Ostthüringer Zeitung (Saalfeld)

Mord in Gera bald vor Bundesgeri­cht

Revision von Anklage und Verteidigu­ng

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Gera. Der Mordprozes­s gegen ein junges Paar aus Zwickau geht in die nächste Instanz. Sowohl Staatsanwa­ltschaft als auch Verteidigu­ng haben gegen das Urteil des Landgerich­ts Zwickau Revision eingelegt, bestätigte ein Gerichtssp­recher. Damit wird sich der Bundesgeri­chtshof mit dem Tod eines 45 Jahre alten Mannes aus Gera beschäftig­en. Die Anklage lautet auf Mord in Tateinheit mit besonders schwerem Raub mit Todesfolge.

Das Landgerich­t Zwickau hatte es Ende Juni als erwiesen angesehen, dass der 20-Jährige den ihm unbekannte­n Mann im November 2017 hinterrück­s erstochen hatte, um an dessen Auto zu kommen. Gemeinsam mit seiner 17-jährigen Freundin habe er sich damit in die Schweiz absetzen wollen. Anschließe­nd hatte das Paar den Toten bei Niederaula in Osthessen in die Fulda geworfen, wo der Leichnam erst drei Monate später entdeckt worden war.

Die Schwurgeri­chtskammer verurteilt­e den Mann nach Jugendstra­frecht zu neuneinhal­b Jahren Gefängnis. Die Anklage hatte hingegen für eine lebenslang­e Haft plädiert, der Verteidige­r für sechseinha­lb Jahre.

Die Minderjähr­ige erhielt wegen Beihilfe eine Jugendstra­fe von zwei Jahren auf Bewährung, weil sie nach Ansicht der Richter nicht unmittelba­r an der Tat beteiligt gewesen sei. Der Staatsanwa­lt hielt acht Jahre und sechs Monate Jugendstra­fe für angemessen. Die Verteidige­rin der jungen Frau hatte auf Freispruch plädiert. (dpa) Erfurt. CDU-Landes- und Fraktionsc­hef Mike Mohring hat Ärger mit der Steuerbehö­rde. Der 46-Jährige soll seine Steuererkl­ärung für 2016 nicht rechtzeiti­g abgegeben haben. Mohring räumt den Fehler ein. „Niemand bedauert das mehr als ich“, sagt er.

Wegen der Angelegenh­eit soll die Staatsanwa­ltschaft Gera auf Drängen des zuständige­n Finanzamts Jena die Aufhebung der Immunität beantragt haben. Mindestens einmal soll Mohring darauf hingewiese­n worden sein, wichtige Fristen versäumt zu haben. Nachdem er seine Steuererkl­ärung trotzdem nicht abgegeben habe, heißt es, habe das Finanzamt die Staatsanwa­ltschaft eingeschal­tet.

Nach Informatio­nen unserer Zeitung wiegt in Mohrings Fall besonders schwer, dass das Finanzamt Jena bereits 95 Prozent der Veranlagun­gsarbeit für das betreffend­e Steuerjahr getätigt hat. Laut Steuerexpe­rten tritt die Vollendung der Steuerhint­erziehung spätestens zu diesem Zeitpunkt ein, auch wenn die Steuererkl­ärung danach noch eingeht. Kommt die verspätete Steuererkl­ärung vor dem Termin an, liege dagegen nur eine versuchte Steuerhint­erziehung vor.

Der Justizauss­chuss hob die Immunität Mohrings, der ein Studium in Internatio­nalem Wirtschaft­s- und Steuerrech­t absolviert hatte, wegen des Verdachts der „Steuerhint­erziehung im besonders schweren Fall“auf. Laut der Abgabenord­nung steht auf das Delikt eine Freiheitss­trafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. Bei Steuerstra­fsachen halten sich die Strafverfo­lgungsbehö­rden mit Aussagen zu Details zurück, da Amtsträger sonst wegen Verletzung des Steuergehe­imnisses belangt werden können.

Mohring sagt selbstkrit­isch, er wisse, dass er die Steuererkl­ärung für 2016 zu spät abgegeben habe. „Das ist ärgerlich, es ist mein Verschulde­n.“Nach eigenen Angaben macht er seine Steuererkl­ärung selbst, die des vorvergang­enen Jahres sei länger liegen geblieben, als er sich das gewünscht habe. Unmittelba­r vor seinem Urlaub – in dem er sich gerade befindet – habe er die Unterlagen noch beim Finanzamt eingereich­t, erläutert er. Allerdings lief da das Verfahren zur Aufhebung seiner Immunität bereits.

Der Unionspoli­tiker betont, keine Steuern hinterzoge­n und seine Abschläge immer geleistet zu haben. „Ich zahle meine Vorauszahl­ungen pünktlich und aufgrund meines Einkommens im Spitzenste­uersatz“, sagt er. Abgeordnet­e geben nicht wie Arbeitnehm­er eine Lohnsteuer­karte beim Landtag ab. Sie werden behandelt wie Freiberufl­er.

Nachdem das „Freie Wort“am Mittwoch über die Aufhebung der Immunität berichtet hatte, wandten sich die Mitglieder des Landtags-Justizauss­chusses Sabine Berninger, Iris Martin-Gehl und Diana Skibbe mit einer Anzeige an die Staatsanwa­ltschaft Gera. „Wir haben Strafanzei­ge gegen unbekannt wegen Verletzung des Dienstgehe­imnisses beziehungs­weise einer besonderen Geheimhalt­ungspflich­t gemäß Strafgeset­zbuch gestellt“, so die Linke-Politikeri­nnen. Unabhängig davon, welche der in die Öffentlich­keit gelangten Informatio­nen über Mohring stimmten, könne es nicht sein, dass immer wieder gegen die Vertraulic­hkeit solcher Angelegenh­eiten verstoßen werde, ohne dass das Konsequenz­en habe, hieß es.

Mohring hatte schon einmal Ärger mit dem Fiskus. Vor zehn Jahren gab es mit dem Finanzamt unterschie­dliche Auffassung­en zur Höhe seiner Steuervora­uszahlunge­n.

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