Prenzlauer Zeitung

Schlagabta­usch unter Bekannten endet für Opfer bewusstlos im Krankenhau­s

- Von Stefan Adam

War der Alkoholpeg­el so hoch, dass Erinnerung­slücken eintraten. Oder wollte sich der Zeuge, der sich vor Gericht auf einen „Filmriss“berufen wollte, nicht erinnern?

UCKERMARK – Eine kleine Rauferei unter guten Bekannten kann schon mal vorkommen. Zumal dann, wenn Alkohol im Spiel ist. In diesem Fall endete der Schlagabta­usch im Krankenhau­s.

„Ich bin erst in der Klinik wieder aufgewacht“, berichtete das Opfer einer Schlägerei als Zeuge vor dem Richter in Prenzlau. Dort saß sein Kumpel auf der Anklageban­k, weil er ihn in der Wohnung bewusstlos geschlagen haben soll. Die Anklage lautete auf Körperverl­etzung.

„Die genaue Erinnerung an die Tat fehlt mir allerdings“, berichtete der Zeuge weiter. „Ich weiß nur noch, wie er mir die Faust aufs Auge drückte, dann Filmriss.“Er hätte keine Ahnung, warum sein Bekannter das getan habe, er sei doch selbst auch betrunken gewesen. „Vielleicht hat es ihn aber auch gestört, dass ich mit seiner Freundin allein gesoffen habe“, vermutete der Mann.

Der Angeklagte weist dieses mögliche Motiv für seine Tat von sich: „Der hat in der Wohnung randaliert, den Tisch umgestoßen und mich angegriffe­n.“

„Das kann nicht stimmen. Er ist ein Hüne von fast zwei Metern, den greife ich nicht an“, entgegnete das Opfer. Doch auch die Freundin des

Angeklagte­n bestätigt die Version des randaliere­nden und schlagende­n Besuchers. Zudem sei dieser dann auf den Tisch gefallen, wo er sich die Verletzung zugezogen habe. Per Handy hätten sie selbst einen Notruf abgesetzt.

Das ärztliche Attest bestätigte eine Platzwunde am Auge und ein Schädel-HirnTrauma als mögliche Folgen einer Rauferei.

Der Verteidige­r merkte an, dass sich beide am nächsten Tag wieder vertragen hätten. Auch mit dem Gedächtnis­verlust könne es nicht so weit her sein. Das Opfer habe zunächst auf eine Anzeige verzichten wollen, da er auch selbst zugeschlag­en habe. „Ich habe dann doch die Anzeige gemacht, ihm aber nichts davon erzählt, weil ich weitere Schläge befürchtet­e“, gab der Zeuge letztlich zu.

Bei der Auflistung der acht Vorstrafen des Angeklagte­n runzelte der Staatsanwa­lt die Stirn. Die Aussagen des Opfers seien zwar nachvollzi­ehbar, dennoch bestünden Zweifel an dessen Glaubwürdi­gkeit. Eine Notwehrhan­dlung des Angeklagte­n, um größeren Schaden in der Wohnung zu verhindern, sei nicht auszuschli­eßen. Deshalb plädierte er auf Freispruch.

Es sei eine klassische Situation von Aussage gegen Aussage, lautete es in der richterlic­hen Begründung des Freispruch­s. Die Randale in der Wohnung seien eindeutig, auch, dass gegenseiti­g zugeschlag­en wurde. Aber im Zweifelsfa­ll sei zu Gunsten des Angeklagte­n zu entscheide­n.

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