Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Stadt lehnt Registrierung für AirBnB-Wohnung ab
Der Vorschlag der FDP, Kurzfirstvermieter sollen ihre Wohnungen melden, ist gescheitert. Die Verwaltung sieht dafür keinerlei Handhabe.
Die Politik sucht nach einem Mittel dagegen, dass Wohnungen in Ferien-Appartements umgewandelt und im Internet vermietet werden. Die FDP wollte deswegen eine Registrierung der Vermieter über ein Portal der Stadt anregen. Gestern antwortete die Verwaltung dazu im Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Tourismus. Die Ergebnisse im Einzelnen: Was wollte die FDP? Die Vermieter von Ferienwohnungen und Unterkünften in Privatwohnungen, die etwa über das Online-Portal AirBnB vermietet werden, sollten sich in einer städtischen Datenbank registrieren. Dadurch kämen die Vermieter aus der „Grauzone der vermeintlichen Illegalität heraus“, hieß es in einer Anfrage der FDP-Ratsfraktion, von der die Idee stammt. Auch die Gäste hätten dadurch die Sicherheit, dass die Unterkunft ordnungsgemäß angemeldet ist. Wer die Möglichkeit nicht nutzt, könnte mit einem Bußgeld belegt werden, so die Idee der Düsseldorfer FDP. Die Liberalen wollten über die Anfrage zunächst herausfinden, wie die Stadt den rechtlichen Rahmen einschätzt. Manfred Neuenhaus (FDP) erhoffte sich eine praktikable Lösung. „Das wäre kein Bürokratiemonster.“ Was sagt die Verwaltung? Die erteilte dem FDP-Vorschlag eine klare Absage. „Aus Sicht der Verwaltung ist derzeit keine Rechtsgrundlage erkennbar, ein solches Registrierungsportal zu fordern beziehungsweise einzurichten“, sagte Ordnungsdezernent Christian Zaum gestern im Ausschuss. Allenfalls könnte AirBnB selbst auf freiwilliger Basis ein solches Portal einrichten. „Wenn dies von AirBnB signalisiert würde, könnte über die Kosten verhandelt werden“, sagte Zaum. Faktisch gibt es aber für das Unternehmen keinen Grund, warum es ein solch kostspieliges Portal freiwillig betreiben sollte. Was ist mit dem angedachten Bußgeld? Seit 2007 ist die Zweckentfremdung einer Wohnung in NRW ohne Zustimmung der Kommune möglich. Ein Vorschlag von Grünen und SPD, das für Düsseldorf zu ändern, fand keine Mehrheit, Zweckentfremdungen müssen also auch nicht der Stadt gemeldet werden. „Daher besteht keine Rechtsgrundlage für eine Erhebung von Zwangsmitteln“, sagt Zaum. Müssen AirBnB-Gäste gemeldet werden? Theoretisch ja. Genau wie die Gäste von Hotels oder von Vermietern dauerhafter Ferienwohnungen. Faktisch aber wird die Meldepflicht in aller Regel missachtet. Für dieses Problem gibt es in Düsseldorf noch keine Lösung. Was ist mit einer Bettensteuer? Die gibt es etwa in Dortmund. 7,5 Prozent des Übernachtungspreises fließen direkt an die Stadt. Dazu heben die Stadt und AirBnb eine automatische Abführung beschlossen. Was sagt der Dehoga zu privaten Zimmervermietern? Der Hotel und Gaststättenverband findet, dass seine Mitglieder ungerecht behandelt werden. „Vermietet einer gewerblich seine Wohnung, muss er auch die gleichen Sicherheitsauflagen wie Hotels haben, und die gleichen Steuern zahlen“, sagt Dehoga-Vorsitzender Giuseppe Saitta.