Was tun, wenn die Arbeitskraft schwindet?
Bis eine Erwerbsminderung von der Rentenversicherung anerkannt wird, ist es meist ein weiter Weg. Wir sagen, worauf zu achten ist.
DÜSSELDORF Der Weg zur staatlichen oder privaten Rente ist beim Verlust der Arbeitskraft oft steinig. Schwerkranke Arbeitnehmer müssen eine umfangreiche Untersuchung über sich ergehen lassen. Oft dauert es Monate, bis klar ist, ob es Geld gibt. Rund jeder vierte Arbeitnehmer scheidet laut Deutscher Rentenversicherung (DRV) aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Erwerbsleben aus.
Rentenanspruch Wer bei der DRV versichert ist, hat Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente (EMR). Die volle EMR bekommt, wer weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Die halbe EMR erhält, wer weniger als sechs Stunden pro Tag arbeiten kann. Der Rentenanspruch gilt aber nur, wenn man überhaupt nicht mehr arbeiten kann. Eom Facharbeiter geht also leer aus, wenn er noch an der Baumarktkasse sitzen kann. 2019 lag die volle EMR im Schnitt bei 851 Euro und die halbe EMR bei 550 Euro.
Prüfung Erst einmal prüft die DRV, ob eine berufliche Neuorientierung durch Rehamaßnahmen möglich ist. „Reha vor Rente“ist die Devise. Betroffene müssen sich aktiv beteiligen. Nur wenn die Reha aussichtslos ist, kann eine vorzeitige Rente gezahlt werden. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Anträgen zur EMR betrug 2019 mit 140 Tagen fast fünf Monate. „Wir prüfen neben den versicherungsrechtlichen auch die medizinischen Voraussetzungen für einen Anspruch“, sagt Gundula
Sennewald von der DRV. So müsse geprüft werden, ob die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt ist und ob in den vergangenen fünf Jahren mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge geleistet wurden. Zudem gibt es eine umfassende medizinische Prüfung. Die Rentenzahlungen erfolge aber unabhängig von der Dauer der Bearbeitung beim Rentenversicherungsträger rückwirkend ab dem Zeitpunkt, zu dem die Voraussetzungen für den Erhalt der EMR erfüllt sind.
Hilfe Die DRV ist verpflichtet, auch selbst zu beraten. Ob das sinnvoll ist, soll nach Einschätzung von Anke Voss, Präsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater, jeder selbst entscheiden. Tatsache ist, dass nur etwa die Hälfte aller Anträge
bewilligt wird. Bei abgelehnten EMR-Anträgen werde teilweise festgestellt, dass Krankheiten nicht richtig ausermittelt wurden, ein zu alter Rehabericht zugrunde lag oder bestimmte Atteste fehlten. Sicher, dass ein Rentenantrag durchgehe, sei man eigentlich nur bei Krebsdiagnosen. Besonders die Zahl der psychische Erkrankungen hätte deutlich zugenommen. Voss: „Sie sind
aber schwer zu validieren“.
Privatschutz Grundsätzlich rät selbst die Bundesregierung allen Berufstätigen, ihre Arbeitskraft zusätzlich durch eine private Berufsunfähigkeitspolice abzusichern. Die Versicherung zahlt bereits, wenn man aufgrund des Arbeitskraftverlustes seinen Beruf zu 50 Prozent nicht mehr ausüben kann.
Die Bewilligung ist ebenfalls an ein aufwendiges Gutachterverfahren gebunden. Daher sollten sich Privatversicherte vor der Antragstellung an einen Berater wenden. Gute Anlaufstelle ist der Bundesverband der Versicherungsberater.
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