Finanzamt Geldern droht Flüchtlingshelfer mit Bußgeld
GELDERN (szf) Weil er geflüchteten Menschen bei ihrer Steuererklärung geholfen hat, sieht sich ein Ehrenamtler aus Geldern mit Buß- und Zwangsgeldern von bis zu 30.000 Euro bedroht. Der Bürger gibt unentgeltlich Deutschunterricht. Im Rahmen dessen hat er auch versucht, seinen berufstätigen Schülern die Formulare für die Steuererklärung zu erläutern.
Mit einer konkreten Frage zu einem Fall wandte sich der Mann an das Gelderner Finanzamt – nicht ahnend, dass er etwas Unzulässiges getan haben könnte. Die Behörde schickte ihm daraufhin ein Schreiben: Es bestehe der „begründete Verdacht“, dass er unbefugt „Hilfeleistung in Steuersachen“erbracht habe. Er möge schriftlich erklären, dass er das künftig unterlässt. Andernfalls droht Strafe. Der Ehrenamtler und seine Mitstreiter reagierten verärgert über den Ton des Briefes. Sie teilten mit, dass sie künftig eben keinen Beistand bei den Formularen mehr leisten könnten.
Jede „Hilfeleistung in Steuersachen“ist laut den Finanzbehörden ausschließlich befugten Personen vorbehalten, etwa Steuerberatern, Anwälten oder Buchprüfern. Sie beginne, „sobald sich jemand mit einer steuerlichen Einzelsache befasst und dazu konkrete Lösungsmöglichkeiten aufzeigt“. Zu den Ausnahmen gehört die Hilfe für Verwandte: Angehörige dürfen einander unterstützen.