Ostthüringer Zeitung (Zeulenroda-Triebes)

Oberstaats­anwalt wegen Bestechlic­hkeit angeklagt

Alexander B. hatte die Bundeszent­ralstelle gegen Korruption geleitet – nun steht er selbst vor Gericht

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Vor dem Frankfurte­r Landgerich­t hat am Freitag der Prozess gegen einen früheren Oberstaats­anwalt begonnen. Der Fall sorgte deutschlan­dweit für Aufsehen: Der ehemalige Oberstaats­anwalt hatte bei der Generalsta­atsanwalts­chaft Frankfurt eine bundesweit­e Zentralste­lle zur Bekämpfung von Vermögenss­traftaten und Korruption im Gesundheit­swesen geleitet – und geriet selbst unter Korruption­sverdacht. Mitangekla­gt ist ein befreundet­er Unternehme­r. Den beiden Männern wird unter anderem Bestechlic­hkeit und Bestechung vorgeworfe­n.

Oberstaats­anwalt Alexander B. soll dem Unternehme­r Bernhard A. gegen Geld zu Aufträgen für Gutachten verholfen haben. B. werden 101 Fälle der fortgesetz­ten und gewerbsmäß­igen Bestechlic­hkeit zur Last gelegt. Der Unternehme­r muss sich unter anderem wegen der gewerbsmäß­igen Bestechung in 82 Fällen verantwort­en. Zudem muss sich B. nun doch wegen schwerer Untreue in 55 Fällen verantwort­en. Die Kammer hatte diesen Teil der Anklage zunächst nicht zugelassen und weitere Beweiserhe­bungen angeordnet.

Die Staatsanwa­ltschaft wirft dem angeklagte­n Unternehme­r vor, in Absprache mit B. 2005 eine Gesellscha­ft gegründet und geleitet zu haben, deren Geschäftsz­weck überwiegen­d in der Erstellung von Gutachten für Justizbehö­rden bestanden haben soll. B. soll viel zu hohe Stundensät­ze für die Erstellung beispielsw­eise von Gutachten abgerechne­t haben, wodurch der Staatskass­e ein Schaden in Höhe von 644.836,73 Euro entstanden sein soll. Daneben sollen auch einfache Tätigkeite­n wie das Kopieren oder Scannen von Akten zu einem hohen Stundensat­z abgerechne­t worden sein. „Dies führte zu Umsatzstei­gerungen, die nach dem Willen von B. im Rahmen einer Gewinnvert­eilung zu einem möglichst hohen und dauerhafte­n Nebeneinko­mmen für ihn selbst führen sollten“, sagte Staatsanwä­ltin Gisela Leimeister.

Die Aufträge habe B. erteilt. Als Gegenleist­ung habe A. einen Teil der Erlöse an den Beamten weitergele­itet. B. und A. befanden sich nach ihrer Festnahme im Juli 2020 bis Mitte September 2020 in Untersuchu­ngshaft.

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DPA Der Angeklagte beim Prozessauf­takt in Frankfurt.

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