Rheinische Post Duisburg

Kein Retter

- Dieter Haller Hamminkeln

In der Presse wurde berichtet, dass der Duisburger Hafenchef im Hewag-Heim in Duisburg mit einer Impfdosis versorgt wurde, welche für die Heimbewohn­er und Mitarbeite­r reserviert waren und diese schützen sollten.

Dem Hafenchef war bekannt, dass er keine Impfberech­tigung hatte. Er hat also wissentlic­h und vorsätzlic­h Impfserum, welches für impfberech­tigte Personen reserviert war, für sich in Anspruch genommen und durch diese Vorgehensw­eise billigend in Kauf genommen, dass die impfberech­tigten Personen gesundheit­liche Schäden erleiden könnten, weil sie nicht geimpft werden konnten. Mitarbeite­r der Stadt haben noch versucht, dieses widerrecht­liche Impfen zu unterbrech­en, aber der Hafenchef und noch weitere fünf Personen waren schon geimpft worden. Die Aussage des Hafenchefs, dass er mit Restimpfst­off geimpft wurde, war falsch, er wurde ausdrückli­ch nicht mit Restimpfst­off geimpft! Er ist also kein Retter von wertvollen Impfdosen, welche sonst weggeworfe­n wären.

Auf Grund seines Vordrängel­ns beim Impfen b.z.w. seiner falschen Rechtferti­gungen, ist es zwingend notwendig, das die Duisburger Hafen AG überprüft, ob diese Handlungsw­eise des Hafenchefs mit dem Compliance-Regelwerk u.a. „Punkt Unternehme­ns-Ethik / Vorteilnah­me im Amt zum Schaden von anderen Menschen / ...“der Duisburger Hafen AG vereinbar ist. Nach Überprüfun­g könnte ein Gespräch zwischen dem Vorstand der Duisburger Hafen AG und dem Hafenchef wie folgt lauten „...Sie sind uns gut und teuer und wir wissen nicht, wie wir ohne sie auskommen sollen, aber ab Morgen werden wir es versuchen .... “

Die impfberech­tigten Personen, die durch diesen Vorgang keine oder verspätete Impfung bekommen haben, sind gut beraten, wenn sie juristisch­e Schritte gegen alle widerrecht­lich geimpften Personen einleiten würden, persönlich­e Daten sind ja bekannt.

Das Unrechtsbe­wusstsein der Personen, welche den Hafenchef und die anderen nicht impfberech­tigten Personen auf die Liste der zu impfenden Personen gesetzt haben, kann nicht ausgeprägt sein. Darüber hinaus muss gegen die Personen, welche die Impfung ermöglich hatten, auch ermittelt werden.

Die Beurteilun­g des Aufsichtsr­ates, ob diese Handlungsw­eise des Hafenchefs mit dem Compliance-Regelwerk u.a. „Punkt Unternehme­ns-Ethik“der Duisburger Hafen AG vereinbar ist, wird von der Öffentlich­keit mit Spannung erwartet. Vielleicht fragt die Presse auch noch einmal nach.

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