Geimpfte können noch keine Privilegien bekommen
(jap/dpa) Wer in Duisburg zum Friseur möchte, braucht vorab einen negativen Corona-Schnelltest. So will es die Allgemeinverfügung der Stadt Duisburg, nicht aber die Notbremse des Landes NRW, die für Städte und Kommunen gilt, bei denen die Sieben-Tage-Inzidenz an drei Werktagen über 100 liegt. Doch warum sind im Kontext der Allgemeinverfügung dennoch keine Privilegien für Geimpfte möglich? .
Gerade ältere Kunden, so berichten Friseure, haben mit der Durchführung der Schnelltests Probleme. „Wir helfen an der Tür, anders geht es nicht“, erklärt Irene Panse, Obermeisterin der Friseur-Innung. So wurde per Telefon ebenso erfragt, ob statt des negativen Schnelltests auch ein Impfnachweis für den Friseurbesuch genügt. Ein Szenario, das derzeit in Duisburg (noch) nicht denkbar ist.
„Die Regelungen, die die Stadt in ihrer Allgemeinverfügung trifft, dürfen der Coronaschutzverordnung nicht entgegenstehen“, erklärt ein Sprecher der Stadt. Derzeit lasse eben der rechtliche Rahmen eine Privilegierung von Personen, die bereits ihre Erst- und Zweitimpfung bekommen haben, nicht zu, so die Stadtverwaltung weiter. Bund und Land seien gefordert, „entsprechende Regelungen zu erlassen“. Laut Einschätzung der Stadtverwaltung ist das aber derzeit Zukunftsmusik: „Dies ist jedoch nicht zu erwarten, bevor die dritte Welle gebrochen wurde und sich das Infektionsgeschehen
beruhigt hat, denn nach aktuellem Wissensstand können auch Geimpfte das Virus nach wie vor weitergeben.“
Ganz realitätsfern sind diese Vorstellungen aber doch nicht: Personen mit vollständigem Impfschutz könnten zukünftig so behandelt werden wie Menschen, die über ein tagesaktuell negatives Testergebnis verfügten, urteilt Gesundheitsminister Jens Spahn. „Wer geimpft ist, kann ohne weiteren Test ins Geschäft oder zum Friseur“, sagte der CDU-Politiker der „Bild am Sonntag“.
Grundlage für die Einschätzung ist dem Bericht zufolge eine Auswertung neuester wissenschaftlicher ErkenntnissedurchdasRobertKoch-Institut (RKI). In einem RKI-Bericht an Spahns Ministerium heißt es demnach: „Nach gegenwärtigem Kenntnisstand ist das Risiko einer Virusübertragung durch Personen, die vollständig geimpft wurden, spätestens zum Zeitpunkt ab dem 15. Tag nach Gabe der zweiten Impfdosis geringer als bei Vorliegen eines negativen Antigen-Schnelltests bei symptomlosen infizierten Personen.“
Diese Erkenntnisse sollen in die Gespräche mit den Ländern einfließen. Voraussetzung für eine solche Grundsatzentscheidung sei aber, wie auch von der Stadt vermutet, das Durchbrechen der dritten Welle sowie weitere auf Schnelltests beruhende Öffnungsschritte wie beim Einzelhandel.
„Die Regelungen, die die Stadt in ihrer Allgemeinverfügung trifft,
dürfen der Coronaschutzverordnung nicht entgegenstehen“Sprecher der Stadt Duisburg