Ostthüringer Zeitung (Saalfeld)
Weniger freiwillige Ausreisen
Streit über Umgang mit Asylbewerbern
Berlin. Die Zahl der abgelehnten Asylbewerber und Ausländer ohne gültige Papiere, die mit staatlicher Hilfe des Bundes aus Deutschland in ihr Heimatland zurückreisen wollen, ist laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in den ersten fünf Monaten 2018 deutlich zurückgegangen. Das geht aus Zahlen des Innenministeriums hervor, die dieser Redaktion vorliegen. 2017 waren es noch 29 522 bewilligte Anträge, mit denen der Bund die Rückkehr förderte. In den ersten fünf Monaten 2018 dagegen nur 7554.
Das Bamf erklärt den Rückgang bei der freiwilligen Ausreise, die vom Bund auch mit Geld gefördert wird, durch den ebenfalls starken Rückgang der neu ankommenden Asylsuchenden. Ende 2015 suchten noch 8000 Menschen täglich Schutz in Deutschland, inzwischen sind es zwischen 10 000 und 12 000 im Monat. Läuft es so weiter, wird die zwischen Union und SPD vereinbarte „Obergrenze“von 180 000 bis 220 000 Geflüchteten und Migranten deutlich unterschritten.
Für den Innenexperten der Unionsfraktion, Christoph de Vries, ist das ein „großer politischer Erfolg“angesichts der weltweit steigenden Zahl von Flüchtlingen. Der Hamburger CDU-Politiker fordert Politiker der großen Koalition dazu auf, diesen Rückgang der Asylbewerberzahlen in ihren Aussagen in „den Vordergrund“zu stellen, statt die „Fortschritte selbst zu diskreditieren“. Mit der „Abschaffung des Rechtsanspruchs auf Familiennachzug“bei Menschen, die nur zeitweise Schutz in Deutschland genießen, sowie der Ausweitung der sicheren Herkunftsländer auf Nordafrika und Georgien ergreife die Bundesregierung zudem „laufend neue Maßnahmen, um die illegale Migration weiter zu reduzieren“.
Die Opposition übt dagegen scharfe Kritik an ebendiesen Maßnahmen. Die Koalition untergrabe „die Rechte von Schutzsuchenden“, sagt die Innenexpertin der Linke-Fraktion, Ulla Jelpke. Die Einstufung nordafrikanischer Staaten als sicher – und damit die deutliche Verkürzung der Asylprüfung – hält sie für falsch. Rechte von Minderheitengruppen und politischen Gegnern seien dort nicht gewährleistet, so Jelpke. (cu)