Ostthüringer Zeitung (Schleiz)
Strafe, aber kein Urteil
Ein Thüringer Minister bekommt neben seinem Gehalt vom Land noch eine Pension. Doch statt, wie es das Gesetz vorschreibt, die Zahlungen verrechnen zu lassen, kassiert er doppelt. Und trotzdem: Verurteilt wird Jürgen Schöning dafür nicht. Stattdessen schloss er gestern mit der Staatsanwaltschaft einen gerichtlich abgesegneten Handel. Er zahlt 15 000 Euro an ein Hospiz und der Betrugsprozess ist so vorbei.
Das klingt ungerecht – ist es aber nicht. Denn man muss, so wie es das Gericht tat, auch die entlastenden Fakten würdigen.
Schöning war 2009 in Kiel als hochgeschätzter und untadeliger Landtagsdirektor in Pension gegangen, als ihn der Ruf ins Thüringer Kabinett erreichte. Statt seinen gut finanzierten Ruhestand zu genießen, wollte Schöning seine Karriere als Minister krönen. Er erkundigte sich daheim in Kiel, ob seine Pension auf das Gehalt angerechnet würde, was man verneinte. Dann fing er in Erfurt an.
Doch die Gesetze in Thüringen sind strenger. Schöning hätte bei den Behörden – die auch mit offenen Augen schliefen – nachfragen müssen. Dass er dies nicht tat, war ein Fehler, für den er bestraft wurde: Mit der Rückzahlung des Gehalts und der Beschädigung seines Rufs.
Ansonsten lässt sich ein Betrugsvorsatz bei dem Ex-Minister zwar konstruieren, aber am Ende schwerlich beweisen. Auch insofern war der Prozessausgang angemessen.