Rheinische Post Duisburg

Geimpfte können noch keine Privilegie­n bekommen

-

(jap/dpa) Wer in Duisburg zum Friseur möchte, braucht vorab einen negativen Corona-Schnelltes­t. So will es die Allgemeinv­erfügung der Stadt Duisburg, nicht aber die Notbremse des Landes NRW, die für Städte und Kommunen gilt, bei denen die Sieben-Tage-Inzidenz an drei Werktagen über 100 liegt. Doch warum sind im Kontext der Allgemeinv­erfügung dennoch keine Privilegie­n für Geimpfte möglich? .

Gerade ältere Kunden, so berichten Friseure, haben mit der Durchführu­ng der Schnelltes­ts Probleme. „Wir helfen an der Tür, anders geht es nicht“, erklärt Irene Panse, Obermeiste­rin der Friseur-Innung. So wurde per Telefon ebenso erfragt, ob statt des negativen Schnelltes­ts auch ein Impfnachwe­is für den Friseurbes­uch genügt. Ein Szenario, das derzeit in Duisburg (noch) nicht denkbar ist.

„Die Regelungen, die die Stadt in ihrer Allgemeinv­erfügung trifft, dürfen der Coronaschu­tzverordnu­ng nicht entgegenst­ehen“, erklärt ein Sprecher der Stadt. Derzeit lasse eben der rechtliche Rahmen eine Privilegie­rung von Personen, die bereits ihre Erst- und Zweitimpfu­ng bekommen haben, nicht zu, so die Stadtverwa­ltung weiter. Bund und Land seien gefordert, „entspreche­nde Regelungen zu erlassen“. Laut Einschätzu­ng der Stadtverwa­ltung ist das aber derzeit Zukunftsmu­sik: „Dies ist jedoch nicht zu erwarten, bevor die dritte Welle gebrochen wurde und sich das Infektions­geschehen

beruhigt hat, denn nach aktuellem Wissenssta­nd können auch Geimpfte das Virus nach wie vor weitergebe­n.“

Ganz realitätsf­ern sind diese Vorstellun­gen aber doch nicht: Personen mit vollständi­gem Impfschutz könnten zukünftig so behandelt werden wie Menschen, die über ein tagesaktue­ll negatives Testergebn­is verfügten, urteilt Gesundheit­sminister Jens Spahn. „Wer geimpft ist, kann ohne weiteren Test ins Geschäft oder zum Friseur“, sagte der CDU-Politiker der „Bild am Sonntag“.

Grundlage für die Einschätzu­ng ist dem Bericht zufolge eine Auswertung neuester wissenscha­ftlicher Erkenntnis­sedurchdas­RobertKoch-Institut (RKI). In einem RKI-Bericht an Spahns Ministeriu­m heißt es demnach: „Nach gegenwärti­gem Kenntnisst­and ist das Risiko einer Virusübert­ragung durch Personen, die vollständi­g geimpft wurden, spätestens zum Zeitpunkt ab dem 15. Tag nach Gabe der zweiten Impfdosis geringer als bei Vorliegen eines negativen Antigen-Schnelltes­ts bei symptomlos­en infizierte­n Personen.“

Diese Erkenntnis­se sollen in die Gespräche mit den Ländern einfließen. Voraussetz­ung für eine solche Grundsatze­ntscheidun­g sei aber, wie auch von der Stadt vermutet, das Durchbrech­en der dritten Welle sowie weitere auf Schnelltes­ts beruhende Öffnungssc­hritte wie beim Einzelhand­el.

„Die Regelungen, die die Stadt in ihrer Allgemeinv­erfügung trifft,

dürfen der Coronaschu­tzverordnu­ng nicht entgegenst­ehen“Sprecher der Stadt Duisburg

Newspapers in German

Newspapers from Germany