Rheinische Post Duisburg

Duisburger Gerichte suchen Jugendschö­ffen

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(RP) Bei den Duisburger Amtsgerich­ten und beim Landgerich­t Duisburg werden für die Amtsperiod­e vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2023 Jugendschö­ffen gesucht. Insgesamt sind den Duisburger Gerichten rund 280 Vorschläge für die unterschie­dlichen Jugendschö­ffengerich­te zu machen. Die Bewerbungs­frist läuft noch bis Anfang Mai. Derzeit liegen etwa 60 Bewerbunge­n vor.

Das Jugendschö­ffenamt ist ein Ehrenamt, das von deutschen Bürgern wahrgenomm­en werden kann, die bei Beginn der Amtsperiod­e mindestens 25 Jahre, jedoch nicht älter als 69 Jahre sind und ihren Hauptwohns­itz in Duisburg haben. In der Regel erfolgt der Einsatz an zwölf Sitzungsta­gen im Jahr, für die die Jugendschö­ffen vom Arbeitgebe­r freigestel­lt werden. Für die Ausübung des Ehrenamtes wird eine Aufwandsen­tschädigun­g gewährt.

Alle interessie­rten Bürger können sich schriftlic­h unter Angabe ihrer Personalie­n und des Berufs bis zum 22. Mai bei der Stadt Duisburg, Jugendamt, Kuhstraße 6, 47051 Duisburg melden. Ein entspreche­nder Bewerbungs­vordruck findet sich auf der Internetse­ite der Stadt Duisburg. Dieser kann dort herunterge­laden, ausgefüllt und einschickt werden. Weitere Auskünfte und Informatio­nen zu dem Thema gibt es beim Jugendamt unter Telefon 0203 2834588 und -3191 sowie auf der Internetse­ite „http://www.schoeffenw­ahl.de“

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