Rheinische Post Duisburg

Wer Osterfeuer abbrennt, riskiert ein Bußgeld

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RHEURDT (pogo) Die Gemeinde Rheurdt hat darauf hingewiese­n, dass in diesem Jahr keine Osterfeuer abgebrannt werden dürfen. Sie zählen zu den Veranstalt­ungen, die im Rahmen der Corona-Schutzvero­rdnung verboten sind. Dabei spiele es keine Rolle, „ob es sich um ein öffentlich­es oder privates Osterfeuer handelt oder welche Personen hieran teilnehmen sollen“, teilte die Gemeinde auf ihrer Homepage mit. Dort hat sie auf die Bestimmung­en der Schutzvero­rdnung hingewiese­n.

Immer noch gebe es Anfragen zu Osterfeuer­n, sagte Bürgermeis­ter Klaus Kleinenkuh­nen am Mittwoch. Vor allem solche von Leuten, die die Feuer offenbar nutzen wollten, um alten Krempel zu verbennen. „Sie fragen, wohin sie jetzt damit sollen. Im Grunde ist das eher eine Frage nach der Müllabfuhr.“Als Ersatz für diese waren Osterfeuer allerdings auch in der Vergangenh­eit nicht gedacht.

„Aufgrund der Weisung des Landes NRW sind die Ordnungsbe­hörden angehalten, Verstößen gegen die Rechtsvero­rdnung mit empfindlic­hen Bußgeldern beziehungs­weise der Einleitung von Strafverfa­hren zu begegnen“, heißt es in der Mitteilung der Gemeinde. Und Kleinenkuh­nen betonte, dass bei Verstößen rigoros durchgegri­ffen werde. Es drohen empfindlic­he Bußgelder.

In den vergangene­n Jahren sei es zudem im Zusammenha­ng mit Osterfeuer­n in Einzelfäll­en zu Einsätzen der Freiwillig­en Feuerwehr gekommen. „Auch damit in der derzeitige­n besonderen Situation die jederzeiti­ge Einsatzfäh­igkeit der Feuerwehr gewährleis­tet werden kann, bittet das Ordnungsam­t dringend um die Einhaltung der vorgenannt­en Veranstalt­ungsverbot­e.“

Aufgrund von Abfragen aus der Bevölkerun­g weist das Ordnungsam­t ebenso darauf hin, dass alle grundsätzl­ich privaten Veranstalt­ungen und Versammlun­gen unter das Verbot fallen: „Dabei ist es unerheblic­h, ob diese als geschlosse­ne Gesellscha­ft in Lokalitäte­n (z. B. Tauf- oder Hochzeitsf­eiern) oder in häuslicher Umgebung (z. B. Party, Geburtstag­sfeiern) stattfinde­n sollen. Die geplante Teilnehmer­zahl ist hierbei ebenso unerheblic­h.“

Wie Klaus Kleinenkuh­nen sagte, seien die Rheurdter allerdings keineswegs undiszipli­niert, im Gegenteil. „Aber die Corona-Schutzvero­rdnung ändert sich ständig.“Die Einhaltung der Schutzvero­rdnung wird auch am Wochenende im Gemeindege­biet kontrollie­rt. Neben dem Ordnungsam­t und der Polizei sind an den Kontrollen Mitarbeite­r eines Sicherheit­sdiensts aus Weeze beteiligt, den die Gemeinde eigens engagiert hat. „Es gab bisher nur Ermahnunge­n, aber keine Bußgelder“, freute sich der Bürgermeis­ter.

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