Rheinische Post Duisburg

Juju-Eid zwang Nigerianer­in in die Prostituti­on

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17-Jährige mit Voodoo nach Deutschlan­d gelockt.

(bm) Dass Frauen aus der halben Welt unter falschen Versprechu­ngen nach Deutschlan­d gelockt werden, um hier sexuell ausgebeute­t zu werden, ist leider trauriger Alltag. Ein Fall vor dem Amtsgerich­t am König-Heinrich-Platz machte gestern deutlich, dass die Täter dabei nicht einmal davor zurückschr­ecken, den Glauben der Opfer für ihre schändlich­en Zwecke zu missbrauch­en.

Wegen Menschenha­ndels fand sich eine 28-jährige Nigerianer­in, die zuletzt in Marxloh gelebt hatte, vor dem Schöffenge­richt wieder. Im Juni 2015 hatte sie einer 17-jährigen Landsmänni­n vorgemacht, diese könne in Deutschlan­d arbeiten und studieren. Vor der Reise musste die Geschädigt­e einen „Juju-Eid“schwören, mit dem sie sich absolut dem Willen der Angeklagte­n unterwarf, wollte sie nicht die schlimmen Folgen der Zauberei heraufbesc­hwören.

Der Juju-Kult ist dem Voodoo verwandt. In weiten Teilen Afrikas verbreitet, hat er in einer Gesellscha­ft, die Verträge bis heute oft nur mündlich abschließt, die sinnvolle Funktion, die Vertragspa­rtner zur Einhaltung ihrer Versprechu­ngen zu veranlasse­n. Doch in jüngster Zeit wird der Zauber immer häufiger dazu verwandt, Frauen in die Prostituti­on zu zwingen.

So auch im Fall der 17-Jährigen. Sie wurde über Libyen und Italien nach Deutschlan­d geschleust. Kaum angekommen, wurde das Op- fer damit konfrontie­rt, dass seine Einreise 35.000 Euro gekostet habe und es die Schulden als Prostituie­rte abarbeiten müsse. Aus Angst vor dem Juju-Fluch und weil die junge Frau keine gültigen Papiere hatte, arbeitete diese monatelang in Clubs und Bordellen in mehreren Städten und zahlte 10.000 Euro an die Angeklagte. Anfang 2017 wurde der Leidensdru­ck wohl größer als die Angst: Die 17-Jährige flüchtete aus einem Bordell an der Vulkanstra­ße.

Die Angeklagte, die seit einem halben Jahr in Untersuchu­ngshaft saß, ließ durch ihren Verteidige­r ein rückhaltlo­ses, wenn auch knappes Geständnis vortragen: „Meine Mandantin räumt die Anklagevor­würfe ein. Es ist ihr sehr wichtig zu betonen, dass ihr die ganze Sache sehr leid tut.“

Zuvor hatten die Juristen der 28Jährigen für diesen Fall im Rahmen einer sogenannte­n Verständig­ung eine bewährungs­fähige Strafe in Aussicht gestellt. Die größte Rolle spielte dabei der Versuch, der traumatisi­erten Geschädigt­en eine Aussage vor Gericht zu ersparen. Weitere Aspekte waren, dass die Tat bereits drei Jahre zurücklag, die Angeklagte bislang nicht nennenswer­t vorbestraf­t ist und sie in wenigen Wochen ein Kind zur Welt bringen wird.

Vor diesem Hintergrun­d setzte das Schöffenge­richt eine 22-monatige Haftstrafe auf drei Jahre zur Bewährung aus. Die erleichter­te Angeklagte wurde umgehend auf freien Fuß gesetzt.

„Es ist ihr sehr wichtig zu betonen, dass ihr die ganze Sache sehr leid tut“

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