Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Hund in Grab des Vaters beerdigt
Vor Gericht musste sich eine Frau wegen Störung der Totenruhe verantworten.
WUPPERTAL (mag) Es war einer dieser heißen Sommertage im Juni 2018, als bei Holger Dangeleit (63) das Telefon klingelte. Am anderen Ende der Leitung: der Friedhofsverband. Es gehe um das Grab seines Bruders. Damit sei etwas nicht in Ordnung, er solle sich sofort darum kümmern. Dort angekommen, traute der Wuppertaler seinen Augen nicht: Aus dem Grab schaute der verweste Kadaver eines Hundes heraus. „Nur der hintere Teil, der Rest steckte noch unter der Erde“, sagt Dangeleit. Der Anblick gehe ihm bis heute nicht mehr aus dem Kopf. „Sie können sich sicher vorstellen, wie so etwas aussieht“, sagt er. Er habe den Hund ausgraben sollen und gleich gesagt, dass er das nicht mache. Der Geruch sei unerträglich gewesen.
„Sowas habe ich in 20 Berufsjahren noch nicht erlebt“, sagt die Friedhofsgärtnerin. Ihr sei schon am Vortag von Weitem die auf dem Grab aufgehäufte Erde aufgefallen. Weiter darüber nachgedacht habe sie jedoch nicht. Dann allerdings sei der Verwesungsgeruch so stark geworden, dass sie genauer nachgeschaut habe.
Kurz darauf sei die Polizei angerückt, und noch am gleichen Tag wurden Experten damit beauftragt, den Kadaver zu bergen. Ziemlich bald war klar: Der Hund gehörte der Tochter des Verstorbenen. In eine rosa Decke eingeschlagen und mit einem Stofftier an der Seite – so wurde der weiße Boxerrüde „Snow“auf dem Grab beerdigt.
Gemeinsam mit ihrem Ehemann, der ihr dabei geholfen haben soll, musste sich die Tochter nun vor dem Wuppertaler Amtsgericht wegen Störung der Totenruhe verantworten. Zum Prozess gekommen waren die Angeklagten nicht. Gegen sie wurde eine Geldstrafe von 2250 Euro verhängt. Als Zeugin geladen war auch die Schwester der Angeklagten.Warum die Eheleute ihren Boxer dort offenbar zur letzten Ruhe gebettet haben, weiß in der Familie niemand so genau.
Ein Einspruch gegen das Urteil ist möglich.