Ostthüringer Zeitung (Zeulenroda-Triebes)
Oberstaatsanwalt wegen Bestechlichkeit angeklagt
Alexander B. hatte die Bundeszentralstelle gegen Korruption geleitet – nun steht er selbst vor Gericht
Vor dem Frankfurter Landgericht hat am Freitag der Prozess gegen einen früheren Oberstaatsanwalt begonnen. Der Fall sorgte deutschlandweit für Aufsehen: Der ehemalige Oberstaatsanwalt hatte bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt eine bundesweite Zentralstelle zur Bekämpfung von Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen geleitet – und geriet selbst unter Korruptionsverdacht. Mitangeklagt ist ein befreundeter Unternehmer. Den beiden Männern wird unter anderem Bestechlichkeit und Bestechung vorgeworfen.
Oberstaatsanwalt Alexander B. soll dem Unternehmer Bernhard A. gegen Geld zu Aufträgen für Gutachten verholfen haben. B. werden 101 Fälle der fortgesetzten und gewerbsmäßigen Bestechlichkeit zur Last gelegt. Der Unternehmer muss sich unter anderem wegen der gewerbsmäßigen Bestechung in 82 Fällen verantworten. Zudem muss sich B. nun doch wegen schwerer Untreue in 55 Fällen verantworten. Die Kammer hatte diesen Teil der Anklage zunächst nicht zugelassen und weitere Beweiserhebungen angeordnet.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem angeklagten Unternehmer vor, in Absprache mit B. 2005 eine Gesellschaft gegründet und geleitet zu haben, deren Geschäftszweck überwiegend in der Erstellung von Gutachten für Justizbehörden bestanden haben soll. B. soll viel zu hohe Stundensätze für die Erstellung beispielsweise von Gutachten abgerechnet haben, wodurch der Staatskasse ein Schaden in Höhe von 644.836,73 Euro entstanden sein soll. Daneben sollen auch einfache Tätigkeiten wie das Kopieren oder Scannen von Akten zu einem hohen Stundensatz abgerechnet worden sein. „Dies führte zu Umsatzsteigerungen, die nach dem Willen von B. im Rahmen einer Gewinnverteilung zu einem möglichst hohen und dauerhaften Nebeneinkommen für ihn selbst führen sollten“, sagte Staatsanwältin Gisela Leimeister.
Die Aufträge habe B. erteilt. Als Gegenleistung habe A. einen Teil der Erlöse an den Beamten weitergeleitet. B. und A. befanden sich nach ihrer Festnahme im Juli 2020 bis Mitte September 2020 in Untersuchungshaft.