Sparen im Sommerurlaub: Im Ausland günstig online ins Netz
SOMMERZEIT BEDEUTET für viele auch verreisen, nicht zuletzt ins Ausland. Wer in Ländern der Europäischen Union unterwegs ist und dort Internet nicht nur über WLAN, sondern auch per Mobilfunk benutzen möchte, der sollte dabei die neuen Roaming-Gebühren im Blick haben. Seit Ende April ist innerhalb der EU eine neue Regulierungsstufe in Kraft, die in den meisten Fällen zu weiter sinkenden Kosten führt – aber eben nur in den meisten Fällen. Bisher nämlich galten bei Anrufen, SMS und mobilem Datenvolumen absolute Höchstpreise pro Minute, SMS beziehungsweise MB. Jetzt treten maximale Aufschläge zu den Inlandsgebühren in Kraft. So darf der Mehrpreis für abgehende Anrufe maximal fünf Cent pro Minute betragen, bei ankommenden Anrufen höchstens einen Cent. Verschickte SMS dürfen zwei Cent mehr kosten, ein MB mobile Daten bis zu fünf Cent (alles Nettoaufschläge ohne MwSt.). Die bisherigen Höchstpreise von 19 Cent pro Minute bei ausgehenden Gesprächen und 14 Cent bei ankommenden Anrufen, 6 Cent pro SMS und 20 Cent pro MB dür- fen aber weiterhin auch von einem teuren Inlandsanbieter nicht überschritten werden. Aufpassen muss auch, wer im Inland eine Flatrate benutzt, bei der die Gesprächsminuten sowie das Datenvolumen nicht einzeln abgerechnet werden. Im Einzelfall macht es daher durchaus Sinn, sich gezielt für den Auslandsurlaub einen günstigen Prepaid-Anbieter zu suchen. Achten Sie hier auch darauf, welche Nicht-EU-Länder im jeweiligen Europatarif enthalten sind. Denn für Länder wie etwa Liechtenstein, Island, Norwegen, die Schweiz und die Türkei differieren die Regelungen von Anbieter zu Anbieter. Wenn man die vorhandene SIM-Karte in ein altes Handy oder Smartphone steckt, bleibt man unter der angestammten Telefonnummer auch während des Urlaubs erreichbar. Zum Schluss noch zwei Tipps: Mit 4,99 Euro pro Woche und 150 MB Inklusivvolumen für mobiles Internet ist Alditalk vergleichsweise kostengünstig. Ab Mitte 2017 fallen die Roaming-Gebühren in der EU ganz weg. Von da an sind Extrakosten für die Handynutzung nur noch im Ausnahmefall zulässig.