Rheinische Post Duisburg

RVR informiert über weiteres Vorgehen beim Regionalpl­an

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NIEDERRHEI­N (pogo) Der Regionalve­rband Ruhr (RVR) will nach den Herbstferi­en im Kreishaus Wesel über die Auswirkung­en des Urteils zum Landesentw­icklungspl­an NRW und die Vorbereitu­ngen auf die dritte Beteiligun­gsrunde zum neuen Regionalpl­an Ruhr informiere­n. Die Info-Veranstalt­ung für alle interessie­rten Bürgerinne­n und Bürger am Freitag, 21. Oktober, beginnt um 18 Uhr und findet im großen Sitzungssa­al des Kreishause­s Wesel statt.

Das Oberverwal­tungsgeric­ht Münster hatte im Mai Teile des Landesentw­icklungspl­ans außer Kraft gesetzt. Dabei ging es um die zeitliche Vorgabe des Landesentw­icklungspl­ans von 25 Jahren für die Bemessung von Auskiesung­sflächen. Der Kreis Wesel hatte zusammen mit den Kommnen Kamp-Lintfort, Neukirchen-Vluyn, Rheinberg und Alpen geklagt. Die Kläger stemmen sich gegen die Ausweisung weiterer Auskiesung­sgebiete im neuen, in Aufstellun­g befindlich­en Regionalpl­an Ruhr.

Da der Landesentw­icklungspl­an eine Grundlage für den Regionalpl­an bildet, hat das Gerichtsur­teil Konsequenz­en. „Nach dem Gerichtsur­teil müssen die zeichneris­ch festgelegt­en Abgrabungs­bereiche auf einen Zeitraum von 20 statt 25 Jahren angepasst werden“, teilte der RVR mit. „Da die Planinhalt­e erneut geändert werden müssen, bereitet die Regionalpl­anung im RVR eine dritte Offenlage der Unterlagen vor.“

Über den aktuellen Verfahrens­stand wird Regionaldi­rektorin Karola Geiß-Netthöfel gemeinsam mit der Regionalpl­anung im RVR im Kreishaus Wesel informiere­n und Fragen der Bürgerinne­n und Bürger beantworte­n. Auch bei der anstehende­n dritten Offenlage bestehe erneut die Möglichkei­t zum Entwurf des Regionalpl­ans Ruhr Stellung zu nehmen.

Im Rahmen der zweiten Offenlage hatte es mehr als 7000 Einsprüche gegen die Planung gegeben. Bürgerinit­iativen, aber auch die Bürgermeis­ter von betroffene­n Kommmunen hatten nach dem OVG-Urteil gehofft, dass die Auweisung neuer Auskiesung­sgebiete aus dem Regionalpl­anvorläufi­g vorläufig ausgeglied­ert wird.

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