Ostthüringer Zeitung (Saalfeld)
Mord in Gera bald vor Bundesgericht
Revision von Anklage und Verteidigung
Gera. Der Mordprozess gegen ein junges Paar aus Zwickau geht in die nächste Instanz. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung haben gegen das Urteil des Landgerichts Zwickau Revision eingelegt, bestätigte ein Gerichtssprecher. Damit wird sich der Bundesgerichtshof mit dem Tod eines 45 Jahre alten Mannes aus Gera beschäftigen. Die Anklage lautet auf Mord in Tateinheit mit besonders schwerem Raub mit Todesfolge.
Das Landgericht Zwickau hatte es Ende Juni als erwiesen angesehen, dass der 20-Jährige den ihm unbekannten Mann im November 2017 hinterrücks erstochen hatte, um an dessen Auto zu kommen. Gemeinsam mit seiner 17-jährigen Freundin habe er sich damit in die Schweiz absetzen wollen. Anschließend hatte das Paar den Toten bei Niederaula in Osthessen in die Fulda geworfen, wo der Leichnam erst drei Monate später entdeckt worden war.
Die Schwurgerichtskammer verurteilte den Mann nach Jugendstrafrecht zu neuneinhalb Jahren Gefängnis. Die Anklage hatte hingegen für eine lebenslange Haft plädiert, der Verteidiger für sechseinhalb Jahre.
Die Minderjährige erhielt wegen Beihilfe eine Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung, weil sie nach Ansicht der Richter nicht unmittelbar an der Tat beteiligt gewesen sei. Der Staatsanwalt hielt acht Jahre und sechs Monate Jugendstrafe für angemessen. Die Verteidigerin der jungen Frau hatte auf Freispruch plädiert. (dpa) Erfurt. CDU-Landes- und Fraktionschef Mike Mohring hat Ärger mit der Steuerbehörde. Der 46-Jährige soll seine Steuererklärung für 2016 nicht rechtzeitig abgegeben haben. Mohring räumt den Fehler ein. „Niemand bedauert das mehr als ich“, sagt er.
Wegen der Angelegenheit soll die Staatsanwaltschaft Gera auf Drängen des zuständigen Finanzamts Jena die Aufhebung der Immunität beantragt haben. Mindestens einmal soll Mohring darauf hingewiesen worden sein, wichtige Fristen versäumt zu haben. Nachdem er seine Steuererklärung trotzdem nicht abgegeben habe, heißt es, habe das Finanzamt die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.
Nach Informationen unserer Zeitung wiegt in Mohrings Fall besonders schwer, dass das Finanzamt Jena bereits 95 Prozent der Veranlagungsarbeit für das betreffende Steuerjahr getätigt hat. Laut Steuerexperten tritt die Vollendung der Steuerhinterziehung spätestens zu diesem Zeitpunkt ein, auch wenn die Steuererklärung danach noch eingeht. Kommt die verspätete Steuererklärung vor dem Termin an, liege dagegen nur eine versuchte Steuerhinterziehung vor.
Der Justizausschuss hob die Immunität Mohrings, der ein Studium in Internationalem Wirtschafts- und Steuerrecht absolviert hatte, wegen des Verdachts der „Steuerhinterziehung im besonders schweren Fall“auf. Laut der Abgabenordnung steht auf das Delikt eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. Bei Steuerstrafsachen halten sich die Strafverfolgungsbehörden mit Aussagen zu Details zurück, da Amtsträger sonst wegen Verletzung des Steuergeheimnisses belangt werden können.
Mohring sagt selbstkritisch, er wisse, dass er die Steuererklärung für 2016 zu spät abgegeben habe. „Das ist ärgerlich, es ist mein Verschulden.“Nach eigenen Angaben macht er seine Steuererklärung selbst, die des vorvergangenen Jahres sei länger liegen geblieben, als er sich das gewünscht habe. Unmittelbar vor seinem Urlaub – in dem er sich gerade befindet – habe er die Unterlagen noch beim Finanzamt eingereicht, erläutert er. Allerdings lief da das Verfahren zur Aufhebung seiner Immunität bereits.
Der Unionspolitiker betont, keine Steuern hinterzogen und seine Abschläge immer geleistet zu haben. „Ich zahle meine Vorauszahlungen pünktlich und aufgrund meines Einkommens im Spitzensteuersatz“, sagt er. Abgeordnete geben nicht wie Arbeitnehmer eine Lohnsteuerkarte beim Landtag ab. Sie werden behandelt wie Freiberufler.
Nachdem das „Freie Wort“am Mittwoch über die Aufhebung der Immunität berichtet hatte, wandten sich die Mitglieder des Landtags-Justizausschusses Sabine Berninger, Iris Martin-Gehl und Diana Skibbe mit einer Anzeige an die Staatsanwaltschaft Gera. „Wir haben Strafanzeige gegen unbekannt wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses beziehungsweise einer besonderen Geheimhaltungspflicht gemäß Strafgesetzbuch gestellt“, so die Linke-Politikerinnen. Unabhängig davon, welche der in die Öffentlichkeit gelangten Informationen über Mohring stimmten, könne es nicht sein, dass immer wieder gegen die Vertraulichkeit solcher Angelegenheiten verstoßen werde, ohne dass das Konsequenzen habe, hieß es.
Mohring hatte schon einmal Ärger mit dem Fiskus. Vor zehn Jahren gab es mit dem Finanzamt unterschiedliche Auffassungen zur Höhe seiner Steuervorauszahlungen.