36-Jähriger soll seine Ex geschlagen und getreten haben
Er habe die hysterische Frau nur beruhigen wollen, schildert der Angeklagte vor dem Strafrichter. Doch dieser glaubt dem 36-Jährigen nicht. Den Augenzeugen schon.
UCKERMARK – Ein junger Mann musste sich wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Strafrichter des Prenzlauer Amtsgerichtes verantworten. Dem 36-Jährigen legte die Staatsanwaltschaft zur Last, seine Freundin auf der Straße geschlagen und mit dem Fuß getreten zu haben. Ein Nachbar hatte den Vorfall beobachtet und die Polizei gerufen.
„Ich mache keine Angaben zu den Vorwürfen“, sagte der Angeklagte zu Prozessbeginn. Sein gutes Recht, so sieht es der Gesetzgeber vor. Aber auch das Opfer, als Zeuge geladen, erschien nicht zur Hauptverhandlung, was ungewöhnlich ist.
Für das unentschuldigte Nichterscheinen der Zeugin verhängte die Strafrichterin deshalb ein Ordnungsgeld in Höhe von 120 Euro, ersatzweise drei Tage Ordnungshaft. So konnte nur der Nachbar als Zeuge gehört werden, der den Vorfall gesehen.
„Ich habe Schreie gehört und vom Fenster aus gesehen, wie eine Frau schreiend zum Parkplatz rannte“, so der Mann. Der Angeklagte sei mit dem Rad gekommen und habe sie zu Boden gerissen, anschließend gegen einen Pkw gedrückt, geschlagen und mit Füßen getreten. „Der war in Rage, voll Wut und Aggression“, so der Tatzeuge. Der Täter konnte anhand der Lichtbildvorlage bei der Polizei identifiziert werden.
Ein Polizist gab an, dass beim Eintreffen der Beamten vor Ort schon alles vorbei gewesen war. Zeugen sagten aus, dass es sich um die Ex-Freundin des Angeklagten handelte. Bei der polizeilichen Vernehmung, schilderte das Opfer, dass es Streit gegeben hatte, angeblich, weil Tabak fehlte. Ihr Ex-Freund sei in Rage gewesen und habe sie verfolgt, geschlagen und mit dem Schuh getreten. Zeugen vor Ort bestätigen diesen Sachverhalt, so der Beamte. Der Angeklagte selbst bestritt allerdings die Tritte. Die Frau wäre hysterisch gewesen, habe geschrien und sei losgerannt. Er sei hinterher, um sie zu beruhigen, weil er dachte, sie würde sich etwas antun.
Der Staatsanwalt wertete diese Darstellung durch den Angeklagten als Schutzbehauptung, da die Zeugenaussagen eindeutig sind. Da beim Angeklagten 14 Vorstrafen zu Buche schlagen und er unter Bewährung stand, forderte er für die gefährliche Körperverletzung ein Jahr Freiheitsstrafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Auch das Gericht teilte diese Auffassung und verfügte die einjährige Haftstrafe.
Nun muss der Mann auch noch mit dem Widerruf der vorangegangenen Bewährungsverurteilung rechnen.