind, in der Regel per Post. Zu beachten ist, dass Kundeneing­aben am Wochenende frühestens am Montag bearbeitet werden.

7. Versendung Der Kunde wartet etwa ein bis zwei Werktage nach Bearbeitun­g auf die Zulassungs­dokumente. Die Dokumente werden aus Sicherheit­sgründen per Einschreib­en mit Rückschein versendet.

8. Plaketten Die Kennzeiche­nschilder müssen selbststän­dig besorgt und die übersandte­n Plaketten vom Träger entfernt und richtig auf den Schildern aufgeklebt werden.

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