Kita-Notbetreuung ab jetzt auch für Alleinerziehende
(mtm) Die Stadt Duisburg erweitert ab dem heuten Montag ihr Angebot der Notbetreuung in Kindertageseinrichtung. Wie die Stadtverwaltung am Wochenende auf Anfrage unserer Redaktion mitteilte, gebe es nun auch eine Notbetreuung für berufstätige Alleinerziehende in Duisburg. Eine entsprechende Verordnung von Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, wurde zwar erst am späten Freitagabend veröffentlicht, traf die Stadt Duisburger aber nicht unvorbereitet. Bereits mit Schreiben des Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) an die Jugendamtsleitungen vom 19.4. April sei darauf hingewiesen worden, dass ab dem 27. April auch für erwerbstätige Alleinerziehende eine Notbetreuung angeboten werden soll, erklärte eine Sprecherin der Stadt.
„Wir haben uns darauf vorbereitet und bieten auch für diesen Personenkreis eine Notbetreuung ab kommenden Montag an“, erklärte Gabi Priem vom städtischen Amt für Kommunikation. Sie verweist auf zuletzt permanent steigende Zahlen bei der städtischen Notbetreuung. So seien am Freitag vor einer Woche in Duisburg insgesamt 510 Kinder in der Notbetreuung, eine Woche später wurden insgesamt 834 Kinder – also schon 324 Kinder mehr als vor einer Woche – betreut
„Insgesamt beobachten wir eine steigende Tendenz“, so Gabi Priem. Die Stadt geht davon aus, dass sich dieser Trend in der nächsten Woche weiter fortsetzt.
Wie die Eltern in systemrelevanten Berufen (Krankenpflege, Lebensmittelhandel, Rettungskräfte, Energieversorgung etc.) müssten auch Alleinerziehende der Kindertageseinrichtung beziehungsweise der Tagespflege eine Bescheinigung vom Arbeitgeber vorlegen, aus der hervorgeht, wann und zu welchen Zeiten genau man unabkömmlich ist. Die entsprechende Bescheinigung findet man auf der Homepage der Stadt Duisburg.
Dass in Kindertagesstätten und in der Tagespflege Abstands- und Hygieneregeln nicht so einzuhalten sind wie an Schulen ist dabei naheliegend. „Das funktioniert bei Kleinkindern nun einmal nicht“, sagt eine Erzieherin einer Duisburger Einrichtung. So sei es nicht immer zu verhindern, dass Kleinkinder anderen – unbeabsichtigt – direkt ins Gesicht niesten beziehungsweise husteten.