Ostthüringer Zeitung (Schleiz)
AfD-Fraktion stellt strafbare Forderung ans Landratsamt
Kreistag im Saale-Orla-Kreis liegt rechtswidriger AfD-Antrag zur Rundfunkgebührenvollstreckung vor
Es war einer der wenigen Anträge im Kreistag des Saale-OrlaKreises, zu dem es in den Reihen keine einzige Wortmeldung gab. Es war fast betretenes Schweigen, als Landrat Christian Herrgott (CDU) nach dem Vortrag von Johannes Linke, Vize-Vorsitzender der AfDFraktion, diesbezüglich nachfragte.
Gestellt wurde ein Antrag der AfD-Fraktion zur Abschaffung der Vollstreckung der Rundfunkbeiträge im Saale-Orla-Kreis. Nach der „Thüringer Verordnung zur Bestimmung der Vollstreckungsbehörden, des Kostenbeitrags und der Vollstreckungskostenpauschale“seien die
Gemeinden für entsprechende Zwangsvollstreckungen zuständig. Nur die Städte Schleiz, Pößneck und Bad Lobenstein sowie die Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück würden über eine nötige Vollstreckungskasse verfügen, weswegen dies bei den übrigen elf Gebietskörperschaften durch den Landkreis geregelt werde.
Laut AfD-Fraktion liege durch Satzung des Mitteldeutschen Rundfunks über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge vom 4. Dezember 2023 keine Zuständigkeit der Vollstreckung der Rundfunkbeiträge in Thüringen durch die Kommunen - und falls keine Vollstreckungskasse vorhanden ist, der Landkreise vor. Somit vertritt die Fraktion die Ansicht, dass Vollstreckungen rechtswidrig seien. „Wir bitten also dem Antrag zuzustimmen, dass der Saale-OrlaKreis keine Vollstreckungsmaßnahmen gegen säumige Schuldner der Rundfunkbeiträge, die im Landkreis
ansässig sind, vollzieht. Und das möglichst noch, bevor der neue Ministerpräsident die öffentlichrechtlichen Medien abschafft“, trägt Johannes Linke vor.
„Der Beschluss wäre rechtswidrig, weil der Kreistag über diese Frage nicht entscheiden darf, denn das
Landratsamt ist hier im sogenannten übertragenen Wirkungskreis von Gesetzes wegen, laut Thüringer Landesmediengesetz, als untere staatliche Verwaltungsbehörde zuständig“, führt Herrgott nach Prüfung der hauseigenen Justiziarin aus. Der Antrag sei rechtlich unzulässig, weil der Kreistag laut Kommunalordnung nicht zuständig sei und zudem auch inhaltlich falsch, da in der zur Begründung genannten Satzung keine andere Zuständigkeit geregelt ist und eine pauschale Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen sogar strafbar wäre. 15 Kreistagsmitglieder stimmten trotzdem dafür. 25 und damit die Mehrheit jedoch dagegen.