RVR informiert über weiteres Vorgehen beim Regionalplan
NIEDERRHEIN (pogo) Der Regionalverband Ruhr (RVR) will nach den Herbstferien im Kreishaus Wesel über die Auswirkungen des Urteils zum Landesentwicklungsplan NRW und die Vorbereitungen auf die dritte Beteiligungsrunde zum neuen Regionalplan Ruhr informieren. Die Info-Veranstaltung für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger am Freitag, 21. Oktober, beginnt um 18 Uhr und findet im großen Sitzungssaal des Kreishauses Wesel statt.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte im Mai Teile des Landesentwicklungsplans außer Kraft gesetzt. Dabei ging es um die zeitliche Vorgabe des Landesentwicklungsplans von 25 Jahren für die Bemessung von Auskiesungsflächen. Der Kreis Wesel hatte zusammen mit den Kommnen Kamp-Lintfort, Neukirchen-Vluyn, Rheinberg und Alpen geklagt. Die Kläger stemmen sich gegen die Ausweisung weiterer Auskiesungsgebiete im neuen, in Aufstellung befindlichen Regionalplan Ruhr.
Da der Landesentwicklungsplan eine Grundlage für den Regionalplan bildet, hat das Gerichtsurteil Konsequenzen. „Nach dem Gerichtsurteil müssen die zeichnerisch festgelegten Abgrabungsbereiche auf einen Zeitraum von 20 statt 25 Jahren angepasst werden“, teilte der RVR mit. „Da die Planinhalte erneut geändert werden müssen, bereitet die Regionalplanung im RVR eine dritte Offenlage der Unterlagen vor.“
Über den aktuellen Verfahrensstand wird Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel gemeinsam mit der Regionalplanung im RVR im Kreishaus Wesel informieren und Fragen der Bürgerinnen und Bürger beantworten. Auch bei der anstehenden dritten Offenlage bestehe erneut die Möglichkeit zum Entwurf des Regionalplans Ruhr Stellung zu nehmen.
Im Rahmen der zweiten Offenlage hatte es mehr als 7000 Einsprüche gegen die Planung gegeben. Bürgerinitiativen, aber auch die Bürgermeister von betroffenen Kommmunen hatten nach dem OVG-Urteil gehofft, dass die Auweisung neuer Auskiesungsgebiete aus dem Regionalplanvorläufig vorläufig ausgegliedert wird.