Rheinische Post Duisburg

Mehrfachtä­ter (41) geht Juristen auf die Nerven

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(bm) Wäre schlechtes Benehmen ein Strafzumes­sungsgrund, so hätte das Urteil für einen 41-jährigen Laarer gestern deutlich höher ausfallen müssen. Das Amtsgerich­t am König-Heinrich-Platz verurteilt­e ihn wegen mehrfacher Beleidigun­g, Diebstahls, Hausfriede­nsbruchs und Beförderun­gserschlei­chung zu 15 Monaten Haft.

Insgesamt sechs Taten wurden dem Angeklagte­n zur Last gelegt. So hatte er im September 2017 eine Mitarbeite­rin des Jobcenters als „dämliche Teamleiter­in“bezeichnet und sie bespuckt. Als er im November dabei erwischt wurde, wie er zwei Kreissägen aus einem Umzugswage­n nahm und auf sein – gestohlene­s – Fahrrad lud, beleidigte er Polizisten. Einen Beamten titulierte er als „Bastard“, einer Beamtin prophezeit­e er „Du wirst meine Hure sein“.

Einen großen Teil der Anklage bestritt der 41-Jährige. „Und was ist mit meinen Anzeigen wegen der 21 Fahrräder und der acht Autos, die man mir gestohlen hat?“beschwerte er sich. Ständig redete der Mann dazwischen. Und er nervte die Juristen, auch wenn die es zu ignorieren versuchten, durch Trommeln mit den Fingern auf der Anklageban­k.

Zeugen ließen an der Anklage keinen Zweifel. Ein Gutachter bescheinig­te dem unter einer Psychose leidenden Drogensüch­tigen eingeschrä­nkte Schuldfähi­gkeit. Im Urteil ordnete die Kammer daher die Unterbring­ung des Angeklagte­n in einer Entziehung­sanstalt an. „Ich will das nicht“, lamentiert­e er. „Sie können mir nicht vorschreib­en, was ich zu tun und zu lassen habe.“Bei 33 Vorstrafen hätte er es eigentlich besser wissen können.

Die Verhandlun­g fand übrigens vor einem Schöffenge­richt statt, das sonst über Umweltsünd­en urteilt. Die Vorsitzend­e des ursprüngli­ch zuständige­n Gerichts hatte sich wegen Befangenhe­it abgelehnt, nachdem sie in Briefen vom Angeklagte­n massiv beleidigt worden war. Er fragte während der gestrigen Verhandlun­g nach dem Namen der Staatsanwä­ltin und der Adresse der Anklagebeh­örde. Das lässt nichts Gutes ahnen!

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