Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
„Kunden bei Airline-Pleite besser schützen“
Fluggäste müssen ihre Tickets schon vor dem Flug bezahlen. Gerät eine Gesellschaft in die Insolvenz, sind die Passagiere gekniffen.
DÜSSELDORF Wird es weitere Pleiten wie Air Berlin in der Luftfahrt Europas geben? Eurowings-Chef Thorsten Dirks hat daran keinen Zweifel: „Es wird in der europäischen Luftfahrt eine weitere Konsolidierung geben“, sagte er jüngst in Köln. Es gäbe in Europa deutlich mehr Airlines als in den USA, also würden viele noch aufgeben müssen – gerade wegen der aktuell steigenden Kerosinpreise. Eurowings stünde bereit, solche Firmen ganz oder teilweise aufzunehmen – so wie dieses Jahr dutzende Jets von Air Berlin integriert wurden.
Das was Eurowings freut, ist für Passagiere jedoch ein Riesenproblem. Geht eine Fluggesellschaft pleite, verfallen in der Regel die Tickets. Genau für diesen Fall verlangen Verbraucherschützer und Reisebüro-Vertreter eine gesetzlich vorgeschriebene Absicherung. Was bei Pauschalreisen längst gilt, will der Verband unabhängiger selbstständiger Reisebüros (VUSR) nun auch für Einzelflüge durchsetzen und sammelt Unterstützer für seine Petition 85358 im Bundestag. Verbands-Chefin Marija Linnhoff begründet diesen Schritt mit der Untätigkeit der Politik: „In ganz Europa müssen sich Reiseveranstalter und Reisebüros entsprechend versichern, warum also nicht auch Airlines?“
Unterstützung bekommt sie vom Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Dessen Reiseexperte Felix Methmann kritisiert das System der Vorkasse bei Flugtickets. „Der Bundesgerichtshof stuft den Luftbeförderungsvertrag zwar als Werkvertrag ein. Das hieße eigentlich, dass erst eine Leistung erbracht wird, eine Abnahme erfolgt und erst dann bezahlt wird. Doch der BGH hat sich tatsächlich an der Quadratur des Kreises versucht und trotz des Werkvertrags die Vorkasse in diesem Bereich für zulässig erklärt.“Die Lufthansa habe seinerzeit argumentiert, dass sie im internationalen Wettbewerb sonst benachteiligt würde. „Der BGH ist dieser Auffassung unverständlicherweise gefolgt“, sagt Methmann. „Die Vorkasse geschieht zum Nachteil der Kunden, weil diese keinerlei Absicherung für den Insolvenzfall haben.“
Der Verbraucherschützer hält ähnlich wie der Eurowings-Chef weitere Insolvenzen für möglich. „Natürlich könnte man nun sagen, dass die Gefahr einer Insolvenz bei den verbliebenen deutschen Airlines nicht ganz so hoch ist.“Allerdings ziele die Petition ja auch auf Flüge ausländischer Anbieter ab, die in Deutschland gebucht wurden, und auf solche, die in Deutschland starten oder landen. „Es gibt eine Reihe von Wackelkandidaten im Ausland, bei denen schon die Gefahr besteht, dass die Kundengelder am Ende in der Insolvenzmasse untergehen.“Die Preiserhöhhungen, die eine solche Versicherung mit sich bringen würde, hält Methmann für überschaubar. „Ein solcher Versicherungsschutz ist für unter fünf Euro zu haben.“
Rückendeckung bekommen die Reisebüros von der Opposition im Bundestag: Markus Tressel, tourismuspolitischer Sprecher der Grünen sagt, eine Insolvenzsicherungspflicht sei überfällig. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum der Pauschalreise-Kunde bei einer Airline-Insolvenz abgesichert ist, der Individualreisende jedoch auf seinen Kosten sitzen bleibt. Die Bundesregierung muss diese Ungleichbehandlung endlich beenden.“
Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) hält eine Insolvenzabsicherung für unnötig. „Anders als andere Wirtschaftsunternehmen stehen die Luftfahrtunternehmen ohnehin schon heute hinsichtlich ihrer Finanzkraft unter regelmäßiger staatlicher Kontrolle“, sagte eine Sprecherin. Um die Gültigkeit der Betriebsgenehmigung aufrechtzuerhalten, unterliege ein Luftfahrtunternehmen staatlicher Überwachung und sei jederzeit verpflichtet, seine finanzielle Leistungsfähigkeit nachzuweisen. Darüber hinaus seien die Rechte der Reisenden in der europäischen Fluggastrechteverordnung geregelt. Auch hätten sich die Fluggesellschaften in einem internationalen Abkommen dazu verpflichtet, im Falle einer Insolvenz eines Mitbewerbers dessen Passagiere zu ermäßigten Rückholtarifen an den Ausgangsort seiner Reise zurückbefördern.
„In jedem Fall aber muss gelten: Zusätzliche Regelungen im Luftverkehr sollten zwingend auf internationaler Ebene eingeführt werden, denn eine Überregulierung auf nationaler oder allein europäischer Ebene würde den Wettbewerb weiter zu Lasten der hiesigen Luftfahrtunternehmen verzerren“, so die BDL-Sprecherin.
Das ist auch die Argumentationslinie des Bundesverkehrsministeriums. Dieses erkennt zwar in einer Antwort auf eine Anfrage der AfD an, dass der Schutz von Flugreisenden, die keine Pauschalreise gebucht hätten, verbesserungswürdig sei. Allerdings lehnt sie eine nationale Regelung ab und spricht sich für ein einheitliches Schutzniveau auf europäischer Ebene aus.