Ostthüringer Zeitung (Schleiz)

Strafe, aber kein Urteil

- Martin Debes über das schnelle Ende eines Betrugspro­zesses

Ein Thüringer Minister bekommt neben seinem Gehalt vom Land noch eine Pension. Doch statt, wie es das Gesetz vorschreib­t, die Zahlungen verrechnen zu lassen, kassiert er doppelt. Und trotzdem: Verurteilt wird Jürgen Schöning dafür nicht. Stattdesse­n schloss er gestern mit der Staatsanwa­ltschaft einen gerichtlic­h abgesegnet­en Handel. Er zahlt 15 000 Euro an ein Hospiz und der Betrugspro­zess ist so vorbei.

Das klingt ungerecht – ist es aber nicht. Denn man muss, so wie es das Gericht tat, auch die entlastend­en Fakten würdigen.

Schöning war 2009 in Kiel als hochgeschä­tzter und untadelige­r Landtagsdi­rektor in Pension gegangen, als ihn der Ruf ins Thüringer Kabinett erreichte. Statt seinen gut finanziert­en Ruhestand zu genießen, wollte Schöning seine Karriere als Minister krönen. Er erkundigte sich daheim in Kiel, ob seine Pension auf das Gehalt angerechne­t würde, was man verneinte. Dann fing er in Erfurt an.

Doch die Gesetze in Thüringen sind strenger. Schöning hätte bei den Behörden – die auch mit offenen Augen schliefen – nachfragen müssen. Dass er dies nicht tat, war ein Fehler, für den er bestraft wurde: Mit der Rückzahlun­g des Gehalts und der Beschädigu­ng seines Rufs.

Ansonsten lässt sich ein Betrugsvor­satz bei dem Ex-Minister zwar konstruier­en, aber am Ende schwerlich beweisen. Auch insofern war der Prozessaus­gang angemessen.

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