Ostthüringer Zeitung (Rudolstadt)
US-Notenbank erhöht Leitzins
Washington. Die US-Notenbank Federal Reserve hat am Mittwoch ihren Leitzins erneut angehoben, jedoch gleichzeitig vor einer sich eintrübenden Konjunktur im neuen Jahr gewarnt. „Die Wirtschaft könnte nicht so freundlich zu den Vorhersagen sein“, sagte der Chef der US-Notenbank und Vorsitzende des Offenmarktausschusses, Jerome Powell. Seit September gebe es Anzeichen für eine „Straffung“. Die US-Konjunktur hat eine Leitfunktion für die Weltwirtschaft. Die Volkswirte des IWF hatten bereits im Oktober ein leicht gebremstes Wachstum der Weltwirtschaft für 2019 vorausgesagt.
Es ist der vierte Zinsschritt der Fed im laufenden Jahr. US-Präsident Donald Trump hatte erheblichen Druck auf die eigentlich unabhängig von der Politik agierende Notenbank ausgeübt, den Zins nicht zu erhöhen. (dpa)
Aus dem Geldsegen für Millionen von privat Krankenversicherten wird nichts. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Beitragserhöhungen, die ein gesetzlich vorgeschriebener Treuhänder genehmigt hat, wirksam sind. Es geht um Fälle, die zum Teil Jahre zurückliegen.
Geklagt hatte ein Privatversicherter der Axa-Versicherung. Er hatte sich gegen Beitragserhöhungen der Versicherung in den Jahren 2012 und 2013 gewandt, weil er den Treuhänder, der die Erhöhungen genehmigte, nicht für unabhängig hielt. Im Fall des Klägers ging es um eine Summe von 1000 Euro. Der Fall hätte allerdings auch für andere Beitragserhöhungen interessant sein können, weshalb die Branche ihn besonders genau betrachtete.
Im jetzt verhandelten Fall hat der Treuhänder regelmäßige Einkünfte von der Axa bezogen. Deshalb zweifelte der Kläger an dessen Unabhängigkeit. Das Amtsgericht und das Landgericht Potsdam hatten den französischen Versicherungskonzern schon zu Rückzahlungen verurteilt.
Das Urteil des Landgerichts hob der BGH nun auf und entschied, dass allein die Frage der Unabhängigkeit nicht ausreiche, um die Erhöhungen vor Gericht zu kippen. Schließlich könnten Privatversicherte die Anhebung ihrer monatlichen Beiträge von einem Gericht überprüfen lassen. Damit bestehe Rechtsschutz. (Az. IV ZR 255/17). Beitragserhöhungen sind kompliziert. Für deren Neukalkulation gibt es genaue Vorschriften. Um sicherzugehen, dass die Berechnungsgrundlagen korrekt ermittelt und ausreichend begründet sind, muss ein Treuhänder dies überprüfen. Diese sind Versicherungsmathematiker mit besonderen Spezialkenntnissen.
Allzu viele dieser Spezialisten gibt es nicht: Dem Bundesfinanzministerium zufolge waren im Juni dieses Jahres nur 16 bei den insgesamt 43 privaten Krankenversicherungen tätig. Es ist also normal, dass ein Treuhänder über viele Jahre mit einer Versicherung zusammenarbeitet. Der Axa-Prüfer hatte über 15 Jahre die Tarife der Versicherung überprüft und dafür zwischen 106.000 und knapp 150.000 Euro im Jahr von der Versicherung erhalten.
Das war in den Jahren 2010 bis 2013 mindestens die Hälfte seiner Gesamteinnahmen, also auf jeden Fall mehr als 30 Prozent, wie der Kläger argumentiert hatte. Diese 30 Prozent sind im Handelsgesetzbuch die kritische Grenze für Wirtschaftsprüfer. Diese dürfen nicht den Jahresabschluss eines Unternehmens testieren, wenn sie in den letzten fünf Jahren jeweils mehr als 30 Prozent ihrer Einnahmen von der jeweiligen Gesellschaft erhalten haben, die sie prüfen sollen. Doch eine solche Grenze gibt es im Versicherungsrecht nicht.
Außerdem prüft die Finanzaufsicht Bafin die Versicherungstreuhänder, bevor sie ihre Tätigkeit beginnen. Einen Treuhänder allein wegen seiner Einkünfte unter Generalverdacht zu stellen sei kritisch, hatte die Bafin in der Vergangenheit geäußert. Das Modell der Treuhänder dürfte mit diesem Urteil also zunächst weiter Bestand haben. Die Anwaltskanzlei Pilz Wesser und Partner, die die Interessen des Klägers vor Gericht vertreten hatte, hat nach eigenen Angaben inzwischen schon gut 600 Klagen gegen verschiedene Versicherer eingereicht. Davon habe man in der ersten Instanz 85 Fälle gewonnen und nur einen verloren.
Beitragserhöhungen sind ein kritisches Thema für Privatversicherungen. Jeder zehnte Deutsche war 2017 privat versichert. Je kleiner die Versicherung, desto höher ist häufig die Erhöhung. Denn dann verteilen sich die Kosten auf nur wenige Versicherungsnehmer. Gibt es dann mehrere teure Krankheitsfälle, steigen die Kosten überproportional, die Beiträge müssen also deutlich angehoben werden. Je größer eine Versicherung, desto geringer ist zumindest dieses Risiko.
Außerdem sind die Versicherungen auch von den niedrigen Zinsen betroffen. Sie müssen für die Rückstellungen, die sie für die häufig besonders krankheitsanfälligen älteren Menschen treffen müssen, mehr einstellen
Die Beitragssteigerungen der privaten Krankenversicherungen fallen auch deshalb stärker auf, weil die Beiträge anders erhoben werden als bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Die gesetzlichen Krankenkassen erhalten einen Prozentsatz vom Bruttoeinkommen, die privaten Krankenkassen erheben einen fixen Beitrag. Steigen die Einkommen der Versicherten, erhält die gesetzliche Krankenkasse automatisch mehr Geld.
Die privaten Krankenversicherungen müssten jährlich überprüfen, ob die Beiträge für die aktuelle Kosten- und Zinsentwicklung noch angemessen seien, sagt Jürgen Wasem, Gesundheitsökonom der Universität Duisburg-Essen. Allerdings könnten die privaten Versicherungen die Beitragserhöhungen dämpfen, indem sie auf ihre Gewinne zurückgriffen.
Zudem fehle es an jüngeren Versicherten, sagt Wasem. Denn in der Politik wird seit vielen Jahren diskutiert, ob man das System der Krankenversicherungen nicht auf eine Bürgerversicherung für alle umstellen sollte. Das, aber auch die Bestimmung, dass man aus der privaten nur schwer wieder in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln kann, dürfte vor allem jüngere Menschen zögern lassen, sich privat zu versichern – auch wenn die Leistungen der privaten Krankenkassen häufig besser sind als die der gesetzlichen Versicherung.
Nur wenige Spezialisten für das Fachgebiet