AfD-Abgeordnete verstoßen gegen Maskenpflicht
Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble erlässt eine umfassende Regelung für alle Räumlichkeiten des Parlaments. Die AfD kündigt Klage an.
BERLIN Um Punkt 13 Uhr erscheint Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble im Plenarsaal. Mit Maske. Einige AfD-Abgeordnete sind gerade ebenfalls in den Saal gekommen. Ohne Maske. So erinnert denn Schäuble schon vor dem Einstieg in die Tagesordnung der 182. Bundestagssitzung dieser Wahlperiode daran, dass er bereits am Ende der Sommerpause anlässlich der steigenden Fallzahlen von Corona-Infizierten die „dringende Empfehlung“zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ausgesprochen habe. Leider hätten sich „nicht alle“daran gehalten. Deshalb gilt nun eine „umfassende
Maskenpflicht“. Und damit steuert der Bundestag auf einen neuen Corona-Konflikt zu.
Denn die AfD denkt nicht daran, sich an die Bitten der Fraktionen zu halten. Erst während der Haushaltsberatungen der Vorwoche hatten sich etwa die Grünen darüber beschwert, dass sich AfD-Abgeordnete ohne Masken in großer Zahl in die Aufzüge drängten, die derzeit eigentlich nur auf drei Parlamentarier mit Masken ausgelegt sind. Und nach den Erfahrungen von diesem Mittwoch unter verschärftem Zwang empfindet es auch Unions-Fraktionsgeschäftsführer Michael Grosse-Brömer traurig, „wie die AfD gegen Vernunft und Anstand
verstößt“. Einige Abgeordnete ignorierten „auf provokante Art und Weise“die Aufforderung des Bundestagspräsidenten zum Tragen der Masken. „Damit gefährden sie sich und andere. Das ist unverantwortlich“, sagte Grosse-Brömer unserer Redaktion.
Die AfD verstößt nicht nur gegen die Maskenpflicht. Sie kündigt auch Klagen dagegen an. Vor dem Bundesverfassungsgericht, was die Einschränkung für Abgeordnete anbelangt, vor dem Bundesverwaltungsgericht wegen der Betroffenheit ihrer Mitarbeiter. Der Nutzen der Masken sei „höchst umstritten“, erklärte AfD-Vize Stephan Brandner. Wer sich zusätzlich schützen wolle, könne das gern tun, meint er – und bedient damit ein gängiges Klischee. So, als ginge es darum, mit der Maske sich selbst zu schützen. Dabei dient sie vor allem zum Schutz der anderen. Auch deshalb hat Schäuble die „Allgemeinverfügung“mit scharfen Sanktionen belegt. Bis 25.000 Euro Zwangsgeld und bis 5000 Euro Geldbuße können bei Verstößen die Folgen sein. Die AfD klagt auch dagegen, dass ihre Klage keine aufschiebende Wirkung hat.
„Eine gesundheitliche Gefährdung von Abgeordneten durch das Verhalten anderer Abgeordneter gefährdet die Erledigung der uns aufgetragenen parlamentarischen Arbeit“, gibt Schäuble am Mittag vom Präsidentenpult
an zu bedenken. Er hat als Redner die Maske abgelegt. Das ist weiterhin zulässig. Auch andere Abgeordnete dürfen im Saal die Maske ablegen, wenn sie zu anderen einen Abstand von 1,50 Metern einhalten. Das Problem bleibt indes: Direkt neben Schäuble sitzen die amtierenden Schriftführer. Mit Maske, Schäuble ohne. Gerade einmal 30 bis 60 Zentimeter liegen zwischen ihnen.
Corona-Konfliktkurs auch inhaltlich: Am Nachmittag berät das Plenum über einen Antrag der AfD, die Masken- und Abstandspflicht für alle Kinder bis zwölf Jahren aufzuheben und bei Kleinkindern auch ihre sie begleitenden Eltern davon auszunehmen.