Ostthüringer Zeitung (Schleiz)

AfD-Fraktion stellt strafbare Forderung ans Landratsam­t

Kreistag im Saale-Orla-Kreis liegt rechtswidr­iger AfD-Antrag zur Rundfunkge­bührenvoll­streckung vor

- Stephanie Rössel

Es war einer der wenigen Anträge im Kreistag des Saale-OrlaKreise­s, zu dem es in den Reihen keine einzige Wortmeldun­g gab. Es war fast betretenes Schweigen, als Landrat Christian Herrgott (CDU) nach dem Vortrag von Johannes Linke, Vize-Vorsitzend­er der AfDFraktio­n, diesbezügl­ich nachfragte.

Gestellt wurde ein Antrag der AfD-Fraktion zur Abschaffun­g der Vollstreck­ung der Rundfunkbe­iträge im Saale-Orla-Kreis. Nach der „Thüringer Verordnung zur Bestimmung der Vollstreck­ungsbehörd­en, des Kostenbeit­rags und der Vollstreck­ungskosten­pauschale“seien die

Gemeinden für entspreche­nde Zwangsvoll­streckunge­n zuständig. Nur die Städte Schleiz, Pößneck und Bad Lobenstein sowie die Verwaltung­sgemeinsch­aft Ranis-Ziegenrück würden über eine nötige Vollstreck­ungskasse verfügen, weswegen dies bei den übrigen elf Gebietskör­perschafte­n durch den Landkreis geregelt werde.

Laut AfD-Fraktion liege durch Satzung des Mitteldeut­schen Rundfunks über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbe­iträge vom 4. Dezember 2023 keine Zuständigk­eit der Vollstreck­ung der Rundfunkbe­iträge in Thüringen durch die Kommunen - und falls keine Vollstreck­ungskasse vorhanden ist, der Landkreise vor. Somit vertritt die Fraktion die Ansicht, dass Vollstreck­ungen rechtswidr­ig seien. „Wir bitten also dem Antrag zuzustimme­n, dass der Saale-OrlaKreis keine Vollstreck­ungsmaßnah­men gegen säumige Schuldner der Rundfunkbe­iträge, die im Landkreis

ansässig sind, vollzieht. Und das möglichst noch, bevor der neue Ministerpr­äsident die öffentlich­rechtliche­n Medien abschafft“, trägt Johannes Linke vor.

„Der Beschluss wäre rechtswidr­ig, weil der Kreistag über diese Frage nicht entscheide­n darf, denn das

Landratsam­t ist hier im sogenannte­n übertragen­en Wirkungskr­eis von Gesetzes wegen, laut Thüringer Landesmedi­engesetz, als untere staatliche Verwaltung­sbehörde zuständig“, führt Herrgott nach Prüfung der hauseigene­n Justiziari­n aus. Der Antrag sei rechtlich unzulässig, weil der Kreistag laut Kommunalor­dnung nicht zuständig sei und zudem auch inhaltlich falsch, da in der zur Begründung genannten Satzung keine andere Zuständigk­eit geregelt ist und eine pauschale Aussetzung von Vollstreck­ungsmaßnah­men sogar strafbar wäre. 15 Kreistagsm­itglieder stimmten trotzdem dafür. 25 und damit die Mehrheit jedoch dagegen.

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DPA Rechnungen des Beitragsse­rvice werden weiterhin auch im Saale-OrlaKreis bei Säumigen per Vollstreck­ung bezahlt.

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