Mehrfachtäter (41) geht Juristen auf die Nerven
(bm) Wäre schlechtes Benehmen ein Strafzumessungsgrund, so hätte das Urteil für einen 41-jährigen Laarer gestern deutlich höher ausfallen müssen. Das Amtsgericht am König-Heinrich-Platz verurteilte ihn wegen mehrfacher Beleidigung, Diebstahls, Hausfriedensbruchs und Beförderungserschleichung zu 15 Monaten Haft.
Insgesamt sechs Taten wurden dem Angeklagten zur Last gelegt. So hatte er im September 2017 eine Mitarbeiterin des Jobcenters als „dämliche Teamleiterin“bezeichnet und sie bespuckt. Als er im November dabei erwischt wurde, wie er zwei Kreissägen aus einem Umzugswagen nahm und auf sein – gestohlenes – Fahrrad lud, beleidigte er Polizisten. Einen Beamten titulierte er als „Bastard“, einer Beamtin prophezeite er „Du wirst meine Hure sein“.
Einen großen Teil der Anklage bestritt der 41-Jährige. „Und was ist mit meinen Anzeigen wegen der 21 Fahrräder und der acht Autos, die man mir gestohlen hat?“beschwerte er sich. Ständig redete der Mann dazwischen. Und er nervte die Juristen, auch wenn die es zu ignorieren versuchten, durch Trommeln mit den Fingern auf der Anklagebank.
Zeugen ließen an der Anklage keinen Zweifel. Ein Gutachter bescheinigte dem unter einer Psychose leidenden Drogensüchtigen eingeschränkte Schuldfähigkeit. Im Urteil ordnete die Kammer daher die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt an. „Ich will das nicht“, lamentierte er. „Sie können mir nicht vorschreiben, was ich zu tun und zu lassen habe.“Bei 33 Vorstrafen hätte er es eigentlich besser wissen können.
Die Verhandlung fand übrigens vor einem Schöffengericht statt, das sonst über Umweltsünden urteilt. Die Vorsitzende des ursprünglich zuständigen Gerichts hatte sich wegen Befangenheit abgelehnt, nachdem sie in Briefen vom Angeklagten massiv beleidigt worden war. Er fragte während der gestrigen Verhandlung nach dem Namen der Staatsanwältin und der Adresse der Anklagebehörde. Das lässt nichts Gutes ahnen!