Juju-Eid zwang Nigerianerin in die Prostitution
17-Jährige mit Voodoo nach Deutschland gelockt.
(bm) Dass Frauen aus der halben Welt unter falschen Versprechungen nach Deutschland gelockt werden, um hier sexuell ausgebeutet zu werden, ist leider trauriger Alltag. Ein Fall vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz machte gestern deutlich, dass die Täter dabei nicht einmal davor zurückschrecken, den Glauben der Opfer für ihre schändlichen Zwecke zu missbrauchen.
Wegen Menschenhandels fand sich eine 28-jährige Nigerianerin, die zuletzt in Marxloh gelebt hatte, vor dem Schöffengericht wieder. Im Juni 2015 hatte sie einer 17-jährigen Landsmännin vorgemacht, diese könne in Deutschland arbeiten und studieren. Vor der Reise musste die Geschädigte einen „Juju-Eid“schwören, mit dem sie sich absolut dem Willen der Angeklagten unterwarf, wollte sie nicht die schlimmen Folgen der Zauberei heraufbeschwören.
Der Juju-Kult ist dem Voodoo verwandt. In weiten Teilen Afrikas verbreitet, hat er in einer Gesellschaft, die Verträge bis heute oft nur mündlich abschließt, die sinnvolle Funktion, die Vertragspartner zur Einhaltung ihrer Versprechungen zu veranlassen. Doch in jüngster Zeit wird der Zauber immer häufiger dazu verwandt, Frauen in die Prostitution zu zwingen.
So auch im Fall der 17-Jährigen. Sie wurde über Libyen und Italien nach Deutschland geschleust. Kaum angekommen, wurde das Op- fer damit konfrontiert, dass seine Einreise 35.000 Euro gekostet habe und es die Schulden als Prostituierte abarbeiten müsse. Aus Angst vor dem Juju-Fluch und weil die junge Frau keine gültigen Papiere hatte, arbeitete diese monatelang in Clubs und Bordellen in mehreren Städten und zahlte 10.000 Euro an die Angeklagte. Anfang 2017 wurde der Leidensdruck wohl größer als die Angst: Die 17-Jährige flüchtete aus einem Bordell an der Vulkanstraße.
Die Angeklagte, die seit einem halben Jahr in Untersuchungshaft saß, ließ durch ihren Verteidiger ein rückhaltloses, wenn auch knappes Geständnis vortragen: „Meine Mandantin räumt die Anklagevorwürfe ein. Es ist ihr sehr wichtig zu betonen, dass ihr die ganze Sache sehr leid tut.“
Zuvor hatten die Juristen der 28Jährigen für diesen Fall im Rahmen einer sogenannten Verständigung eine bewährungsfähige Strafe in Aussicht gestellt. Die größte Rolle spielte dabei der Versuch, der traumatisierten Geschädigten eine Aussage vor Gericht zu ersparen. Weitere Aspekte waren, dass die Tat bereits drei Jahre zurücklag, die Angeklagte bislang nicht nennenswert vorbestraft ist und sie in wenigen Wochen ein Kind zur Welt bringen wird.
Vor diesem Hintergrund setzte das Schöffengericht eine 22-monatige Haftstrafe auf drei Jahre zur Bewährung aus. Die erleichterte Angeklagte wurde umgehend auf freien Fuß gesetzt.
„Es ist ihr sehr wichtig zu betonen, dass ihr die ganze Sache sehr leid tut“