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DFB will Aufstieg in die Regionalliga bis April klären
FRANKFURT/M. (dpa/sid) Das Präsidium des Deutschen Fußball-Bundes will bis zum 15. April 2019 Klarheit über die künftige Aufstiegsregelung in der Regionalliga. Die Landes- und Regionalverbände wurden auf einer Sitzung am Freitag in Hamburg beauftragt, gemeinsam mit den Vereinen aus der 3. Liga und den fünf Regionalligen einen konkreten Vorschlag zu erarbeiten und bis zum Stichtag vorzulegen. Verabschiedet werden soll die neue Aufstiegsregelung auf dem DFB-Bundestag am 26./27. September kommenden Jahres.
Unter Beibehaltung der eingleisigen 3. Liga bleibt das vorrangige Ziel die Reduzierung der Regionalliga von fünf auf vier Staffeln, aus denen alle vier Meister direkt in die 3. Liga aufsteigen. Eine Ad-hocKommission hat daher empfohlen, den Flächenbereich des DFB in zwei Gebiete aufzuteilen, in denen jeweils zwei Regionalligen gebildet und je zwei Aufsteiger ermittelt werden sollen. Über diesen ersten Schritt bestehe verbindliches Einvernehmen, teilte der DFB mit. Das erste Gebiet, für das zwei Aufsteiger vorgesehen sind, umfasst die Ballungsräume der aktuellen Regionalliga West und Südwest. Das zweite Gebiet bilden die von Flächenländern geprägten Regionalligen Nord, Nordost und Bayern. Sie sollen ebenfalls insgesamt zwei Aufstiegsplätze erhalten. Sollten die betroffenen Regionalverbände zu keiner Aufteilung in zwei Staffeln gelangen, müssen sie dem Bundestag eine genaue Begründung darlegen, wie stattdessen die beiden Aufsteiger in ihrem Gebiet zu ermitteln sind.
Bis zur vergangenen Saison hatte es nur drei Aufsteiger aus den fünf Ligen gegeben, die in Play-offs ermittelt werden mussten. Um dem Grundsatz „Der Meister steigt auf“zumindest ein wenig näher zu kommen, war eine Überganglösung beschlossen worden, mit der in der laufenden und nächsten Spielzeit vier Regionalligisten aufsteigen drei direkt und einer über Play-offs gegen den einen Tabellenersten, der nicht feiern darf. Das erste Gebiet, für das zwei Aufsteiger vorgesehen sind, umfasst die Regionalliga West und Südwest.