Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Hacker-Affäre: Sprecher wehrt sich
Im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss wurde diskutiert, ob die Landesregierung im vergangenen Jahr die Öffentlichkeit in der Hacker-Affäre um Ex-Agrarministerin Christina Schulze Föcking manipulieren wollte.
DÜSSELDORF Rund ein Jahr nach dem vermeintlichen Hacker-Angriff auf die frühere Agrarministerin Christina Schulze Föcking (CDU), der sich später als Bedienfehler herausstellte, steht die umstrittene Kommunikation der Landesregierung von damals auf dem Prüfstand. Wer jedoch einen reumütigen und selbstkritischen Regierungssprecher erwartet hatte, lag falsch. Bei seiner stundenlangen Vernehmung im Untersuchungsausschuss des Landtages trat Christian Wiermer stattdessen selbstbewusst auf. Er kritisierte die Fragestellungen der Parlamentarier so lange, bis dem Ausschussvorsitzenden Hans-Willi Körfges (SPD) der Kragen platzte. Der wies den Regierungssprecher darauf hin, dass er „hier als Zeuge und nicht als Sachverständiger“eingeladen und seine Aufgabe die Beantwortung und nicht die Bewertung von Fragen sei.
Wiermer wies den Vorwurf der vorsätzlichen Verbreitung falscher Tatsachen zurück. Er präsentierte eine überraschende Interpretation seiner Presseerklärung vom 16. März 2018, in der er von „offenkundig kriminellen Eingriffen in die Privatsphäre“der Ex-Ministerin berichtet hatte. Darin ging es um einen vermeintlichen Hacker-Angriff auf das private Netzwerk Schulze Föckings am Vorabend, der sich kurz darauf als Bedienfehler herausgestellt hatte. Dennoch sprach Wiermer unter Berufung auf Ermittlungsbehörden damals von Versuchen, auf persönliche Daten der Ministerin zuzugreifen, die „mindestens teilweise (...) auch erfolgreich“gewesen sein sollten. Ermittler sagten in dem Ausschuss aus, dass es für eine solche Erklärung keine Grundlage gegeben habe. Das – aus Sicht der Opposition angestrebte – Ergebnis war eine Solidaritätswelle zugunsten Schulze Föckings, die wegen ihrer Amtsführung massiv in der Kritik stand.
Am Freitag erklärte Wiermer nun überraschend, die Presseerklärung habe sich nicht alleine auf den vermeintlichen Hacker-Angriff bezogen. Mit der Formulierung „offenkundig kriminelle Eingriffe in die Privatsphäre“sei ein anderer Vorgang gemeint gewesen. Nämlich die – auch heute noch unbestrittene – Tatsache, dass die Ministerin Opfer übelster Beschimpfungen und Drohungen im Internet und in Messenger-Diensten gewesen sei. Davon aber war in seiner damaligen Erklärung keine Rede.
Auch von der Tatsache, dass fast alle Berichterstatter die Erklärung Wiermers als Bericht über einen „Hacker-Angriff“auf die Ministerin zusammengefasst haben, war Wiermer wenig begeistert. Schließlich habe er diesen Begriff nicht verwendet. Ex-Innenminister Ralf Jäger (SPD) fragte: „Wie kann es dann sein, dass die Medien und die Öffentlichkeit Ihre Medienarbeit völlig anders bewerten als Sie selbst?“Wiermer erklärte, die von ihm übermittelten Informationen hätten jeweils den von den Ermittlungsbehörden berichteten Sachstand wiedergegeben. Als es um seinen persönlichen Umgang mit berichtenden Journalisten in diesem Zusammenhang ging, häuften sich bei Wiermer die Erinnerungslücken.
Auch als der Landesregierung längst klar war, dass die Ermittler nicht mehr von einem Hacker-Angriff ausgingen, nahm Schulze Föcking noch in aller Landtagsöffentlichkeit Solidaritätsbekundungen
entgegen, ohne dass irgendein Mitglied der Landesregierung widersprach. Warum Wiermer selbst seine Presseerklärung nicht spätestens da korrigierte, erklärte er so: Einerseits habe die Pressehoheit bei der ermittelnden Staatsanwaltschaft gelegen, andererseits sei die Information über die neuerliche Einschätzung der Ermittler von der Ministerin als Betroffener zu erwarten gewesen.
Der Chef der Staatskanzlei, Nathanael Liminski (CDU), stellte sich im Anschluss hinter Wiermer. Die Pressearbeit sei mit ihm abgestimmt gewesen. Auch NRW-Ministerpräsident Armin Laschet war offenbar früh informiert. Die Presseerklärung sei auf der Grundlage von der Staatskanzlei damals vorliegenden, polizeilichen Formulierungen gerechtfertigt gewesen. Frank Hoever, LKA-Chef, erklärte: „Es sprach erst ganz viel dafür, dass hier eine Straftat
im Raum stand.“