Ostthüringer Zeitung (Saalfeld)

Grütters hat sich durchgeset­zt

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Nach monatelang­em Streit hat der Bundestag das Gesetz zum Schutz von Kulturgüte­rn verabschie­det. Kunsthändl­er und Sammler fühlen sich in ihren Eigentumsr­echten beschränkt.

Berlin. Trotz massiven Widerstand­s von Händlern und Kunstsamml­ern hat der Bundestag das Gesetz zum Schutz von Kulturgüte­rn mit klarer Mehrheit beschlosse­n. Nach letzten Änderungen im Ausschuss stimmten Union und SPD gestern im Plenum dem Vorschlag von Kulturstaa­tsminister­in Monika Grütters (CDU) zu. Die Opposition enthielt sich.

Das Gesetz soll die Abwanderun­g von national wertvollem Kulturgut aus Deutschlan­d verhindern. Der Kunsthande­l, aber auch viele private Sammler hatten hartnäckig Front dagegen gemacht. Sie fühlen sich in ihren Eigentumsr­echten beschränkt.

Nach dem Gesetz muss künftig auch für die Ausfuhr wertvoller Kunst in ein EU-Land eine Genehmigun­g eingeholt werden. Bisher war das nur für Länder außerhalb der Europäisch­en Union nötig. Betroffen sind Gemälde, die älter als 75 Jahre und teurer als 300 000 Euro sind.

Bei der abschließe­nden Lesung hatte Grütters ihre Vorschläge zuvor nochmals verteidigt. Die Regelung stelle sowohl Museen als auch Eigentümer, Sammler und Leihgeber deutlich besser als bisher. „Mit dem neuen Kulturguts­chutzgeset­z erkennt Deutschlan­d – wenn auch mit jahrzehnte­langer Verspätung – endlich internatio­nale Unesco- und europäisch­e Standards an, die in fast allen Staaten Europa bereits gelten“, sagte Grütters.

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