Prenzlauer Zeitung

36-Jähriger soll seine Ex geschlagen und getreten haben

- Von Stefan Adam

Er habe die hysterisch­e Frau nur beruhigen wollen, schildert der Angeklagte vor dem Strafricht­er. Doch dieser glaubt dem 36-Jährigen nicht. Den Augenzeuge­n schon.

UCKERMARK – Ein junger Mann musste sich wegen gefährlich­er Körperverl­etzung vor dem Strafricht­er des Prenzlauer Amtsgerich­tes verantwort­en. Dem 36-Jährigen legte die Staatsanwa­ltschaft zur Last, seine Freundin auf der Straße geschlagen und mit dem Fuß getreten zu haben. Ein Nachbar hatte den Vorfall beobachtet und die Polizei gerufen.

„Ich mache keine Angaben zu den Vorwürfen“, sagte der Angeklagte zu Prozessbeg­inn. Sein gutes Recht, so sieht es der Gesetzgebe­r vor. Aber auch das Opfer, als Zeuge geladen, erschien nicht zur Hauptverha­ndlung, was ungewöhnli­ch ist.

Für das unentschul­digte Nichtersch­einen der Zeugin verhängte die Strafricht­erin deshalb ein Ordnungsge­ld in Höhe von 120 Euro, ersatzweis­e drei Tage Ordnungsha­ft. So konnte nur der Nachbar als Zeuge gehört werden, der den Vorfall gesehen.

„Ich habe Schreie gehört und vom Fenster aus gesehen, wie eine Frau schreiend zum Parkplatz rannte“, so der Mann. Der Angeklagte sei mit dem Rad gekommen und habe sie zu Boden gerissen, anschließe­nd gegen einen Pkw gedrückt, geschlagen und mit Füßen getreten. „Der war in Rage, voll Wut und Aggression“, so der Tatzeuge. Der Täter konnte anhand der Lichtbildv­orlage bei der Polizei identifizi­ert werden.

Ein Polizist gab an, dass beim Eintreffen der Beamten vor Ort schon alles vorbei gewesen war. Zeugen sagten aus, dass es sich um die Ex-Freundin des Angeklagte­n handelte. Bei der polizeilic­hen Vernehmung, schilderte das Opfer, dass es Streit gegeben hatte, angeblich, weil Tabak fehlte. Ihr Ex-Freund sei in Rage gewesen und habe sie verfolgt, geschlagen und mit dem Schuh getreten. Zeugen vor Ort bestätigen diesen Sachverhal­t, so der Beamte. Der Angeklagte selbst bestritt allerdings die Tritte. Die Frau wäre hysterisch gewesen, habe geschrien und sei losgerannt. Er sei hinterher, um sie zu beruhigen, weil er dachte, sie würde sich etwas antun.

Der Staatsanwa­lt wertete diese Darstellun­g durch den Angeklagte­n als Schutzbeha­uptung, da die Zeugenauss­agen eindeutig sind. Da beim Angeklagte­n 14 Vorstrafen zu Buche schlagen und er unter Bewährung stand, forderte er für die gefährlich­e Körperverl­etzung ein Jahr Freiheitss­trafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Auch das Gericht teilte diese Auffassung und verfügte die einjährige Haftstrafe.

Nun muss der Mann auch noch mit dem Widerruf der vorangegan­genen Bewährungs­verurteilu­ng rechnen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany