Kein Retter
In der Presse wurde berichtet, dass der Duisburger Hafenchef im Hewag-Heim in Duisburg mit einer Impfdosis versorgt wurde, welche für die Heimbewohner und Mitarbeiter reserviert waren und diese schützen sollten.
Dem Hafenchef war bekannt, dass er keine Impfberechtigung hatte. Er hat also wissentlich und vorsätzlich Impfserum, welches für impfberechtigte Personen reserviert war, für sich in Anspruch genommen und durch diese Vorgehensweise billigend in Kauf genommen, dass die impfberechtigten Personen gesundheitliche Schäden erleiden könnten, weil sie nicht geimpft werden konnten. Mitarbeiter der Stadt haben noch versucht, dieses widerrechtliche Impfen zu unterbrechen, aber der Hafenchef und noch weitere fünf Personen waren schon geimpft worden. Die Aussage des Hafenchefs, dass er mit Restimpfstoff geimpft wurde, war falsch, er wurde ausdrücklich nicht mit Restimpfstoff geimpft! Er ist also kein Retter von wertvollen Impfdosen, welche sonst weggeworfen wären.
Auf Grund seines Vordrängelns beim Impfen b.z.w. seiner falschen Rechtfertigungen, ist es zwingend notwendig, das die Duisburger Hafen AG überprüft, ob diese Handlungsweise des Hafenchefs mit dem Compliance-Regelwerk u.a. „Punkt Unternehmens-Ethik / Vorteilnahme im Amt zum Schaden von anderen Menschen / ...“der Duisburger Hafen AG vereinbar ist. Nach Überprüfung könnte ein Gespräch zwischen dem Vorstand der Duisburger Hafen AG und dem Hafenchef wie folgt lauten „...Sie sind uns gut und teuer und wir wissen nicht, wie wir ohne sie auskommen sollen, aber ab Morgen werden wir es versuchen .... “
Die impfberechtigten Personen, die durch diesen Vorgang keine oder verspätete Impfung bekommen haben, sind gut beraten, wenn sie juristische Schritte gegen alle widerrechtlich geimpften Personen einleiten würden, persönliche Daten sind ja bekannt.
Das Unrechtsbewusstsein der Personen, welche den Hafenchef und die anderen nicht impfberechtigten Personen auf die Liste der zu impfenden Personen gesetzt haben, kann nicht ausgeprägt sein. Darüber hinaus muss gegen die Personen, welche die Impfung ermöglich hatten, auch ermittelt werden.
Die Beurteilung des Aufsichtsrates, ob diese Handlungsweise des Hafenchefs mit dem Compliance-Regelwerk u.a. „Punkt Unternehmens-Ethik“der Duisburger Hafen AG vereinbar ist, wird von der Öffentlichkeit mit Spannung erwartet. Vielleicht fragt die Presse auch noch einmal nach.