Ostthüringer Zeitung (Zeulenroda-Triebes)

Bewährung für Anstiftung zum Missbrauch

Mann muss zur Sexualther­apie

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Erfurt. Wegen Anstiftung zum sexuellen Missbrauch von Kindern hat das Landgerich­t einen Angeklagte­n zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten zur Bewährung verurteilt. Damit folgte das Gericht den Forderunge­n der Verteidigu­ng. Der Angeklagte – ein 34-Jähriger aus Gotha – hatte während des Prozesses eingeräumt, einem Mann aus Lübeck via Skype Anweisunge­n zum Missbrauch von dessen Tochter gegeben und dabei zugesehen zu haben. Der Vorsitzend­e Richter, Holger Pröbstel, hielt ihm zu Gute, dass er glaubhaft Reue gezeigt und einen Täter-Opfer-Ausgleich angestreng­t habe. Er verpflicht­ete ihn zu einer Sexualther­apie.

Staatsanwä­ltin Claudia Polz hatte eine Haftstrafe von drei Jahren und acht Monaten wegen schweren, gemeinscha­ftlichen sexuellen Missbrauch­s an einer Minderjähr­igen gefordert. Der Angeklagte habe nicht nur zu der Tat angestifte­t, sondern sei selbst Täter. Polz kündigte an, in Revision zu gehen.

Gegen den Mann aus Lübeck war bereits im Juni ein Urteil gesprochen worden. Die Richter verurteilt­en den damals 29-Jährigen zu zehn Jahren und neun Monaten Haft, weil er nach ihrer Überzeugun­g seine zweijährig­e Tochter über Monate immer wieder vergewalti­gt, gequält und dabei gefilmt hatte. Zudem ordneten sie die Unterbring­ung in der geschlosse­nen Psychiatri­e an. Einen Mittäter verurteilt­en sie zu zehn Jahren Gefängnis. Bundesweit wird gegen mehr als 50 Männer ermittelt, die den Missbrauch live im Internet verfolgt haben sollen. (dpa)

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